Lieferung und Ausbau von 17 Rettungswagen DIN EN 1789:2024 Typ C (Los 1) mit medizinischer Beladung (Los 2) mit der Option auf bis zu 8 weitere Fahrzeuge inkl. Beladung
Lieferung und Ausbau von 17 Rettungswagen DIN EN 1789:2024 Typ C mit Kofferaufbau nach DIN 13500:2018 (Los 1), mit Lieferung der medizinischen Beladung (Los 2). Das erste Fahrzeug ist nach spätestens 18 Monaten nach Auftragserteilung auszuliefern; das letzte Fahrzeug nach spätestens 27 Monaten nach Auftragserteilung. Optionsfahrzeuge innerhalb von 18 Monaten nach Auftragserteilung bzw. im Anschluss an die Serienfahrzeuge.
Anlieferung der fertig ausgebauten Fahrzeuge zur RDKD, Marienstr. 29, 52372 Kreuzau-Stockheim
Siehe Bewertungsmatrix; Der Gesamtpreis umfasst insbesondere:-die Lieferung sämtlicher, aufgrund des Auftragsgegenstandes notwendiger Dokumente, Dokumentationen, Betriebsanleitungen etc. -die Lieferung aller Bestandteile des Fahrzeugs und des Um- bzw. Ausbaus (exklusive Beistellungen),-die Montage sämtlicher Komponenten inkl. Beistellungen,-die Teilnahme an Projektbesprechungen,-die Schulung/Einweisung, -die Übergabe in betriebsfertiger Ausführung,-die Unterstützung der Abnahme und-die Unterstützung der verantwortlichen Bediener bei der erstmaligen Inbetriebnahme/Nutzung.-den Transfer zum AuftraggeberDie Preisprüfung nach der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen bleibt vorbehalten.
Wertung siehe Bewertungsmatrix
siehe Leistungsbeschreibung und Preisblatt
offenes Verfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeberdie unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstößegegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibensder Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dassdies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durchden öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabeim Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
= Preisdifferenz zum Bestbieter x Höchstpunktzahl : Preis Bestbieter -Höchstpunktzahl