Ladeinfrastruktur für Elektrobusse mit CCS-Combo 2 Ladestecker
VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
06.01.2026
16.01.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG (ASEAG), vertreten durch die E.V.A. Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen
053340002002-33005-20
Neuköllner Straße 1
52068
Aachen
Deutschland
DEA2D
Herr Benndorf
eu-beschaffung@eva-aachen.de
+492411814120

Angaben zum Auftraggeber

---
---
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473055
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473055
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

31158000-8
31681500-0
31682000-7
34144910-0
31422000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Auftragsgegenstand ist insbesondere die technische Projektierung und Planung, der Bau (Herstellung), die Lieferung, die Errichtung (Montage), die Installation, die Inbetriebnahme, die
ordnungsgemäße Übergabe, sowie die dauerhafte Instandhaltung einer Ladeinfrastruktur zum dauerhaften Betrieb von Elektrobussen mit ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebetrieb. Alle benötigten Komponenten von dem Übergabepunkt des Versorgungsnetzes bis zum Kontaktsystem zum Fahrzeug sind Bestandteil des Lieferumfangs des Auftragnehmers.
Insgesamt sind bis zu 27 Ladepunkte an stationären Ladegeräten, mit CCS-Combo 2 Ladestecker verteilt auf zwei Hallen (Halle 1: bis zu 9 Ladepunkte , Halle 2: bis zu 18 Ladepunkte)der ASEAG, mit mindestens je 90 kW zeitgleicher Ladeleistung je Ladepunkt zur Übernachtladung einzurichten. Die Ladepunkte müssen verschaltbar sein, sodass eine verschaltete Ladeleistung von mindestens 150 kW an jedem Ladepunkt je nach Schaltung dauerhaft möglich ist. Für jede Halle ist jeweils eine entsprechende dimensionierte Unterverteilung zu liefern. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Hierzu ist der Abschluss eines Liefervertrages vorgesehen.
Nach der Inbetriebnahme aller Komponenten hat der Auftragnehmer langfristig für alle Komponenten und die vollumfängliche Funktionalität der Ladestationen einzustehen, diese ggfs. nachzuliefern und einzubauen. Hierzu ist der Abschluss eines Verfügbarkeitsvertrages über eine Laufzeit von 5 Jahren vorgesehen (mit einer Verlängerungsoption auf max. 12 Jahre).

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG hat sich das Ziel gesetzt, ihre Fahrzeugflotte auf alternative Antriebstechnologien umzustellen. Im Zeitraum von 2019 bis 2025 wurden insgesamt 92 batterieelektrische Busse beschafft und im Liniennetz erfolgreich eingesetzt. Die Fahrzeuge werden mittels CCS-Combo-2-Ladestecker ausschließlich auf dem Betriebshof der ASEAG (Neuköllner Straße 1; 52068 Aachen) nachgeladen.

Neben den derzeit 92 Bussen, wurden 25 zusätzliche elektrische Fahrzeuge (8 Solo- und 17 Gelenkbusse) beschafft, die voraussichtlich Q3 2026 geliefert werden. Hierzu sind zusätzliche Nachlademöglichkeiten zu schaffen und bis zu 27 Ladepunkte zu errichten. Diese Ladepunkte werden auf zwei Hallen verteilt: In Halle 1 sind bis zu 9 Ladepunkte zu installieren, in Halle 2 bis zu 18 Ladepunkte.

Darüber hinaus hat die ASEAG ein übergeordnetes Betriebshofmanagementsystem einschließlich Lademanagementsystem beschafft, das im Jahr 2025 in Betrieb genommen wurde. Die für die Versorgung der Busse zu beschaffenden Ladegeräte müssen in die Systemarchitektur integriert und vom Lademanagementsystem gesteuert werden.

Auftragsgegenstand ist insbesondere die technische Projektierung und Planung, der Bau (Herstellung), die Lieferung, die Errichtung (Montage), die Installation, die Inbetriebnahme, die
ordnungsgemäße Übergabe, sowie die dauerhafte Instandhaltung einer Ladeinfrastruktur zum dauerhaften Betrieb von Elektrobussen mit ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebetrieb. Alle benötigten Komponenten von dem Übergabepunkt des Versorgungsnetzes bis zum Kontaktsystem zum Fahrzeug sind Bestandteil des Lieferumfangs des Auftragnehmers.
Insgesamt sind bis zu 27 Ladepunkte an stationären Ladegeräten, mit CCS-Combo 2 Ladestecker verteilt auf zwei Hallen (Halle 1: bis zu 9 Ladepunkte , Halle 2: bis zu 18 Ladepunkte)der ASEAG, mit mindestens je 90 kW zeitgleicher Ladeleistung je Ladepunkt zur Übernachtladung einzurichten. Die Ladepunkte müssen verschaltbar sein, sodass eine verschaltete Ladeleistung von mindestens 150 kW an jedem Ladepunkt je nach Schaltung dauerhaft möglich ist. Für jede Halle ist jeweils eine entsprechende dimensionierte Unterverteilung zu liefern. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Hierzu ist der Abschluss eines Liefervertrages vorgesehen.
Darüber hinaus steht der Auftragnehmer dafür ein, dass die Ladeinfrastruktur auch für die Beschaffung weiterer Elektrobusse nach 2026 erweiterbar und auch für andere Hersteller von Elektrobussen vollumfänglich kompatibel ist.

Nach der Inbetriebnahme aller Komponenten hat der Auftragnehmer langfristig für alle Komponenten und die vollumfängliche Funktionalität der Ladestationen einzustehen, diese ggfs. nachzuliefern und einzubauen. Hierzu ist der Abschluss eines Verfügbarkeitsvertrages über eine Laufzeit von 5 Jahren vorgesehen (mit einer jährlichen Verlängerungsoption auf max. 12 Jahre).

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
60

Der Verfügbarkeitsvertrag ist über eine Laufzeit von 60 Monaten vorgesehen, mit einer jährlichen Verlängerungsoption auf max. 144 Monaten).

84
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Neuköllner Straße 1
52068
Aachen
Deutschland
DEA2D

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Kosten
Gesamtkosten

Angebotspreis der Liefergegenstände und das Verfügbarkeitsentgelt -vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Technik

Erfüllungsgrad der technischen Leistungen - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Service

Erfüllungsgrad der Serviceleistungen - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wird 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen (a-c) vorgehen:
a) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags;
b) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen;
c) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen.
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber bewertet die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) anhand der genannten Referenzen und deren Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben. Maßgeblich sind die unter Ziffer 5.1.9) genannten Angaben. Die Bewertung erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander. Bei Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber insbesondere die von den Bewerbern genannten Referenzen und deren Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben berücksichtigen. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach den in Ziffer 5.1.9) genannten Merkmalen. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um Zuschlagskriterien. Das Ranking erfolgt anhand der nachfolgend beschriebenen Methodik:

1. Anzahl und Vergleichbarkeit der 3 Mindestreferenzen mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand.
2. Anzahl der eingereichten Zusatzreferenzen (zusätzliche Referenzen zu den Mindestreferenzen) mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand (jede zusätzlich eingereichte Referenz erhält einen Punkt; es sind maximal 3 Punkte möglich). Zusätzlich zu den 3 Mindestreferenzen können bis zu 3 Zusatzreferenzen eingereicht werden, die im Rahmen der Bewerberauswahl Berücksichtigung finden.
3. Bei Gleichstand der Punktzahl der eingereichten Zusatzreferenzen wird die Summe der gelieferten Ladepunkte aus allen Referenzen als weiteres Kriterium genutzt.
4. Bei Gleichstand der Punktzahl der eingereichten Zusatzreferenzen, der Summe der gelieferten Ladepunkte aus allen Referenzen, wird der durchschnittliche Mindestjahresumsatz als weiteres Kriterium herangezogen.

Zusätzliche Angaben zum Verfahren:

a) Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aus einem schwerwiegenden Grund aufzuheben. Der Auftraggeber behält sich insbesondere vor, dieses Verfahren ganz oder teilweise einzustellen,
- wenn die beantragten Fördermittel zur Finanzierung des Projektes nicht in ausreichendem Umfang gewährt werden sollten,
- wenn erforderliche Gremienbeschlüsse nicht erteilt werden oder
- die Finanzierung des Projektes nicht gewährleistet werden sollte.

b) Der Auftraggeber vergibt die Leistungen im Wege des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird zwischen den Bewerbern anhand der unter Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Kriterien eine Auswahl treffen und die ausgewählten Bewerber im Anschluss zur Abgabe indikativer Angebote sowie von Optimierungsvorschlägen auffordern. Die indikativen Angebote wird der Auftraggeber nicht werten. Die Angebote und Optimierungsvorschläge dienen dem Auftraggeber vielmehr dazu, mit den Bietern Verhandlungsgespräche zu führen und die Vergabeunterlagen weiter zu konkretisieren. Bieter haben über die Abgabe von Optimierungsvorschläge die Möglichkeit, das Verfahren aktiv mitzugestalten. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche stellt der Auftraggeber den Bietern aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung und fordert die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und konkretisierten Vergabeunterlagen zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes auf.

c) Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 SektVO dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer 5.1.11 genannten Vergabeportal einen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere die wesentlichen Vertragsinhalte sowie weitere Unterlagen im Entwurf zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 SektVO. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren.

d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über das in dieser Bekanntmachung genannte Vergabeportal (Ziffer 5.1.11) einzureichen.

e) Eine eingescannte Unterschrift ist ausreichend. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, und Telefonnummer zu benennen.

f) Bewerber werden gebeten, die Vordrucke des Auftraggebers (ggfls. mehrfach) zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Die Vordrucke sind auf dem in Ziffer 5.1.11 genannten Vergabeportal abrufbar. Hinweis: Für den vollständigen Teilnahmeantrag reicht es nicht aus, nur die ausgefüllten Vordrucke einzureichen. Für manche Nachweise (z.B. Zertifikate) stellt der Auftraggeber keine Vordrucke bereit, dennoch wird der Nachweis gefordert.

g) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.

h) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern (auch Rückfragen zum Teilnahmeantrag) findet ausschließlich über das in Ziffer 5.1.11 genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.

i) Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angabe sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.

j) Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Angeboten beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den vermeintlichen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich zulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Auftraggeber wird anhand der vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber von der Angebotsabgabe ausgeschlossen. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.

k) Der Auftraggeber beabsichtigt, die zu beschaffende Leistung teilweise mit Fördermitteln zu finanzieren. Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen steht unter dem Vorbehalt, dass der bzw. die Förderanträge positiv beschieden werden. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn und soweit Zuwendungen nicht gewährt werden sollten.

l) Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YDLY27C

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrages innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei dem Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2. bei dem Auftraggeber zu rügen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Mit dem Teilnahmeantrag (Vordruck 9) sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):

a) Formlose unterschriebene Eigenerklärung Erklärung Ausschlussgründe (Vordruck 1), aus der hervorgeht, dass
- keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind,
- der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist,
- der Bewerber für seine Betriebshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Der Bewerber hat sich vor Angabe der PQ-Nr. davon zu überzeugen, dass alle geforderten Nachweise auf der PQ-Plattform in aktueller Form zur Verfügung stehen.

b) Eigenerklärung Russland-Sanktionen (nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage der Ukraine destabilisieren (Vordruck 2).

c) Erklärung zur Anerkennung der Projektsprache Deutsch einschließlich Benennung eines deutschsprachigen Ansprechpartners (Vordruck 8).

d) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Mit dem Teilnahmeantrag (Vordruck 9) sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):

a) Darstellung von mindestens 3 erfolgreichen (mit erfolgter Abnahme durch den Referenzauftraggeber) Referenzen (Vordruck 4) über die in den letzten 5 Jahren (ab 01.01.2020) erbrachten Leistungen, die mit Auftragsgegenstand gemäß Ziffer 5.1 der technischen Projektierung und Planung, der Bau (Herstellung), die Lieferung, die Errichtung (Montage), die Installation, die Inbetriebnahme, die
ordnungsgemäße Übergabe, sowie die dauerhafte Instandhaltung einer Ladeinfrastruktur mit CCS-Combo 2 Ladestecker zum dauerhaften Betrieb von Elektrobussen mit ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebetrieb vergleichbar sind, die jeweils mindestens die folgenden Kriterien Nr. 1 bis 3 erfüllen:

1. eine reine Ladeinfrastruktur mit CCS-Combo 2 Ladestecker zum dauerhaften Betrieb von Elektrobussen mit ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebetrieb,
2. Lieferung und Abnahme von mindestens 20 Ladepunkten je Referenz,
3. Lieferung für den Betrieb im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) innerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftraums (EWR) oder der Schweiz.

Zusätzlich zu den 3 Mindestreferenzen können bis zu 3 Zusatzreferenzen (jede zusätzlich eingereichte Referenz erhält einen Punkt; es sind maximal 3 Punkte möglich) eingereicht werden, die im Rahmen der Bewerberauswahl Berücksichtigung finden. Für die Zusatzreferenzen ist ebenfalls Vordruck 4 zu nutzen. Es gelten die gleichen Bedingungen, wie für die Mindestreferenzen.
Genaue Angaben zur Bewerberauswahl und der Bildung des Rankings können dieser Bekanntmachung unter Ziffer 5.1.6 entnommen werden.

Der Auftraggeber wird die vom Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden.

b) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordrucke 6 und 7).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Rangfolge
1

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Mit dem Teilnahmeantrag (Vordruck 9) sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):

a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie Angabe der Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand (Lieferung einer elektronischen Schließanlage mit CCS-Combo 2 Ladestecker) vergleichbar sind (Vordruck 3).

Genaue Angaben zur Bewerberauswahl und der Bildung des Rankings können dieser Bekanntmachung unter Ziffer 5.1.6 entnommen werden.

Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Der Bewerber hat sich vor Angabe der PQ-Nr. davon zu überzeugen, dass alle geforderten Nachweise auf der PQ-Plattform in aktueller Form zur Verfügung stehen.

b) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordrucke 6 und 7).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Rangfolge
2

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Mit dem Teilnahmeantrag (Vordruck 9) sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):

a) Bewerbergemeinschaft
Die Abgabe von Teilnahmeanträgen durch Bewerbergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (Vordruck 5).
Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z.B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handels liegende Entscheidung ist, z.B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bewerbergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.

b) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Die Abwicklung, insbesondere Lieferung und Fakturierung, erfolgt unmittelbar zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

Der Auftraggeber fordert voraussichtlich eine Vertragserfüllungsbürgschaft für den Liefervertrag und Verfügbarkeitsvertrag.
Der Auftraggeber fordert voraussichtlich eine Gewährleistungsbürgschaft für den Liefervertrag.
Für den Fall von Anzahlungen ist voraussichtlich eine Vorauszahlungsbürgschaft notwendig.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter die entsprechenden Bescheinigungen gemäß Vordruck 1 sowie eine Auskunft aus dem bundesweiten Wettbewerbsregister anfordern.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung