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Verfahrensangaben

Lieferung von Niederflur Großraum-HVO100-Gelenkbusse

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
30.04.2026
12.05.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG (ASEAG), vertreten durch die Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen
053340002002-33005-20
Neuköllner Straße 1
52068
Aachen
Deutschland
DEA2D
Herr Benndorf
eu-beschaffung@eva-aachen.de
02411814120

Angaben zum Auftraggeber

---
---
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473055
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473055
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34121100-2
34000000-7
34121200-3
34121400-5
34121000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Auftragsgegenstand ist die Lieferung von Niederflur Großraum-HVO100-Gelenkbusse gemäß den Förderkriterien des Aachener Verkehrsverbundes AVV, mit einer Länge von voraussichtlich mindestens 19,50 m.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Auftragsgegenstand ist die Lieferung von Niederflur Großraum-HVO100-Gelenkbusse gemäß den Förderkriterien des Aachener Verkehrsverbundes AVV, mit einer Länge von voraussichtlich mindestens 19,50 m. Insgesamt sind in einer ersten Beauftragungs-/ Lieferungsstufe drei (3) Niederflur Großraum-HVO100-Gelenkbusse zu liefern.
Weiterhin behält sich die ASEAG optional vor, vier (4) weitere Niederflur Großraum-HVO100-Gelenkbusse in einer zweiten Beauftragungs-/ Lieferstufe bis Ende 2026 zu beschaffen.
Der Auftraggeber strebt voraussichtlich eine Auslieferung der Niederflur Großraum-HVO100-Gelenkbusse im 3. Quartal 2028 an.
Der Auftragnehmer hat nach der allgemeinen Gewährleistungszeit langfristig für die Komponenten der Fahrzeuge einzustehen und diese ggf. nachzuliefern. Der Austausch obliegt dem Auftraggeber, der ggf. als Regiewerkstatt des Auftragnehmers agiert.
Bezüglich der technischen Details wird auf das Lastenheft verwiesen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG (ASEAG), Neuköllnerstraße 1
52068
Aachen
Deutschland
DEA2D

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.

Gewichtung
90,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Unterschreitung der maximal zulässigen Lieferzeit

Unterschreitung der maximal zulässigen Lieferzeit - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu vier (4) Niederflur Großraum-HVO100-Gelenkbusse nach den im Vergabeverfahren mit den Bietern festzulegenden Konditionen nachzubestellen.

Zusätzliche Angaben

a) Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aus einem schwerwiegenden Grund aufzuheben. Der Auftraggeber behält sich insbesondere vor, dieses Verfahren ganz oder teilweise einzustellen,
- wenn die beantragten Fördermittel zur Finanzierung des Projektes nicht in ausreichendem Umfang gewährt werden sollten,
- wenn erforderliche Gremienbeschlüsse nicht erteilt werden oder
- die Finanzierung des Projektes nicht gewährleistet werden sollte.

b) Der Auftraggeber behält sich gemäß § 15 Abs. 4 SektVO das Recht vor, den Auftrag aufgrund der Erstangebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.

c) Der Auftraggeber vergibt die Leistungen im Wege des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird zwischen den Bewerbern anhand der unter Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung Kriterien eine Auswahl treffen und die ausgewählten Bewerber im Anschluss zur Abgabe von Erstangeboten auffordern. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der Erstangebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben. Sollte sich der Auftraggeber dazu entscheiden mit den Bietern Verhandlungsgespräche zu führen, dienen die Erstangebote dazu, die Vergabeunterlagen weiter zu konkretisieren. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche stellt der Auftraggeber den Bietern aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung und fordert die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und konkretisierten Vergabeunterlagen zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes auf. Der Zuschlag wird nach Abgabe und Auswertung der letztverbindlichen Angebote gemäß § 52 Abs. 1 SektVO unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, sofern dies nicht bereits aufgrund der Erstangebote erfolgt ist.

d) Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 SektVO dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer 5.1.11 genannten Vergabeportal einen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere die wesentlichen Vertragsinhalte sowie weitere Unterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 SektVO. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren.

e) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über das in Ziffer 5.1.11 genannte Vergabeportal einzureichen. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer 5.1.11. genannte Vergabeportal. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer 5.1.11. genannten Vergabeportals zur Verfügung. Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma des Bewerbers/ des bevollmächtigten Bewerbergemeinschaftsmitglieds ausweisen. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail und Telefonnummer zu benennen. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern findet ausschließlich über das in Ziffer 5.1.11. genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer 5.1.11. genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.

f) Der Auftraggeber wird die von dem Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden.

g) Bewerber sollten die auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website hinterlegten Vordrucke (ggfls. mehrfach) für ihre nach der Bekanntmachung erforderlichen Eigenerklärungen verwenden.
Hinweis: Für den vollständigen Teilnahmeantrag reicht es nicht aus, nur die ausgefüllten Vordrucke einzureichen. Für manche Nachweise (z.B. Qualitätssicherung) stellt der Auftraggeber keine Vordrucke bereit. Dennoch wird der Nachweis gefordert. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

h) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.

i) Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11. genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer 5.1.11. genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich.

j) Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 SektVO genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt sowie die erforderlichen Referenzen und/oder Nachweise einzureichen.

k) Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.

l) Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Angeboten beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den vermeintlichen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich zulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Auftraggeber wird anhand der vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber von der Angebotsabgabe ausgeschlossen.

m) Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer / mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.

n) Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Vertragsart

Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YDLYW0H

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrages innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei dem Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei dem Auftraggeber zu rügen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:

1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,
2) Materielle Prüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen:

Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die besten 3 - 5 Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen.

Bei Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen: Der Auftraggeber bewertet die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) der Bewerber. Maßgeblich sind die unter Ziffer 5.1.9 (Referenzen zu bestimmten Lieferleistungen) genannten Angaben und Nachweise. Die Bewertung erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander.

Dabei gilt: Je mehr und besser mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen, desto mehr Punkte erhält der Bewerber. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach den in Ziffer 5.1.9 (Referenzen zu bestimmten Lieferleistungen) genannten Merkmalen/Besonderheiten. Von Vorteil ist dabei, wenn eine Referenz möglichst viele der genannten Merkmale/Besonderheiten umfasst.

Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um Zuschlagskriterien. Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11 genannte Website einzureichen.

Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):

a) Formlose unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 1), aus der hervorgeht, dass
- keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind,
- der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist,
- der Bewerber für seine Betriebshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.

b) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 2), dass der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, und die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören, und bestätigt und sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, welche zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.

c) Erklärung zur Anerkennung der Projektsprache Deutsch einschließlich Benennung eines deutschsprachigen Ansprechpartners (Vordruck 8).

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):

Bewerbergemeinschaft: Die Abgabe von Teilnahmeanträgen durch Bewerbergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (Vordruck 5). Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z.B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handels liegende Entscheidung ist, z.B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bewerbergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):

a) Mit dem Teilnahmeantrag (Vordruck 9) sollen die Bewerber (bei BG von jedem Mitglied) die vom Bewerber seit Januar 2020 erbrachten Leistungen (Referenzprojekte) möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers inkl. Erreichbarkeit, der Anzahl der gelieferten Busse, dem Leistungsort und der Leistungszeiträume der Referenzen, die mit den hier zu erbringenden Leistungen Lieferung von Niederflur Großraum-HVO100-Gelenkbusse vergleichbar sind, detailliert darstellen. Der Auftraggeber wird insbesondere die 2 aus seiner Sicht am besten geeigneten Referenzen berücksichtigen (Vordruck 4).

In Summe sollen die Referenzprojekte jeweils die folgenden Kriterien erfüllen:

- Bei den Projekten sollte die Lieferungen der Niederflur Großraum-HVO100-Gelenkbusse für den Betrieb im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) innerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftraums (EWR) oder der Schweiz unter der Angaben des Standortes, sowie der Nennung der Kontaktperson erfolgt sein.

- Bei zwei Projekten sollte die Lieferung und Abnahme von mindestens 5 Niederflur Großraum-HVO100-Gelenkbusse erfolgt sein.

Bei den vorgenannten Kriterien handelt es sich um keine Muss-Kriterien. Der Auftraggeber wird die vorgenannten Kriterien im Rahmen des Rankings berücksichtigen.

BG werden hier als Ganzes betrachtet.

Der Auftraggeber wird die vom Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden.

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordrucke 6 und 7).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Rangfolge
1

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):

Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie Angabe der Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand (Lieferung von Niederflur Großraum-HVO100-Gelenkbusse) vergleichbar sind (Vordruck 3)

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordrucke 6 und 7).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Rangfolge
2

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):

Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (ISO 9001 oder vergleichbar) bzw. Nachweis mittels Zertifikat. Hinweis: Hierfür ist kein Vordruck vorgesehen.

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordrucke 6 und 7).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Die Abwicklung, insbesondere Lieferung und Fakturierung, erfolgt unmittelbar zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gemäß dem Vertrag.

Der Auftraggeber fordert voraussichtlich eine Vertragserfüllungsbürgschaft für den Liefervertrag.
Der Auftraggeber fordert voraussichtlich eine Gewährleistungsbürgschaft für den Liefervertrag.
Für den Fall von Anzahlungen ist voraussichtlich eine Vorauszahlungsbürgschaft notwendig.

Rechtsform des Bieters

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Bewerbergemeinschaften dürfen sich nur bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bilden.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter die entsprechenden Bescheinigungen gemäß Vordruck 1 sowie eine Auskunft aus dem bundesweiten Wettbewerbsregister anfordern.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung