Gegenstand des Verfahrens ist die Beauftragung gemeinnütziger Organisationen oder Vereinigungen mit derDurchführung von Leistungen des Rettungsdienstes im Grundbedarf einschließlich der Aufgaben eines Organisatorischen Leiters Rettungsdienst sowie des Sonder- und Spitzenbedarfs nach RettG NRW im Versorgungsbereich des Kreises Düren in sieben Teillosen gegen Zahlung einer pauschalen (einsatzunabhängigen) Vergütung (Pauschalfestpreis). Gegen Kostennachweis werden erstattet: Die Ausbildungskosten NotSan gemäß Erlasslage, die verbrauchsabhängigen Gebäudebewirtschaftungskosten und Betriebskosten, sofern die Auftraggeberin nicht selbst Vertragspartnerin des Versorgungsunternehmens ist und (nur) im Los Nr. 2: Die Umzugskosten, siehe Losbeschreibung. Dem Durchführenden werden die Fahrzeuge einschließlich medizinisch-technischer Ausstattung von der Auftraggeberin unentgeltlich für die Nutzung zum Zwecke der Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellt; ebenso die Rettungswachenstandorte. Alle Einzelheiten sind der Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen und der Anlage Öffentlich-rechtlicher Vertrag zu entnehmen. Der Kreis Düren ist Träger des Rettungsdienstes. Die Auftraggeberin wurde zur Wahrnehmung der Aufgaben des Rettungsdienstes gegründet und vergibt im vorliegenden Verfahren diejenigen Rettungsdienstleistungen an Dritte, die sie nicht selbst mit eigenen Kräften erbringt. Die Beauftragung erfolgt gemäß § 13 RettG NRW im Wege eines zweistufigen verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahrens in Anlehnung an ein "Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb". Die Durchführenden werden als Verwaltungshelfer als Teil des öffentlichen Rettungsdienstes tätig. Die Teilnahme am Auswahlverfahren ist auf gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen im Sinne von §§ 52 ff. AO beschränkt, sodass die Bereichsausnahme gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Anwendung findet. Nicht gemeinnützige Anbieter in diesem Sinne sind von der Teilnahme ausgeschlossen, dies gilt auch für einen Einsatz als Nachunternehmer / Unterauftragnehmer, sonstiger Beteiligung oder im Rahmen einer Eignungsleihe (siehe hierzu Dokument Bewerbungsbedingungen). Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts. Diese Bestimmungen sind einschließlich der Vorschriften nach dem GWB und der VgV ausdrücklich nicht Bestandteil oder Grundlage des vorliegenden Auswahlverfahrens. Die vorliegende Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss unter Verwendung des Bekanntmachungsformulars für Auftragsbekanntmachungen erfolgt freiwillig zwecks größtmöglicher Transparenz sowie mangels Vorliegens einer passenden gleich geeigneten Alternative.
Siehe Losbeschreibung.
Der Erfüllungsort im Kreis Düren richtet sich für jeden Durchführenden nach dem jeweils beauftragten Teillos.
Die Bewertung des Preises erfolgt, indem für jedes finale Angebot eine Punktzahl P für den wertungsrelevanten Angebotspreis ermittelt wird. Der wertungsrelevante Angebotspreis ist der in der Anlage Preisblatt angegebene Gesamtpreis. Das finale Angebot mit dem niedrigsten wertungsrelevanten Angebotspreis erhält 70,00 Punkte; ein finales Angebot mit mindestens doppelt so hohem Angebotspreis 0 Punkte; dazwischen erfolgt die Punkteverteilung linear. Siehe zu allen Einzelheiten das Dokument Bewerbungsbedingungen.
Die Bewertung der Qualität erfolgt anhand der eingereichten konzepte. Es gibt zwei Unterkriterien (die je 50 % der Qualitätswertung entsprechen): (2a) Aufwuchsfähigkeit zur Mitwirkung bei MANV (15 % Gesamtgewichtung) und (2b) Personalentwicklungs- und Rekrutierungskonzept (15 % Gesamtgewichtung). Aufgaben- und Zielstellung sowie die Bewertung der Konzepte unter Anwendung von drei Erfüllungsgraden ergeben sich einschließlich je Erfüllungsgrad zu erzielender Punktwerte im Einzelnen aus dem Dokument Bewerbungsbedingungen.
In der Anlage Öffentlich-rechtlicher Vertrag sind folgende Optionen zur einseitigen Inanspruchnahme durch die Auftraggeberin vorgesehen:- Ziff. 5: Leistungsänderungen aufgrund technischer/fachlicher Entwicklungen außerhalb formeller Bedarfsplanfortschreibung (entsprechende Vergütungsanpassung erfolgt grds. nach Ziff. 6.3).- Ziff. 8.2 lit. a): optionale Neufestsetzung von Vorhaltezeiten bei unveränderter Gesamtwochenstundenanzahl.- Ziff. 8.2 lit. b) i. V. m. Ziff. 9.1: optionale Neueinführung von Rettungsmitteln (z. B. Akuttransportwagen) mit entsprechender Vergütungsanpassung nach Ziff. 7.4/9.1.- Ziff. 8.2 lit. c) i. V. m. Ziff. 9.1: optionale Änderung der Gesamtwochenstunden je Los bis zu 20 %; Vergütungsanpassung nach Ziff. 9.1.Darüber hinaus ist folgende Regelung enthalten:- Ziff. 8.4: Generalklausel (Anpassungsanspruch bei wesentlichen Änderungen nach Vertragsschluss; § 60 Abs. 1 VwVfG).Außerdem ist nachfolgende Überprüfungslausel zur einvernehmlichen Vertragsanpassung in der Anlage Öffentlich-rechtlicher Vertrag vorgesehen:- Ziff. 10: Überprüfungsklausel bei Bedarfsplanfortschreibungen; einvernehmliche Anpassung von Leistungsanforderungen/-umfang und entsprechende Anpassung der Vergütung (Ziff. 10.2).Darüber hinaus befinden sich in der Anlage Öffentlich-rechtlicher Vertrag folgende Anpassungsregelungen (Vergütung / Kostenerstattung):- Ziff. 6.6 lit. a) i. V. m. Ziff. 9.3: Änderung der Erstattungsregelung NotSan-Ausbildung (Erlass).- Ziff. 7.2: Personalmehrkosten infolge von Lohnerhöhungen.- Ziff. 9.2: Änderung des für die Kalkulation vorgegebenen Personalfaktors.Siehe zu allen Einzelheiten Anlage Öffentlich-rechtlicher Vertrag.
Für die Angebotskalkulation bitte unbedingt die im Dokument Bewerbungsbedingungen unter Ziff. 20 angegebenen Kalkulationsdaten für den Grundbedarf sowie den Sonder- und Spitzenbedarf und die verbindlichen Kalkulationsvorgaben (insbesondere: Personalfaktor für den Einsatzdienst im Grundbedarf; Höchstabrufmenge für den Sonder- und Spitzenbedarf; Höhe der Erstattung für die Ausbildung von NotSan einschließlich Freistellungsanteile für PAL; Inanspruchnahme der Leistungen des NOBiZ; Freistellungsanteil für die Wachleitung und Kostenobergrenze für den Overhead je Zeitraum) beachten. Die verbindlichen Kalkulationsvorgaben müssen unbedingt einhalten werden: Die Überschreitung im finalen Angebot führt zum Angebotsausschluss. Siehe zu allen Einzelheiten das Dokument Bewerbungsbedingungen.
Das Auswahlverfahren wird zweistufig durchgeführt. Alle interessierten Bewerber haben die Möglichkeit einen Teilnahmeantrag einzureichen. Alle Bewerber, die ihre Eignung wie gefordert mit dem Teilnahmeantrag nachgewiesen haben, werden zur Einreichung unverbindlicher (indikativer) Erstangebote aufgefordert. Es besteht die Gelegenheit für eine Ortsbesichtigung der von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Rettungswachenstandorte je Los; eine Verpflichtung zur Ortsbesichtigung besteht nicht. Alle Einzelheiten und Termine sind dem Dokument Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Die Erstangebote sind rechtlich nicht verbindlich, sondern dienen als Grundlage für etwaige Verhandlungen und der verbindlichen (finalen) Angebote. Die Auftraggeberin wird die Erstangebote prüfen und auf dieser Grundlage entscheiden, ob sie Verhandlungen mit dem Ziel der Verbesserung der Angebote durchführen möchte. Ein Anspruch auf Durchführung von Verhandlungen besteht nicht. Entscheidet sich die Auftraggeberin gegen Verhandlungen fordert sie alle Bieter, die ein indikatives Erstangebot eingereicht haben, unmittelbar zur Einreichung eines finalen Angebotes auf. Sollen Verhandlungen durchgeführt werden, werden alle Bieter, die ein Erstangebot eingereicht haben, hierzu eingeladen. In den Verhandlungen sind sämtliche Aspekte des Erstangebots verhandelbar, dies einschließlich aller zugrunde liegender Leistungsanforderungen und vertraglichen Bestimmungen, es sei denn, es handelt sich um ausdrücklich als solche bezeichnete Mindestanforderungen. Nicht verhandelbar sind die Auswahlkriterien (Zuschlagskriterien). Nach Abschluss der Verhandlungen werden alle Bieter zur Abgabe eines verbindlichen (finalen) Angebots aufgefordert. Diese sind rechtlich verbindlich. Die Auftraggeberin wird die wertungsfähigen Angebote anhand der Auswahlkriterien bewerten und ihre Auswahlentscheidung treffen. ***Achtung: Das Verfahren kann jederzeit ganz / teilweise aufgehoben werden (s. Ziff. 24 Dokument Bewerbungsbed.)
Die Veröffentlichung und Verfahrensunterlagen müssen unverzüglich auf Vollständigkeit und Unklarheiten geprüft werden. Stellt der Bewerber / Bieter Unklarheiten oder Verstöße gegen geltendes Recht fest, ist er verpflichtet, die Auftraggeberin unverzüglich darauf hinzuweisen. Hinweise zu Eignungsanforderungen müssen unverzüglich nach Kenntnis sowie spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge, im Übrigen bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Erstangebots erfolgen. Für im Zuge der Verhandlungen vorgenommene Änderungen oder Neuregelungen ist die Frist zur Abgabe des finalen Angebots maßgeblich. Andernfalls kann von der Auftraggeberin keine rechtzeitige Beantwortung oder Abhilfe sichergestellt werden.
Die Auftraggeberin behält sich vor, geforderte Unterlagen, Erklärungen und Nachweise, die bei Ablauf des Teilnahmeantrags / des finalen Angebots nicht, nicht vollständig oder fehlerhaft vorliegen unter Berücksichtigung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung nachzufordern oder die Bewerber / Bieter aufzufordern, diese zu vervollständigen oder zu korrgieren. Ebenso bleibt vorbehalten, Unklarheiten oder Zweifel in den Teilnahmeanträgen / Angeboten aufzuklären. Hierfür wird den Berwebern / Bietern eine Nachfrist von max. einer Woche ab Anforderung über die Vergabepattform gesetzt.
Abgabe der Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen in entsprechender Anwendung von §§ 123, 124 GWB unter Verwendung der hierfür bereit gestellten Anlage (Formular 521, VHB NRW 02/2024, Eigenerklärung Ausschlussgründe) mit dem Teilnahmeantrag. Siehe Dokument Bewerbungsbedingungen, S. 44, Anlage Auflistung der mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise. Siehe zu weiteren Ausschlussgründen das Dokument Bewerbungsbedingungen insbesondere Ziffer 12.1, 12.3, 12.4, 13.1, 13.2, 13.4, 16, 18, 19, 20, 21, 24. Die Auftraggeberin wird zusätzlich einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister ziehen und diesen in die Prüfung einbeziehen. ***Hinweis:- Für eine gemeinschaftliche Beteiligung sind die Anforderungen gemäß Anlage ergänzende Hinweise zu Bietergemeinschaften und zum Einsatz anderer Unternehmen sowie Ziffer 17 des Dokuments Bewerbungsbedingungen zu beachten.
Ausgefüllte Eigenerklärung zur fachlichen Eignung der zur Geschäftsführung bestellten Person gemäß §§ 13 Abs. 3 Nr. 3, 19 Abs. 3 S. 3 Nr. 3 RettG NRW unter Verwendung der Anlage Teilnahmeantrag (Ziffer 4) (Fachkundeprüfung oder dreijährige leitende Tätigkeit in einem Betrieb für Notfallrettung oder Krankentransport). ***Hinweise: - Auf Anforderung der Auftraggeberin sind geeignete Unterlagen vorzulegen, aus denen sich die fachliche Eignung gemäß vorstehender Angabe ergibt.- Für eine gemeinschaftliche Beteiligung sind die Anforderungen gemäß Anlage ergänzende Hinweise zu Bietergemeinschaften und zum Einsatz anderer Unternehmen sowie Ziffer 17 des Dokuments Bewerbungsbedingungen zu beachten. Der Vorbehalt zur Verifizierung Dritt- oder Fremdnachweise anzufordern, gilt entsprechend in Bezug auf jedes Mitglied der Bietergemeinschaft als auch für jeden Nachunternehmer / Unterauftragnehmer.
Ausgefüllte Eigenerklärung zum Vorliegen von Referenzen in der öffentlichen Notfallrettung unter Verwendung der Anlage Teilnahmeantrag (Ziffer 5). Mindestanforderung: Der Bewerber muss mindestens eine Referenz vorweisen: Die Referenz belegt die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung im öffentlichen Rettungsdienst i.S.v. § 13 RettG NRW i. V. m. § 2 Absatz 2 RettG NRW und umfasst darüber hinaus den Betrieb einer Rettungswache. Die Referenz weist eine ununterbrochene Laufzeit von mindestens fünf Jahren auf; das Ende der Laufzeit liegt im Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags nicht länger als drei Jahre zurück. Anzugeben sind: Auftraggeber, Ansprechpartner und Kontaktdaten (Telefonummer / E-Mail, Ausführungszeitraum, Vorhalteumfang und Anzahl der Einsätze). ***Hinweise: - Es steht allen Bewerbern frei, wie viele Referenzen sie angeben. Erfüllt eine Referenz alle Mindestanforderungen, führen die darüber hinaus angegebenen Referenzen zu keinem Mehr an Eignung und bleiben insoweit unberücksichtigt. - Die Auftraggeberin beabsichtigt, die benannten Referenzaufträge zu überprüfen.- Für eine gemeinschaftliche Beteiligung sind die Anforderungen gemäß Anlage ergänzende Hinweise zu Bietergemeinschaften und zum Einsatz anderer Unternehmen sowie Ziffer 17 des Dokuments Bewerbungsbedingungen zu beachten. Der Vorbehalt zur Verifizierung Auskünfte bei den Referenzgebern anzufordern, gilt entsprechend in Bezug auf jedes Mitglied der Bietergemeinschaft als auch für jeden Nachunternehmer / Unterauftragnehmer.
Ausgefüllte Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung unter Verwendung der Anlage Teilnahmeantrag (Ziffer 6). Der Nachweis kann entweder über die Angabe des Vorliegens einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung für den konkreten Leistungsbereich mit einer Mindestdeckungssumme i.H.v. EUR 5.000.000 pauschal je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (2-fach maximiert) oder über die Angabe, dass die Deckungssumme der vorliegenden Betriebshaftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mindestens auf den vorstehend geforderten Umfang angepasst wird, erfolgen.***Hinweise:- Auf Anforderung ist ein Fremdnachweis des Versichereres oder Versicherungsmaklers vorzulegen.- Für eine gemeinschaftliche Beteiligung sind die Anforderungen gemäß Anlage ergänzende Hinweise zu Bietergemeinschaften und zum Einsatz anderer Unternehmen sowie Ziffer 17 des Dokuments Bewerbungsbedingungen zu beachten. Der Vorbehalt zur Verifizierung Dritt- oder Fremdnachweise anzufordern, gilt entsprechend in Bezug auf jedes Mitglied der Bietergemeinschaft als auch für jeden Nachunternehmer / Unterauftragnehmer.
Vorlage eines gültigen Freistellungsbescheides gem. §§ 52 ff. AO ggf. in Form einer Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid in Kopie. ***Hinweise: - Es dürfen alternative Nachweise vorgelegt werden, sofern daraus hervorgeht, dass es sich um eine Organisation oder Vereinigung handelt, deren Ziel in der Erfüllung sozialer Aufgaben besteht, die nicht erwerbswirtschaftlich tätig ist und etwaige Gewinne reinvestiert, um ihr Ziel zu erreichen. Bis zum Erlass des ersten Freistellungsbescheides ist ein alternativer Nachweis über die Vorlage eines gültigen Festsetzungsbescheides gemäß § 60a AO verbunden mit einer Eigenerklärung möglich, mit der bestätigt wird, dass die tatsächliche Geschäftsführung der Körperschaft auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet ist und dne Bestimmungen enstpricht, die die Satzung über die Voraussetzungen für Steuervergünstigungen enthält (§§ 59, 63 Abs. 1 AO).- Für eine gemeinschaftliche Beteiligung sind die Anforderungen gemäß Anlage ergänzende Hinweise zu Bietergemeinschaften und zum Einsatz anderer Unternehmen sowie Ziffer 17 des Dokuments Bewerbungsbedingungen zu beachten.
Jahresabschluss / Bilanzauszug des Bewerbers für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (als pdf-Dokument). Es dürfen alternative Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorgelegt werden, sofern daraus insgesamt hervorgeht, dass der Bewerber über die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt. Die vorgelegten Nachweise müssen aktuell, d.h. zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags noch gültig sein. Alternativ kann der Nachweis durch Vorlage einer Bankauskunft, einer entsprechenden Bürgschaft oder eines gleichwertigen Dokuments, das die finanzielle Leistungsfähigkeit in angemessener Weise bestätigt, erbracht werden.***Hinweise:- Für eine gemeinschaftliche Beteiligung sind die Anforderungen gemäß Anlage ergänzende Hinweise zu Bietergemeinschaften und zum Einsatz anderer Unternehmen sowie Ziffer 17 des Dokuments Bewerbungsbedingungen zu beachten.
Für den Fall der Auftragserteilung müssen Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter eine Rechtsform annehmen, bei der ihre Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen haften.
Für eine gemeinschaftliche Beteiligung sind die Anforderungen gemäß Anlage ergänzende Hinweise zu Bietergemeinschaften und zum Einsatz anderer Unternehmen sowie Ziffer 17 des Dokuments Bewerbungsbedingungen zu beachten.
1) Es werden ausschließlich Organisationen oder Vereinigungen beauftragt, die ihre Gemeinnützigkeit im Sinne von §§ 52 ff. AO im Auswahlverfahren wie gefordert nachgewiesen haben.2) Es gelten die Vorgaben des RettG NRW sowie die zugehörigen Verordnungen und Erlasse.3) Es gelten besondere Leistungsanforderungen gemäß Anlage Leistungsbeschreibung, u.a. ein Personalfaktor im Einsatzdienst im Grundbedarf, ein Personalmix (80 % der Stunden durch Personal mit einem Mindestbeschäftigungsumfang von 50 %), Mindesterfahrung und Qualifikation für die Wachleitung, die verpflichtende Inanspruchnahme des NOBiZ für die Pflichtfortbildung sowie Fortbildung der PAL und (sofern im Los enthalten) der OrgL, ein Übernahmeangebot bei Auftragnehmerwechsel unabhängig von § 613a BGB. Siehe zu allen Einzelheiten die Anlage Leistungsbeschreibung.4) Spätestens mit dem finalen Angebot muss die Anlage Eigenerklärung Sanktionen eingereicht werden. Andernfalls darf keine Beauftragung erfolgen (Zuschlagsverbot).
Vom zur Verfügung gestellten Rettungswachenstandort aus zu besetzende und im Grundbedarf einzusetzende Rettungsmittel sind: 2 RTW (insgesamt 240 Wochenstunden), 1 NEF (168 Wochenstunden).Zusätzlich erfolgt eine Beteiligung am Organisatorischen Leiter-Dienst (OrgL-Dienst) gemäß der Anlage "Verteilung OrgL-Dienste 2027 bis 2032". Siehe zu allen Einzelheiten die Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen.
Vom zur Verfügung gestellten Rettungswachenstandort aus zu besetzende und im Grundbedarf einzusetzende Rettungsmittel sind: 2 RTW (insgesamt 336 Wochenstunden), 1 NEF (168 Wochenstunden).Zusätzlich erfolgt eine Beteiligung am Organisatorischen Leiter-Dienst (OrgL-Dienst) gemäß der Anlage "Verteilung OrgL-Dienste 2027 bis 2032". Siehe zu allen Einzelheiten die Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen. ***Bitte die Hinweise zur Neuerrichtung einer Rettungswache während der Vertragslaufzeit in Ziffer 20.7 des Dokuments Bewerbungsbedingungen sowie zur Umsetzung Ziffer 8.3 und 6.6. lit. d) der Anlage Öffentlich-rechtlicher Vertrag beachten.
Vom zur Verfügung gestellten Rettungswachenstandort aus zu besetzende und im Grundbedarf einzusetzende Rettungsmittel sind: 1 RTW (168 Wochenstunden), 1 KTW (50 Wochenstunden).Zusätzlich ist ein Sonderbedarfs-RTW im Umfang von 250 Stunden nach Anforderung einsatzbereit gemäß Anlage "Verteilung Sonderbedarf RTW für planbare Einsätze 2027 bis 2031" vorzuhalten und auf Anforderung im Sonder- und Spitzenbedarf einzusetzen. Die Unterbringung des Sonderbedarfs-RTW an der RW Mersch ist nicht möglich und daher vom Auftragnehmer anderweitig im Kreis Düren sicherzustellen. Siehe zu allen Einzelheiten die Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen.
Vom zur Verfügung gestellten Rettungswachenstandort aus zu besetzende und im Grundbedarf einzusetzende Rettungsmittel sind: 2 RTW (insgesamt 264 Wochenstunden).Zusätzlich erfolgt eine Beteiligung am Organisatorischen Leiter-Dienst (OrgL-Dienst) gemäß der Anlage "Verteilung OrgL-Dienste 2027 bis 2032". Siehe zu allen Einzelheiten die Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen.
Vom zur Verfügung gestellten Rettungswachenstandort aus zu besetzende und im Grundbedarf einzusetzende Rettungsmittel ist: 1 RTW (168 Wochenstunden).Zusätzlich ist ein Sonderbedarfs-RTW im Umfang von 250 Stunden nach Anforderung einsatzbereit gemäß Anlage "Verteilung Sonderbedarf RTW für planbare Einsätze 2027 bis 2031" vorzuhalten und auf Anforderung im Sonder- und Spitzenbedarf einzusetzen. Siehe zu allen Einzelheiten die Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen.
Vom zur Verfügung gestellten Rettungswachenstandort aus zu besetzende und im Grundbedarf einzusetzende Rettungsmittel sind: 2 RTW (insgesamt 252 Wochenstunden).Siehe zu allen Einzelheiten die Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen.
Vom zur Verfügung gestellten Rettungswachenstandort aus zu besetzende und im Grundbedarf einzusetzende Rettungsmittel ist: 1 RTW (168 Wochenstunden).Zusätzlich erfolgt eine Beteiligung am Organisatorischen Leiter-Dienst (OrgL-Dienst) gemäß der Anlage "Verteilung OrgL-Dienste 2027 bis 2032". Des weiteren ist ein Sonderbedarfs-RTW im Umfang von 250 Stunden nach Anforderung einsatzbereit gemäß Anlage "Verteilung Sonderbedarf RTW für planbare Einsätze 2027 bis 2031" vorzuhalten und auf Anforderung im Sonder- und Spitzenbedarf einzusetzen. Die Unterbringung des Sonderbedarfs-RTW an der RW Heimbach ist nicht möglich und daher vom Auftragnehmer anderweitig im Kreis Düren sicherzustellen. Siehe zu allen Einzelheiten die Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen.