Reinigungsleistungen in den Parkhäusern der APAG
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
16.10.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Aachener Parkhaus GmbH, vertreten durch die E.V.A. Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen
053340002002-33004-23
Neuköllner Str. 1
52068
Aachen
Deutschland
DEA2D
Frau Jennifer Boymanns
eu-beschaffung@eva-aachen.de
02411814895

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2 - 10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
02211473055

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2 - 10
51067
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
02211473055

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90911200-8
90910000-9
90914000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Reinigungsleistungen der Grundreinigung (Intensivreinigung) für die Parkhäuser (Tiefgaragen, Treppenhäuser) der Aachener Parkhaus GmbH (APAG) am Standort Aachen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Leistungsumfang beläuft sich auf aktuell sieben Parkhäuser, an dieser Stelle sei jedoch bereits darauf hingewiesen, dass der AG stetig einen Zu- und Abgang von Reinigungsbereichen und/oder Objekten verzeichnen kann. Als Zeitpunkt des Leistungsbeginns wird der 01.01.2026 angestrebt.

Die jährlichen Grundreinigungen der Parkhäuser umfasst die Reinigung der Bodenflächen inkl. Sockelleisten inkl. Rampen und Sockelleisten und Anprallschutz. Ziel ist die Entfernung von Staub, Schmutz, Reifenabrieb, Salz- und Ölrückständen sowie sonstigen Ablagerungen, um sowohl die Verkehrssicherheit als auch den Werterhalt der Bausubstanz sicherzustellen. Besondere Anforderungen bestehen in der zeitlichen Planung der Leistungsausführung, um den Parkhausbetrieb nicht einzuschränken. Darüber hinaus ist die fachgerechte Entsorgung des Kehrguts sicherzustellen und es sind sämtliche Umwelt- und Arbeitsschutzauflagen einzuhalten. Zum Einsatz kommen ausschließlich geeignete Maschinen und umweltverträgliche Reinigungsmittel, wobei die Reinigung so zu organisieren ist, dass ein reibungsloser und sicherer Ablauf gewährleistet bleibt.

Durch den repräsentativen Anspruch bestehen hohe Anforderungen an die Reinigungsqualität. Die Erbringung der Reinigungsdienstleistungen ist darauf, unter der Berücksichtigung der Aspekte Qualität und Werterhalt, vom Dienstleister abzustimmen. Eine hohe Eigenverantwortung zur bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Leistungserbringung wird vom Auftraggeber als zwingend erwartet.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
36

Verlängerung auf 1 x je 12 Monate

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Aachen
Deutschland
DEA2D

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YDLY29A

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrages innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei dem Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2. bei dem Auftraggeber zu rügen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern (auch Rückfragen zum Teilnahmeantrag) findet ausschließlich über das in Ziffer 5.1.11) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer 5.1.11) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
2) Die Angebote sind elektronisch über das in Ziffer 5.1.11) genannte Vergabeportal einzureichen. Hierbei sind die vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke (ggfls. mehrfach) zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Eine eingescannte Unterschrift ist ausreichend. Bieter werden gebeten, im Angebot einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail und Telefonnummer zu benennen. Die Vordrucke sind auf dem in Ziffer 5.1.11) genannten Vergabeportal abrufbar. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
3) Beabsichtigt ein Bieter bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z.B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken (Vordrucke 6 und 7).
4) Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Angeboten beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den vermeintlichen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich zulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Auftraggeber wird anhand der vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber von der Angebotsabgabe ausgeschlossen. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
5) Die Teilnahme an einer Orts-/Objektbesichtigung ist für alle Bieter zwingend notwendig. Im Rahmen der Besichtigung sollen sich die Bieter einen umfassenden Eindruck von den Objekten, der Standortsituation sowie den zu erbringenden Leistungen verschaffen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Mit dem verbindlichen Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):

a) Formlose unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 1), aus der hervorgeht, dass
- keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind,
- der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist,
- der Bewerber für seine Betriebshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.

b) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 2), dass der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, und die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören, und bestätigt und sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, welche zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Mit dem verbindlichen Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):

Bewerbergemeinschaft: Die Abgabe von Angeboten durch Bewerbergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (Vordruck 8). Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z.B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handels liegende
Entscheidung ist, z.B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bewerbergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Mit dem verbindlichen Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):

Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie Angabe der Umsätze der letzten bis zu drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand (Reinigungsleistungen in Parkhäusern bzw. Industriebereichen) vergleichbar sind (Vordruck 3). Bitte beachten Sie folgende Mindestangaben:

Gefordert wird ein Mindestjahresumsatz (durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre) in Höhe von 125.000 Euro (netto) pro Jahr sowie ein Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages von 80.000 Euro.

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Mit dem verbindlichen Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):

Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (Vordruck 9) mit folgenden (Mindest-) Deckungssummen (jeweils zweifach maximiert p.a.) in Höhe von
- 3.000.000,00 EUR Pauschal für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden
- 1.000.000,00 EUR Pauschal für Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden
- 500.000,00 EUR Pauschal für das Abhandenkommen fremder Schlüssel
- 1.000.000,00 EUR Pauschal für Allmählichkeitsschäden
- 1.000.000,00 EUR Pauschal für Umweltschäden.
Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage
- einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und
- die Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bieter bereit ist.

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Mit dem verbindlichen Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):

Nachweis über die Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens sowie Mitarbeiterzahlen aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre

Bitte beachten Sie folgende Mindestangaben:
Die Anzahl der Mitarbeiter muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 10 Mitarbeiter je Geschäftsjahr betragen haben.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mit dem verbindlichen Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):

Angabe der vom Bieter erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen (Reinigungsleistungen in Parkhäusern bzw. Industriebereichen) vergleichbar sind, möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und der Leistungszeiträume sowie des zuständigen Ansprechpartners. Nennung von mindestens zwei Referenzen (Vordruck 5), die nicht älter als 3 Jahre sein dürfen. Bitte beachten Sie dabei folgendes:

Referenzen über Reinigungsleistungen in Parkhäusern werden als vorteilhaft angesehen. Jedoch werden auch Referenzen über Reinigungsleistungen in Industriebereichen als vergleichbare Referenzen berücksichtigt.

Der Auftraggeber wird die vom Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Mit dem verbindlichen Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):

a) Angaben zum Unternehmen sowie Erläuterung zur Sicherstellung der Dienstleistungserbringung (Vordruck 10):
Sofern die zuständige Betriebsstätte nicht in einem 60 km-Radius des Ausführungsorts liegt, so ist die Sicherstellung der Dienstleistungserbringung zu erläutern. Das bedeutet, seitens des Bieters ist darzustellen, wie im Falle eines größeren Radius die Dienstleistungserbringung sichergestellt werden kann und wie die Betreuung des Auftraggebers und des vor Ort eingesetzten Personals erfolgt. Die Erläuterung kann exemplarisch die folgenden Punkte beinhalten:
- die Darstellung weiterer angebundener Projekte in der Umgebung
- die geplante Betreuung durch eine Niederlassung

b) Eigenerklärung des Bieters, dass er bei Angebotsabgabe bzw. spätestens zu Vertragsbeginn eine Vorarbeiter:in / verantwortliche Person für Leistungsplanung und Qualitätssicherung mit bestimmten Mindestanforderungen auftragsbezogen einsetzen wird (Vordruck 11)

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Finanzierung

gemäß dem Vertrag Anlage 4

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter die entsprechenden Bescheinigungen gemäß Vordruck 1 sowie eine Auskunft aus dem bundesweiten Wettbewerbsregister anfordern.

Die Vergabestelle behält sich vor, von dem Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit unter Fristsetzung zu verlangen, die belegen, dass die mit Angebotseinreichung abgegebenen Eigenerklärungen wahrheitsgemäß erfolgten.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung