a. Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzprojekten für Generalfachplanerleistung oder Generalplanerleistungen (Formular Referenzen)
Ein Referenzprojekt ist in diesem Zusammenhang vergleichbar, wenn
o als Generalfachplaner oder Generalplaner (ergo incl. Objektplanung) mindestens die Technische Ausrüstung und Tragwerkplanung für einen Hochbau der Honorarzone III oder höher erbracht oder koordiniert wurden (Inhalte der Leistung)
UND
o mindestens 3 Leistungsphasen nach HOAI erbracht wurden
(Umfang der Leistung)
UND
o mindestens netto 10.000.000,00 EUR Projektvolumen in den KG 300-400 nachgewiesen werden (Größenordnung des Projekts)
UND
o das Projekt zwischen 2015 und 2025 an den Bauherrn übergeben wurde, so dass dieser die Nutzung aufnehmen konnte (Zeitraum des Projekts).
Ein Bewerber muss nach oben Gesagtem mindestens drei (3) vergleichbare Referenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden kann. Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Die in dieser dritten Stufe angewandten Kriterien zur Wertung der Referenzen stellen insofern Eigenschaften dar, die aus Sicht der Vergabestelle von höchster Bedeutung für das Projekt sind, allerdings über dasjenige hinausgehen, was vorliegend mindestens zu fordern ist, um eine Vergleichbarkeit bejahen zu können.
Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber können maximal 120 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2) gewertet, die auf den vorgesehenen Formularen eingereicht werden. Zunächst werden die mindestens geforderten drei vergleichbaren Referenzen gewertet. Es können und sollen jedoch mehr als drei Referenzen eingereicht werden, wobei inkl. der drei Mindestreferenzen maximal acht vergleichbare Referenzen gewertet werden. Werden mehr als acht vergleichbare Referenzprojekte eingereicht, werden die besten acht Referenzprojekte gewertet.
HINWEIS:
Werden die in Ziffer 3.2.2 geforderten Kriterien nicht in der Referenz sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
Die Punkteverteilung (max. 15 Punkte pro Referenz) ergibt sich aus folgender
"Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber":
1. Planung eines Bildungsbaus Nein = 0 Punkte
Ja = 5 Punkte
2. Anzahl der erbrachten Fachdisziplinen keine TA und Tragwerkplanung = Ausschlusskriterium
TA und Tragwerkplanung = 2 Punkte
TA und Tragwerkplanung plus mindestens zwei weitere Fachplanungsdisziplinen (ohne Objektplanung!) = 5 Punkte
3. Anzahl der erbrachten Leistungsphasen
Weniger als drei Leistungsphasen = Ausschlusskriterium
Drei Leistungsphasen = 2 Punkte
Drei Leistungsphasen plus mindestens zwei weitere Leistungsphasen = 5 Punkte
Der Bewerber muss für jede Referenz einen Projektverantwortlichen des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.