GIS_BKJ_GFP
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
31.05.2025
09.06.2025 11:45 Uhr
30.06.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gesellschaft für Infrastrukturvermögen Kreis Düren mbH (GIS)
HRB 5191
Bismarckstraße 16
52351
Düren
Deutschland
DEA26
vergabe@lenz-johlen.de
+49 221 97300293

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
t022197300293
50968
Köln
Deutschland
DEA23
vergabe@lenz-johlen.de
+49 221 97300293
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221 147 3045
+49 221-147 2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71240000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Mit der folgenden Ausschreibung wird für die Modernisierung und den Umbau des Berufskollegs in Jülich ein Generalfachplaner für die Leistungsbilder
- Technische Ausrüstung über alle Anlagengruppen der Kostengruppe 400,
- Tragwerksplanung,
- Bauphysik und
- Brandschutz
jeweils Leistungsphasen 1 bis 9 (bzw. entsprechend 1-6 oder 1-8) gesucht.
Das Berufskolleg Jülich liegt in der Bauhofstraße 7 / Bongardstraße 15 in 52428 Jülich. Aktuell sind drei Fachbereiche eingerichtet:
- Wirtschaft und Verwaltung,
- Technik und Naturwissenschaften sowie
- Ernährung- und Versorgungsmanagement.
Unter einem Dach sind neben der Berufsschule eine Berufsfachschule und ein berufliches Gymnasium vereint. Im laufenden Schuljahr besuchen ca. 1.500 Schülerinnen und Schüler das Berufskolleg Jülich.
Das Gebäude des Berufskollegs Jülich stammt aus den frühen 60er Jahren. Im August 2009 wurde die Generalüberholung des Berufskollegs Jülich im Rahmen des PPP-Vertrages des Kreises Düren abgeschlossen. Es wurden seinerzeit 8.500.000,00 Euro investiert. Die Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten dauerten rund 18 Monate und wurden während laufenden Schulbetriebs mit einer Schülerzahl von rund 1.800 Jugendlichen durchgeführt. Im Anschluss an die Sanierung hat der PPP-Partner den Gebäudebetrieb für 25 Jahre übernommen.
Das Gebäude des Berufskollegs entspricht aktuell nicht mehr den Anforderungen an moderne Schulausbildung.
Der Kreis Düren hat 2019 ein Schulbaubeteiligungsverfahren und eine Schulentwicklungsplanung für die vier Berufskollegs des Kreises durchgeführt. Auf der Grundlage der anschließenden Machbarkeitsstudie des Architekturbüros Haussmann Architekten wurden Modernisierungsmaßnahmen beschlossen. Der veränderte Raum- und Ausstattungsbedarf an den Berufskollegs wird notwendig, da die Anforderungen des Bildungsauftrages sich wesentlich geändert haben (z.B. offene Lernlandschaften, Inklusion, Lehrerarbeitsplätze, etc.).
Folgende Umbaumaßnahmen während des laufenden Schulbetriebs sind angedacht:
- Modernisierung/Umbau des Schulgebäudes
- Modernisierung/Umbau der Werkhalle
- Modernisierung der Sporthalle
Im Jahre 2019 wurde für die geplanten Maßnahmen - Modernisierung/Umbau Bestandsgebäude sowie Modernisierung Turnhalle (ohne Interimsmaßnahmen) - für die Kostengruppen 200-700 ein Kostenrahmen von ca. 18.800.000,00 EUR brutto (inkl. 19% MwSt.) ermittelt.
Im Rahmen der umfassenden Modernisierungs- und Umbauarbeiten sind des Weiteren energetische Ertüchtigungen des Gebäudes mit durchzuführen. Die Gebäudeleitlinie für den Kreis Düren gibt der Kreisverwaltung und allen kreiseignen Gesellschaften Folgendes vor:
Bei durchzuführenden Komplettsanierungen sollen die Anforderungen der bestmöglichen Effizienzgebäude-Stufe (mindestens 70) und des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude erfüllt werden.
Zur Erreichung dieser energetischen Standards wurden bereits von einem externen Energieberater für alle drei vorgenannten Gebäude Sanierungsempfehlungen erarbeitet, welche bei den Gesamtplanungen mit zu berücksichtigen sind.
Für alle Maßnahmenschritte sind die Möglichkeiten von öffentlichen Förderzuschüssen zu prüfen und im positiven Falle die fristgerechte Beantragung mit zu unterstützen.
Im weiteren Verlauf wurden bereits erste Ideen zur Sanierung und damit einhergehenden Umstrukturierung entwickelt. Die vorhandenen Planungen und Ideen sind in dem Anlagenkonvolut zu dieser Ausschreibung beigefügt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der AG hat das Architekturbüro Heuer Faust Architekten, Aachen mit der Objektplanung beauftragt. Nunmehr ist beabsichtigt, sämtliche genannten Fachplanungsleistungen aus "einer Hand" (Generalfachplaner) zu vergeben. Dabei sollen folgende Leistungen gem. HOAI im Rahmen der Generalplanung vergeben werden:
- Teil 4 Abschnitt 2 § 56 ff. Anlage 15 (Technische Ausrüstung),
- Teil 4 Abschnitt 1 § 51 und § 52, Anlage 14 (Tragwerksplanung),
- § 3 Abs. 1 i.V.m. Anlage 1 Ziffer 1.2 (Bauphysik),
- AHO Heft 17 (Brandschutz)
Die Entscheidung, ob die bauliche Umsetzung durch einen Generalunternehmer oder durch Einzelgewerke erfolgen soll, wird im Laufe der LP 3 getroffen. Im Falle der Beauftragung eines Generalunternehmers werden in den Stufen 3 und 4 nur Teilleistungen des Leistungsbildes beauftragt.
Technische Ausrüstung
Anforderung Haustechnik:
Sämtliche haustechnische Anlagen sind im Zuge der Maßnahme zu prüfen und auf eine mögliche Wiederverwendung zu bewerten. In die Bewertung ist einzubeziehen, welche Änderungen aus normativen und energetischen Anforderungen erforderlich sind und welche technisch sinnvoll sind.
Im Bereich Trinkwasser sind insbesondere die Punkte der Trinkwasserhygiene, Löschwassertrennung und Brandschottungen zu betrachten. In der Heizungstechnik ist das Wärmeerzeugungs-, Verteil- und Übergabesystem zu prüfen und erneuern.
Nach Möglichkeit soll das Gebäude auch zukünftig mit wenig mechanischer Lüftungstechnik auskommen und natürlich belüftet werden. Die Warmluftheizung der Sporthalle ist durch eine Lüftungsanlage mit WRG zu ersetzen und die Beheizung über eine effiziente Decken- oder Sportbodenheizung sicherzustellen.
Die elektrischen Anlagen wurden 2007/2008 umfangreich saniert. Die Anlagen sind im Zuge der Maßnahme auf Wiederverwendung zu überprüfen. Die vorhandenen Regelkomponenten der Firma Siemens sollen ebenfalls im Zuge der Sanierung sinnhaft auf eine Wiederverwendung überprüft werden.
Für die oben beschriebene Maßnahme sind die gemäß HOAI 2021 laut Teil 4 Abschnitt 2 § 56 aufgeführten Leistungen der Leistungsphasen 1-9 zu erbringen.
Erarbeitung und Vorlage einer Planung, die die Ausführung in wirtschaftlicher Weise umsetzt, die Ausbaustandards des Kreis Düren einhält und alle zur Konkretisierung des zu erzielenden Ergebnisses noch durchzuführenden Abstimmungen mit dem AG und dem Nutzer im dabei gemeinsam festzulegenden Umfang berücksichtigt.
Anlagengruppen
Anlagengruppe 1 - KG 410 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
Anlagengruppe 2 - KG 420 Wärmeversorgungsanlagen
Anlagengruppe 3 - KG 430 Lufttechnische Anlagen
Anlagengruppe 4 - KG 440 Starkstromanlagen
Anlagengruppe 5 - KG 450 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
Anlagengruppe 7 - KG 470 Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen
Anlagengruppe 8 - KG 480 Gebäudeautomation
Grundlagen der Leistungserbringung
Mit der Planung ist unmittelbar nach der Auftragserteilung zu beginnen.
Die zu erbringenden Leistungen haben den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst/ der Technik, der Wirtschaftlichkeit - auch hinsichtlich der späteren Nutzung sowie der Unterhaltungs- und Betriebskosten - und den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu entsprechen.
In das Angebot sind folgende Leistungen mit einzukalkulieren:
- Besprechung / Abstimmung mit den zuständigen Sachbearbeitern des Auftraggebers sowie den Vertretern der zuständigen Behörden / eigenständige Koordination mit allen am Bau Beteiligten.
- Lieferung aller Zeichnungen und Unterlagen in fünffacher Ausfertigung in Papierform mit allen notwendigen Details sowie auf Datenträgern im Format PDF, DXF und bzw. DWG
- Besonders hingewiesen wird auf den Anspruch auf Barrierefreiheit.
Tragwerksplanung
Alle Grundleistungen HOAI 2021 Teil 4 Abschnitt 1, Leistungsphasen1-6
Besondere Leistungen (sollen im späteren Verfahren optional und pauschal angeboten werden):
LPH 2
Aufstellen von Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen
LPH 3
Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen z.B. Klären von Konstruktionsdetails
Nachweise der Erdbebensicherheit
LPH 4
Nachweise des konstruktiven Brandschutzes, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur
Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörende Konstruktionen (z.B. Fassaden)
LPH 5
Konstruktion und Nachweis der Anschlüsse im Stahl- und Holzbau
Schlitz- und Durchbruchplanung
LPH 8
Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen
Mitwirkung bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen
Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung § 3 Abs. 1 i.V.m. Anl. 1 Ziff. 1.2
Leistungsphasen 1 - 5 und 8
Besondere Leistungen (sollen im späteren Verfahren optional und pauschal angeboten werden):
LPH 1
Bestandsaufnahme bestehender Gebäude, Ermitteln und Bewerten von Kennwerten
LPH2
Mitwirken beim Klären von Vorgaben für Fördermaßnahmen und bei deren Umsetzung
LPH 3
Thermische Gebäudesimulation
LPH 8
Stichprobenhafte Kontrollen während der Bauausführung und abschließende Konformitätsbescheinigung in Bezug auf die förmlichen Nachweise
Brandschutz
Leistungen gem. AHO Nr. 17, Stand 2022
Leistungsphasen 1 - 5 und 8
Besondere Leistungen (sollen im späteren Verfahren optional und pauschal angeboten werden):
LPH 1
Bestandsaufnahme vor Ort
Auswerten von übergebenen Bauakten
LPH 2
Teilnehmen an Besprechungen, an denen der Brandschutz nicht gebündelt behandelt wirdErarbeitung der Grundlagen von Brandschutzkonzepten für temporäre Bauzustände mit 3 Bauabschnitten
Ermitteln von Brandlasten vor Ort
LPH 3
Beraten bei der Festlegung von maßgebenden Brandszenarien für die Brandsimulation
Erarbeiten eines Evakuierungskonzepts auf Basis ingenieurmäßiger Methoden
Erarbeiten eines Brandschutzkonzeptes für einen Interimsbau zweigeschossig
LPH 4-8 siehe Ausschreibungsunterlagen

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Bauhofstraße 7 / Bongardstraße 15
52428
Jülich
Deutschland
DEA26

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

angebotenes Honorar

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

Vorstellung der Projektplanung, Projektabwicklung bzw. der Projektbeteiligten im Rahmen der Verhandlungsgespräche

Gewichtung
70,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Die besonderen Leistungen der einzelnen Fachplanungsdisziplinen sollen teilweise optional vergeben werden.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Der Auftrag wird in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. §§ 17, 73 Vergabeverordnung (VgV) vergeben.
2.1 Teilnahmewettbewerb
Im jetzigen Verfahrensstand des Teilnahmewettbewerbs werden die Bewerber aufgefordert, ihre Leistungsfähigkeit für den Auftrag darzulegen. Die Bewerber müssen dabei neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die fachliche Eignung nachweisen. Soweit keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, ist es zulässig, eine ARGE zu bilden oder zum Nachweis der (Teil-)Eignung auf Nachunternehmen zurückzugreifen, für die in diesem Falle allerdings eine Verpflichtungserklärung (siehe auch Vordruck "Verpflichtungserklärung") beizubringen ist.
2.2 Verhandlungsverfahren
Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die drei aussichtsreichsten Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren eingeladen und damit zu Bietern im Verfahren. In dessen Verlauf sind zunächst erste Angebote abzugeben, welche anhand momentan noch nicht bekannter oder nicht vorliegender weiterer (mit zusätzlichen Verfahrensbriefen übermittelter) Unterlagen zu erstellen sind. Über diese Angebote wird im Anschluss verhandelt, die verantwortlichen Bearbeiter der Bieter müssen ihre Angebote jeweils in einem Termin bei der Vergabestelle präsentieren. Nach den Verhandlungen werden die Bieter aufgefordert, jeweils ein endgültiges Angebot abzugeben. Der bestbietende Teilnehmer erhält den Zuschlag.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YD8YVUU

Einlegung von Rechtsbehelfen

Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Auf der ersten Stufe wird die Vollständigkeit der geforderten Erklärungen und Unterlagen geprüft. Sodann werden fehlende Angaben, Erklärungen und Nachweise einmalig unter Setzung einer Frist (sechs Kalendertage) nachgefordert. Liegen nach Ablauf dieser Frist die Angaben, Erklärungen und Nachweise weiterhin nicht bzw. nicht vollständig vor, so wird der Bewerber auf dieser Stufe ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

- Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist (Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis, kein Formular).
- kurze Unternehmensdarstellung auf maximal zwei DIN A4-Seiten (insb. Gesellschaftsstruktur, Geschäftsfelder, ggf. bestehende wirtschaftliche Verflechtungen) (Checkliste Leistungsfähigkeit plus Darstellung, kein Formular).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

- Eigenerklärung zur Eignung (Formular).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

a. Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzprojekten für Generalfachplanerleistung oder Generalplanerleistungen (Formular Referenzen)

Ein Referenzprojekt ist in diesem Zusammenhang vergleichbar, wenn
o als Generalfachplaner oder Generalplaner (ergo incl. Objektplanung) mindestens die Technische Ausrüstung und Tragwerkplanung für einen Hochbau der Honorarzone III oder höher erbracht oder koordiniert wurden (Inhalte der Leistung)
UND
o mindestens 3 Leistungsphasen nach HOAI erbracht wurden
(Umfang der Leistung)
UND
o mindestens netto 10.000.000,00 EUR Projektvolumen in den KG 300-400 nachgewiesen werden (Größenordnung des Projekts)
UND
o das Projekt zwischen 2015 und 2025 an den Bauherrn übergeben wurde, so dass dieser die Nutzung aufnehmen konnte (Zeitraum des Projekts).
Ein Bewerber muss nach oben Gesagtem mindestens drei (3) vergleichbare Referenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden kann. Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Die in dieser dritten Stufe angewandten Kriterien zur Wertung der Referenzen stellen insofern Eigenschaften dar, die aus Sicht der Vergabestelle von höchster Bedeutung für das Projekt sind, allerdings über dasjenige hinausgehen, was vorliegend mindestens zu fordern ist, um eine Vergleichbarkeit bejahen zu können.

Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber können maximal 120 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2) gewertet, die auf den vorgesehenen Formularen eingereicht werden. Zunächst werden die mindestens geforderten drei vergleichbaren Referenzen gewertet. Es können und sollen jedoch mehr als drei Referenzen eingereicht werden, wobei inkl. der drei Mindestreferenzen maximal acht vergleichbare Referenzen gewertet werden. Werden mehr als acht vergleichbare Referenzprojekte eingereicht, werden die besten acht Referenzprojekte gewertet.

HINWEIS:
Werden die in Ziffer 3.2.2 geforderten Kriterien nicht in der Referenz sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.

Die Punkteverteilung (max. 15 Punkte pro Referenz) ergibt sich aus folgender

"Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber":

1. Planung eines Bildungsbaus Nein = 0 Punkte
Ja = 5 Punkte

2. Anzahl der erbrachten Fachdisziplinen keine TA und Tragwerkplanung = Ausschlusskriterium
TA und Tragwerkplanung = 2 Punkte
TA und Tragwerkplanung plus mindestens zwei weitere Fachplanungsdisziplinen (ohne Objektplanung!) = 5 Punkte

3. Anzahl der erbrachten Leistungsphasen
Weniger als drei Leistungsphasen = Ausschlusskriterium
Drei Leistungsphasen = 2 Punkte
Drei Leistungsphasen plus mindestens zwei weitere Leistungsphasen = 5 Punkte

Der Bewerber muss für jede Referenz einen Projektverantwortlichen des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
120,00

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

b. Angaben über das für die Gesamtprojektleitung und Stellvertretung sowie die jeweilige Fachplanungsleitung (TA, Tragwerk, Bauphysik, Brandschutz) vorgesehene Personal, alle mit Nachweis der jeweiligen Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise sowie ggf. Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung), Personenidentität zwischen Gesamtprojektleitung/Stellvertretung und Fachplanungsleistung ist zulässig (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis).
Die Projektleitung und deren Stellvertretung sowie die Fachplanungsleitung muss jeweils mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung im jeweiligen Bereich der Planung aufweisen (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Jeder Projektmitarbeiter muss mindestens drei (3) Jahre Berufserfahrung im jeweiligen Bereich aufweisen, was ggf. in der Abwicklung nachzuweisen ist.
Ferner wird die Leistungsfähigkeit des Bewerbers anhand Projekterfahrung und Personalstärke für das Projekt bewertet. Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Leistungsfähigkeit der Bewerber können maximal 30 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden die Angaben gewertet, die in dem Formular "Checkliste Leistungsfähigkeit" einzutragen sind. Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben durch geeignete Nachweise zu überprüfen. Ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht kann zum direkten Ausschluss führen. Die Projektleitung und deren Stellvertretung müssen aufgrund deren Wertungsrelevanz zwingend das Projekt leiten und begleiten. Ein Austausch wird vertraglich nur zugelassen werden, sofern sich zwingende Gründe (z.B. gesundheitliche Verhinderung, Bürowechsel) ergeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Wechsel aufgrund der Übernahme eines anderen Projektes nicht zulässig ist und für diese Schlüsselpositionen keine Mitarbeitenden eingesetzt werden dürfen, die im voraussichtlichen Leistungszeitraum in Ruhestand gehen werden. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender

"Matrix zur Auswertung Leistungsfähigkeit der Bewerber":

1. Berufserfahrung der Gesamtprojektleitung
über 20 Jahre = 10 Punkte
über 18 Jahre = 9 Punkte
über 16 Jahre = 8 Punkte
über 14 Jahre = 7 Punkte
über 12 Jahre = 6 Punkte
über 10 Jahre = 5 Punkte
über 8 Jahre = 4 Punkte
über 6 Jahre = 3 Punkte
über 5 Jahre = 2 Punkte
5 Jahre = 1 Punkt
unter 5 Jahren = Ausschluss
2. Berufserfahrung der stellvertretenden Projektleitung über 20 Jahre = 10 Punkte
über 18 Jahre = 9 Punkte
über 16 Jahre = 8 Punkte
über 14 Jahre = 7 Punkte
über 12 Jahre = 6 Punkte
über 10 Jahre = 5 Punkte
über 8 Jahre = 4 Punkte
über 6 Jahre = 3 Punkte
über 5 Jahre = 2 Punkte
5 Jahre = 1 Punkt
unter 5 Jahren = Ausschluss
3. Anzahl der gewerteten Referenzen, in denen die Gesamtprojektleitung und deren Stellvertretung tätig waren (die Rollen können auch vertauscht sein) 5 oder mehr Referenzen = 10 Punkte
4 Referenzen = 8 Punkte
3 Referenzen = 6 Punkte
2 Referenzen = 4 Punkte
1 Referenz = 2 Punkte

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
30,00

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

a. Mindestumsatz in den vergangenen drei Jahren in Höhe von jeweils mindestens 500.000,00 EUR in dem Fachbereich "Fachplanung" (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

b. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 EUR sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 EUR. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen (alternativ ist ausreichend, eine verbindliche, schriftliche Verpflichtung abzugeben, bei Auftragserteilung entsprechende Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis oder Erklärung)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

c. Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung