Fachliche Begleitung des Rheinischen Radverkehrsrevier
Die Leistung beinhaltet folgende wesentlichen Arbeitsschritte
- Fortschreibung Gesamtregionales Radverkehrskonzept- Veranstaltungen- Workshops- Jahreskonferenzen- Beratung/Unterstützung- Prozessbegleitende Maßnahmen- Präsentation in politischen Gremien
Gewertet wird der angebotene Preis für alle Leistungen gemäß des Angebotsformulars.
Konzeption mit Umsetzungs- und Lösungsansätzen zur Vorgehsensweise sowie Ansätze zu einer Umsetzungsstrategie.
§160 GWB:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen unter Fristsetzung steht im Ermessen des Zweckverbands LANDFOLGE Garzweiler. Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler wird sein Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes diskriminierungsfrei ausüben.
Ausschlusskriterium für Referenzen des Büros:
- 1) Es müssen mindestens 2 Referenzen des bewerbenden Büros über die Erstellung von (großflächigen) Radverkehrskonzepten vorgewiesen werden- 2) Es müssen mindestens 3 Referenzen des bewerbenden Büros über die Moderation & Durchführung von Workshops / Veranstaltungen mit kommunalen Vertretern vorgewiesen werden - 3) Es muss mindestens 1 Referenz des bewerbenden Büros zum Nachweis von regionalen Kenntnissen im Rheinischen Revier nachgewiesen werden
Ausschlusskriterium für die Projektleitung:- Es muss mindestens 1 Referenz der Projektleitung über die Erstellung von (großföächigen) Radverkehrskonzepten vorgewiesen werden- Es muss mindestens 2 Referenzen der Projektleitung über die Moderation & Durchführung von Workshops / Veranstaltungen mit kommunalen Vertretern vorgewiesen werden- Es muss mindestens 1 Referenz der Projektleitung zum Nachweis von regionalen Kenntnissen im Rheinischen Revier nachgewiesen werden
Ausschlusskriterium für das Projektteam: Mindestens 2 weitere Mitarbeiter innerhalb des Projektteams müssen mindestens eine Referenz zu Radverkehrskonzepten, zu Workshops/Veranstaltungen und einen relevanten Studienabschluss vorweisen. Bitte geben Sie Name, Referenz und Studienabschluss an.
Betriebs- Berufshaftpflichtversicherung mit Dekungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von mind. 3 MIO EUR und für Vermögensschäden von mind. 1 Mio. EUR.
Mindestens 5 Mitarbeiter im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre.