Verfahrensangaben

Weheüberleitungsstollen

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
12.08.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Wassergewinnungs- und aufbereitungsgesellschaft Nordeifel mbH (WAG), vertreten durch die E.V.A. Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen
DE812342622
Filterwerk
52159
Roetgen
Deutschland
DEA2D
Jennifer Boymanns
EU-Beschaffung@eva-aachen.de
+49 241181-4895
+49 241181-4869

Angaben zum Auftraggeber

---
---
Tätigkeiten im Bereich der Wasserwirtschaft

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2 - 10
51067
Köln
Deutschland
DEA23
vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221473055
+49 221472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45221000-2
45221200-4
45221240-6
45240000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die WAG Wassergewinnungs- und -aufbereitungsgesellschaft Nordeifel mbH plant zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung des Großraums Aachen/Düren unter Berücksichtigung des Klimawandels sowie zur Verbesserung des Hochwasserschutzes für die Ortschaft Zweifall und die Städte Stolberg und Eschweiler eine Wasserüberleitung. Dieser rund 5 km lange, geradliniger Wasserüberleitungsstollen soll vom Hasselbach in Stolberg-Zweifall in die Wehebachtalsperre münden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die WAG Wassergewinnungs- und -aufbereitungsgesellschaft Nordeifel mbH sorgt für bestes Trinkwasser - aus der Region, für die Region. In zwei eigenen Talsperren speichert die WAG Wasser und nutzt weitere Talsperren des Wasserverbands Eifel-Rur in Düren. Darüber hinaus verfügt die WAG über sechs eigene Grundwasserwerke in der Region. Es werden acht moderne Trinkwasseraufbereitungsanlagen betrieben, in denen das gewonnene Wasser zu einwandfreiem Trinkwasser aufbereitet wird.

Im Rahmen des Projekts "Weheüberleitung" soll in Kooperation mit dem Wasserverband Eifel-Rur (WVER) ein rund 5 km langer Wasserüberleitungsstollen vom Hasselbach zur Wehebachtalsperre gebaut werden. Der Stollen beginnt an der Jägerhausstraße oberhalb von Zweifall, wo ein Entnahmebauwerk im Hasselbach vorgesehen ist, und mündet an der Stauwurzel des Roten Wehebachs über ein Einleitbauwerk in die Talsperre. Er weist ein Gefälle von etwa 0,25 % auf.

Der Stollen soll im freien Gefälle bis 12 m³/s Wasser überleiten. Aus hydraulischer Sicht wäre hierfür ein Innendurchmesser von 2,8 m ausreichend. Der Stollen soll mit einer Tunnelvortriebsmaschine aufgefahren werden. Die tunnelbautechnische Planung sieht - mit Ausnahme der portalnahen Zonen - derzeit einen Innendurchmesser von 3,5 m vor. Eine davon abweichende Ausführung durch den Auftragnehmer innerhalb eines Innendurchmesserbereichs von 2,8 - 4,5 m ist zulässig.

Die Maßnahme soll voraussichtlich Mitte 2027 beginnen und soll bis Ende 2029 abgeschlossen sein.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.06.2027
01.10.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DEA2D

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung).
Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Bauzeitenplan

detaillierter Bauzeitenplan sowie Lieferzeit - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung).
Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Organisationskonzept und Projektorganigramm inkl. Schlüsselpersonale

Organisationskonzept und Projektorganigramm inklusive Qualifikation und Erfahrung des einzusetzenden Schlüsselpersonals - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung).
Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Ausführungskonzept

Ausführungskonzept, Maschinenkonzept (TBM) und Flucht- und Rettungskonzept beim Bau - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung).
Details werden nach Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.

Gewichtung
25,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1. Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11. genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer 5.1.11. genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich.

2. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer 5.1.11. genannte Vergabeportal. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer 5.1.11. genannten Vergabeportals zur Verfügung. Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma des Bewerbers/ des bevollmächtigten Bewerbergemeinschaftsmitglieds ausweisen. Eine Unterschrift oder Signatur ist nicht erforderlich. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern findet ausschließlich über das in Ziffer 5.1.11. genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer 5.1.11. genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.

3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer / mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.

4. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.

5. Der Auftraggeber wird die von dem Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden.

6. Verfahrensablauf: Der Auftraggeber vergibt die Leistungen im Wege des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird zwischen den Bewerbern anhand der unter Ziffer 5.1.9 genannten Kriterien eine Auswahl (gemäß Ziffer 2.1.4) treffen und die ausgewählten Bewerber im Anschluss auf Grundlage insbesondere eines Vertrages, einer Baubeschreibung, eines Leistungsverzeichnisses und entsprechender Planunterlagen zur Abgabe verbindlicher Angebote (Erstangebote) auffordern. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 15 Abs. 4 SektVO das Recht vor, den Auftrag aufgrund der verbindlichen Angebote (Erstangebote) ohne weitere Verhandlungen zu vergeben. Die Bieter haben die Möglichkeit mit Abgabe des Angebots, die Vergabeunterlagen durch die Angabe von Optimierungsvorschlägen insbesondere zum Vertrag mitzugestalten. Der Auftraggeber wird auf Grundlage insbesondere der Optimierungsvorschläge entscheiden, ob er Verhandlungsgespräche durchführt. In dem Fall dienen die Optimierungsvorschläge dazu, die Vergabeunterlagen weiter zu konkretisieren. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche stellt der Auftraggeber den Bietern aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung und fordert die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und konkretisierten Vergabeunterlagen zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes auf. Der Zuschlag wird nach Abgabe und Auswertung der letztverbindlichen Angebote gemäß § 52 Abs. 1 SektVO unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, sofern dies nicht bereits aufgrund der Erstangebote erfolgt ist.

7. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren aus einem schwerwiegenden Grund aufzuheben. Der Auftraggeber behält sich insbesondere vor, dieses Verfahren ganz oder teilweise einzustellen, wenn erforderliche Gremienbeschlüsse nicht erteilt werden, wenn die beantragten Fördermittel zur Finanzierung des Projektes nicht in ausreichendem Umfang gewährt werden sollten oder die Finanzierung des Projektes nicht gewährleistet werden sollte.

8. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 SektVO dadurch nachkommen, dass er in dieser Bekanntmachung die zum aktuellen Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs bekannten wesentlichen Eckpunkte und Besonderheiten der zu erbringenden Leistung skizziert sowie auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website die bisherigen Informationen zu dem Projekt zur Verfügung stellt. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung sind die für die Erstellung des endgültigen Leistungsverzeichnisses erforderlichen Voruntersuchungen und Erkundungen noch nicht vollständig abgeschlossen. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb Informationen, die für die abschließende Erstellung der weiteren Unterlagen erforderlich sind, noch nicht fest.

9. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 SektVO genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt sowie die erforderlichen Referenzen und/oder Nachweise einzureichen.

10. Bewerber sollten die auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website hinterlegten Vordrucke für ihre nach der Bekanntmachung erforderlichen Eigenerklärungen verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

11. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die technischen Unterlagen, die für eine vollständige Angebotskalkulation erforderlich sind, voraussichtlich erst Mitte Oktober 2026 vorliegen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, kaufmännische und vertragliche Themen in einer vorgezogenen Verhandlungsrunde mit den Bietern zu diskutieren.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YDLYW0N

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer 5.1.12 bei den Auftraggebern zu rügen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:

1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,
2) Materielle Prüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen:

Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die besten 3 - 6 Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen.

Bei Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen: Der Auftraggeber bewertet die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) der Bewerber. Maßgeblich sind die unter Ziffer 5.1.9 (Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen) genannten Angaben und Nachweise. Die Bewertung erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander.

Dabei gilt: Je mehr und besser mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen, desto mehr Punkte erhält der Bewerber. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach den in Ziffer 5.1.9 (Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen) genannten Merkmalen/Besonderheiten. Von Vorteil ist dabei, wenn eine Referenz möglichst viele der genannten Merkmale/Besonderheiten umfasst.

Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um Zuschlagskriterien. Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11 genannte Website einzureichen.

Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich. Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei BG von jedem Mitglied):

a) Formlose Eigenerklärung (Vordruck 1), aus der hervorgeht,
- dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123,124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
- dass der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern et cetera) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.

b) Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Vordruck 4) (nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage der Ukraine destabilisieren.

c) Erklärung zur Anerkennung der Projektsprache Deutsch einschließlich Benennung eines deutschsprachigen Ansprechpartners (Vordruck 5).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei BG von jedem Mitglied):
Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. (Vordruck 2 und 3)

Bei der Eignungsprüfung wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bietergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z.B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bietergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bietergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bietergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist nach Aufforderung zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bietergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handels liegende Entscheidung ist, z.B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bietergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (bei BG von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung (Vordruck 6) über die Umsätze vergleichbarer Leistungen (im Tunnel- und Untertagebau) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen. Daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) jeweils einen durchschnittlichen Umsatz vergleichbarer Leistungen (im Tunnel- und Untertagebau) von 50 Mio. EUR oder mehr erwirtschaftet hat. Liegen Umsätze für das Jahr 2025 noch nicht vor, sind die Umsätze des Jahres 2022 anzugeben. BG werden hier als Ganzes betrachtet.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (bei BG von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung (Vordruck 7) vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen
- für Sachschäden bis zu 10.000.000,-- Euro je Schadenereignis
- für Vermögensschäden bis zu 10.000.000,-- Euro je Schadenereignis
- für Personenschäden bis zu 20.000.000,-- Euro je Schadenereignis
2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.

Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordruck 11).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (bei BG von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung (Vordruck 8) vorlegen, aus der die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich in den abgefragten Leistungsbereichen beschäftigte Arbeitskräfte (eigenes Personal) hervorgeht.

Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordrucke 11).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei BG von jedem Mitglied):
Angabe der vom Bieter erbrachten Leistungen (Vordruck 9), die mit den zu vergebenden Leistungen (Weheüberleitungsstollen) vergleichbar sind, möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und der Leistungszeiträume sowie des zuständigen Ansprechpartners. Nennung von mindestens drei Referenzen. Der Auftraggeber wird insbesondere die 3 aus seiner Sicht am besten geeigneten Referenzen berücksichtigen.

In Summe sollten die Referenzprojekte den folgenden Kriterien genügen:

- Alle Referenzprojekte sollten nach dem 31.12.2010 erbracht worden sein;
- Diese Projekte sollten zusätzlich den folgenden Anforderungen genügen:
> Bei mindestens einem der oben genannten Projekte sollte es sich um einen Stollen mit einem Durchmesser von 2,5 - 4,5 m und einer Länge >= 4 km handeln;
> Bei mindestens einem der oben genannten Projekte sollte es sich um einen maschinellen Vortrieb im Fels (Schildmaschine mit Möglichkeit der Ortsbruststützung) handeln; Hierbei ist auch der Maschinentyp anzugeben;
> Bei mindestens einem der oben genannten Projekte sollte es sich um einen konventionellen Vortrieb im Fels handeln;

Weiterhin werden folgende Aspekte der Referenzen positiv gewertet:
- Maschineller Vortrieb in Tonschiefer, Quarzit, Sandstein;
- Bauen in Trinkwasserschutzgebieten;
- fallender Vortrieb;
- enge Platzverhältnisse sowie anspruchsvolle baulogistische Rahmenbedingungen;
- tiefe Voreinschnitte in beengten Platzverhältnissen für die Anfahrsituation der Vortriebsmaschine.

Bei allen vorgenannten Kriterien handelt es sich um keine Muss-Kriterien. Der Auftraggeber wird die vorgenannten Kriterien gemäß Ziffer 2.1.4 der Auftragsbekanntmachung im Rahmen des Rankings berücksichtigen.

Bewerbergemeinschaften werden hier als Ganzes betrachtet.

Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordruck 11).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei BG von jedem Mitglied):

Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung bzw. Nachweis mittels Zertifikat: Nachweis über eine ISO 9001-Zertifizierung oder gleichwertig (Vordruck 10).

Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordruck 11).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Die Abwicklung, insbesondere Lieferung und Fakturierung, erfolgt unmittelbar zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung