Die Wertungs- und Zuschlagskriterien im Offenen Verfahren werden wie folgt gefasst:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Honorars (70 %) sowie des Bearbeitungskonzepts (30 %).
Honorarwertung (70 %)
Der Angebotspreis wird mit 70 % in die Wertung einfließen. Dabei erhält das günstigste Angebot 70 Punkte. Ein fiktives Angebot, welches mindestens 150 % des günstigsten Angebots entspricht (also "doppelt so teuer" ist), erhält 0 Punkte. Der Punktwert der Angebote, die preislich zwischen günstigstem Angebot und fiktivem Angebot liegen, wird über lineare Interpolation bis zu 3 Stellen hinter dem Komma ermittelt.
Bearbeitungskonzept (30 %)
Ein belastbares Bearbeitungskonzept ist von großer Bedeutung für die Vergabestelle. Das schriftliche Konzept der Projektplanung und Projektabwicklung wird daher mit insgesamt 30 % in die Endwertung einfließen, es sind somit maximal 30 Punkte zu erreichen.
ACHTUNG: Das Bearbeitungskonzept ist wertungsrelevant! Es wird neben dem im Angebot kalkulierten Preis über den Zuschlag entscheiden.
Die Bieter sollen konzeptionell auf maximal 5 DIN-A4-Seiten darstellen, wie sie das Projekt planerisch angehen wollen.
Das schriftliche Bearbeitungskonzept muss mit dem Angebot über das Vergabeportal eingereicht werden.
Hinsichtlich der Bewertung des Bearbeitungskonzepts wird folgende Untergewichtung bekannt gegeben:
Konzept Projektplanung (Unterwichtung 15 %)
Im Rahmen des Konzepts soll bzgl. der Projektplanung zu folgenden Punkten eine nachvollziehbare und schlüssige Darstellung erfolgen:
- Identifikation von Herausforderungen, Analyse der speziellen Situation
- Identifikation und Darstellung von Schnittstellen und Abhängigkeiten
- Organisation Projektteam, Rückgriff auf Erfahrungswerte
Das Konzept der Projektplanung nach prognostisch zu erwartendem Projekterfolg fließt mit 15 % in die Gesamtwertung ein, so dass maximal 15 Punkte erreicht werden können. Es werden ganze und halbe Punkte vergeben.
15 Punkte kann ein Bieter erhalten, wenn sich aus seiner Darstellung zu den benannten Punkten ergibt, dass die Herangehensweise an den Auftrag aus Sicht der Vergabestelle insgesamt einen optimalen Erfolg versprechen lässt. Dafür muss zu allen benannten Punkten eine Aussage erfolgen, die in sich schlüssig und nachvollziehbar ist, keine Fragen offenlässt und eine qualitativ sehr hochwertige Ausführung und Umsetzung erwarten lässt.
14 - 11 Punkte können erreicht werden, wenn nach Ansicht der Vergabestelle die benannten Kriterien in der Darstellung insgesamt angelegt sind, jedoch in einzelnen Punkten von der Vergabestelle im ordnungsgemäßen Ermessen erkannte Defizite von geringerer Bedeutung für das Planungs- und/oder spätere Bauvorhaben vorliegen bzw. eher eine Einordnung in die Wertungsgrundlagen der folgenden Absätze angezeigt scheint.
10 Punkte kann ein Bieter erhalten, wenn sich aus seiner Darstellung zu den benannten Punkten ergibt, dass die Herangehensweise an den Auftrag aus Sicht der Vergabestelle insgesamt einen überdurchschnittlichen Erfolg versprechen lässt. Dafür muss zu allen benannten Punkten eine Aussage erfolgen, die in sich schlüssig und nachvollziehbar ist, nur vereinzelte Fragen offenlässt und eine qualitativ hochwertige Ausführung und Umsetzung erwarten lässt.
9 - 6 Punkte können erreicht werden, wenn nach Ansicht der Vergabestelle die benannten Kriterien in der Darstellung insgesamt angelegt sind, jedoch in einzelnen Punkten von der Vergabestelle im ordnungsgemäßen Ermessen erkannte Defizite von mittlerer Bedeutung für das Planungs- und/oder spätere Bauvorhaben vorliegen bzw. eher eine Einordnung in die Wertungsgrundlagen des folgenden Absatzes angezeigt scheint.
5 Punkte kann ein Bieter erhalten, wenn sich aus seiner Darstellung zu den benannten Punkten ergibt, dass die Herangehensweise an den Auftrag aus Sicht der Vergabestelle insgesamt einen durchschnittlichen Erfolg versprechen lässt. Dafür muss zu den wesentlichen benannten Punkten eine Aussage erfolgen, die zwar nachvollziehbare Ansätze enthält, jedoch wichtige Fragen offenlässt und eine qualitativ nur durchschnittliche Ausführung und Umsetzung erwarten lässt.
4 - 1 Punkte können erreicht werden, wenn nach Ansicht der Vergabestelle die benannten Kriterien in der Darstellung insgesamt angelegt sind, jedoch in einzelnen Punkten von der Vergabestelle im ordnungsgemäßen Ermessen erkannte Defizite von großer Bedeutung für das Planungs- und/oder spätere Bauvorhaben vorliegen, die im Ergebnis einen reibungslosen Ablauf des anspruchsvollen Bauvorhabens nicht mehr versprechen lassen.
0 Punkte erhält ein Konzept, das eine Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung völlig vermissen lässt und einen Erfolg für das Planungs- und/oder spätere Bauvorhaben unmöglich erscheinen lässt.
Konzept der Projektabwicklung (Unterwichtung 15 %)
Im Rahmen des Konzepts soll bzgl. der Projektabwicklung zu folgenden Punkten eine nachvollziehbare und schlüssige Darstellung erfolgen:
- Terminsicherung, Instrumente zur Steuerung und Heilung
- Qualitäts- und Kostensicherung, Instrumente zur Steuerung und Heilung
Das Konzept der Projektabwicklung nach prognostisch zu erwartendem Projekterfolg fließt mit 15 % in die Gesamtwertung ein, so dass maximal 15 Punkte erreicht werden können. Es werden ganze und halbe Punkte vergeben.
15 Punkte kann ein Bieter erhalten, wenn sich aus seiner Darstellung zu den benannten Punkten ergibt, dass die Herangehensweise an den Auftrag aus Sicht der Vergabestelle insgesamt einen optimalen Erfolg versprechen lässt. Dafür muss zu allen benannten Punkten eine Aussage erfolgen, die in sich schlüssig und nachvollziehbar ist, keine Fragen offenlässt und eine qualitativ sehr hochwertige Ausführung und Umsetzung erwarten lässt.
14 - 11 Punkte können erreicht werden, wenn nach Ansicht der Vergabestelle die benannten Kriterien in der Darstellung insgesamt angelegt sind, jedoch in einzelnen Punkten von der Vergabestelle im ordnungsgemäßen Ermessen erkannte Defizite von geringerer Bedeutung für das Planungs- und/oder spätere Bauvorhaben vorliegen bzw. eher eine Einordnung in die Wertungsgrundlagen der folgenden Absätze angezeigt scheint.
10 Punkte kann ein Bieter erhalten, wenn sich aus seiner Darstellung zu den benannten Punkten ergibt, dass die Herangehensweise an den Auftrag aus Sicht der Vergabestelle insgesamt einen überdurchschnittlichen Erfolg versprechen lässt. Dafür muss zu allen benannten Punkten eine Aussage erfolgen, die in sich schlüssig und nachvollziehbar ist, nur vereinzelte Fragen offenlässt und eine qualitativ hochwertige Ausführung und Umsetzung erwarten lässt.
9 - 6 Punkte können erreicht werden, wenn nach Ansicht der Vergabestelle die benannten Kriterien in der Darstellung insgesamt angelegt sind, jedoch in einzelnen Punkten von der Vergabestelle im ordnungsgemäßen Ermessen erkannte Defizite von mittlerer Bedeutung für das Planungs- und/oder spätere Bauvorhaben vorliegen bzw. eher eine Einordnung in die Wertungsgrundlagen des folgenden Absatzes angezeigt scheint.
5 Punkte kann ein Bieter erhalten, wenn sich aus seiner Darstellung zu den benannten Punkten ergibt, dass die Herangehensweise an den Auftrag aus Sicht der Vergabestelle insgesamt einen durchschnittlichen Erfolg versprechen lässt. Dafür muss zu den wesentlichen benannten Punkten eine Aussage erfolgen, die zwar nachvollziehbare Ansätze enthält, jedoch wichtige Fragen offenlässt und eine qualitativ nur durchschnittliche Ausführung und Umsetzung erwarten lässt.
4 - 1 Punkte können erreicht werden, wenn nach Ansicht der Vergabestelle die benannten Kriterien in der Darstellung insgesamt angelegt sind, jedoch in einzelnen Punkten von der Vergabestelle im ordnungsgemäßen Ermessen erkannte Defizite von großer Bedeutung für das Planungs- und/oder spätere Bauvorhaben vorliegen, die im Ergebnis einen reibungslosen Ablauf des anspruchsvollen Bauvorhabens nicht mehr versprechen lassen.
0 Punkte erhält ein Konzept, das eine Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung völlig vermissen lässt und einen Erfolg für das Planungs- und/oder spätere Bauvorhaben unmöglich erscheinen lässt.