NEU! Webbasierte Angebotsabgabe! Weitere Informationen unter https://csx.de/JiViu

Verfahrensangaben

Herstellung, Lieferung und Instandhaltung einer Gasturbine

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
01.04.2026
15.04.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

STAWAG - Stadt- und Städteregionswerke Aachen AG, vertreten durch die E.V.A. Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen
DE 811 163 786
Lombardenstraße 12 - 22
52070
Aachen
Deutschland
DEA2D
Herr Benndorf
eu-beschaffung@eva-aachen.de
+49 2411814120
+49 2411814869

Angaben zum Auftraggeber

---
---
Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2 - 10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221473055
+49 221472889

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2 - 10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221473055
+49 221472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

42110000-3
42112300-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Energieversorgungsunternehmen STAWAG - Stadt- und Städteregionswerke Aachen AG mit Sitz in Aachen plant das neue Heizkraftwerk "Eisenbahnweg". Gegenstand dieses Verfahrens ist die Herstellung, Lieferung, sowie zukünftige Instandhaltung eines Gasturbinen-Package zur Strom- und Wärmeerzeugung mit ca. 14 MW el Bruttoleistung.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die STAWAG betreibt in Aachen ein ausgedehntes Fernwärmenetz. Im Zuge des Netzausbaus und der Transformation auf regenerative Wärmeerzeugung wurde das oben genannte Heizkraftwerk (HKW) geplant. Aufstellort ist ein ehemaliges Industriegelände im Aachener Osten.
Das HKW ist ein Gasturbinen-Heizkraftwerk mit Zusatzfeuerung. Das Gasturbinen-Package bildet das zentrale Element und erzeugt Strom und Wärme. Der Nettostrom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Das Turbinenabgas geht in einen Abhitzekessel mit Zusatzfeuerung, der Heißwasser für das Fernwärmenetz erzeugt. Das HKW wird vor allem an kälteren Tagen eingesetzt und hat auch eine Reservefunktion. Für das HKW wird ein neues Gebäude errichtet.
Brennstoff für die Gasturbine ist zunächst Erdgas H. Langfristig ist die Umstellung auf Wasserstoff vorgesehen. Um bereits mittelfristig Wasserstoff-Beimischungen zu ermöglichen, soll das hier beschriebene Gasturbinen-Package bereits bis zu 20 % H2-Anteil verarbeiten können. Langfristig soll die Möglichkeit bestehen, einen späteren optionalen Umbau auf reinen Wasserstoffbetrieb (100 %) durchzuführen.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Herstellung, Lieferung, sowie zukünftige Instandhaltung eines Gasturbinen-Package zur Strom- und Wärmeerzeugung mit ca. 14 MW el Bruttoleistung.
Das Gasturbinen-Package bildet Vorhaben 1 des Bauvorhabens. Die weiteren Vorhaben (z.B. Abhitzekessel, Gasverdichter, Gebäude) werden durch die STAWAG separat geplant, ausgeschrieben, vergeben und gebaut. Die weiteren Vorhaben werden planerisch und baulich auf das Gasturbinen-Package abgestimmt.
Die Inbetriebnahme der Gasturbine ist für 2029 geplant, mit avisierte Abnahme der Gesamtanlage im Juni 2029.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Aachen
Deutschland
DEA2D

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Gesamtpreis

Angebotspreis der Liefergegenstände und der Wartung/-Instandhaltungskosten - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Kosten
technische Umsetzung

Modularität d.h. Anzahl der Gasturbinen (technische Umsetzung) - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Lieferzeit

Lieferzeit - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Kosten
Energiebezugs- und Betriebskosten

Energiebezugs- und Betriebskosten - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Zusätzliche Angaben zum Verfahren:

a) Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aus einem schwerwiegenden Grund aufzuheben. Der Auftraggeber behält sich insbesondere vor, dieses Verfahren ganz oder teilweise einzustellen,
- wenn die beantragten Fördermittel zur Finanzierung des Projektes nicht in ausreichendem Umfang gewährt werden sollten,
- wenn erforderliche Gremienbeschlüsse nicht erteilt werden oder
- die Finanzierung des Projektes nicht gewährleistet werden sollte.

b) Der Auftraggeber vergibt die Leistungen im Wege des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird zwischen den Bewerbern anhand der unter Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Kriterien eine Auswahl treffen und die ausgewählten Bewerber im Anschluss zur Abgabe indikativer Angebote sowie von Optimierungsvorschlägen auffordern. Die indikativen Angebote wird der Auftraggeber nicht werten. Die Angebote und Optimierungsvorschläge dienen dem Auftraggeber vielmehr dazu, mit den Bietern Verhandlungsgespräche zu führen und die Vergabeunterlagen weiter zu konkretisieren. Bieter haben über die Abgabe von Optimierungsvorschläge die Möglichkeit, das Verfahren aktiv mitzugestalten. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche stellt der Auftraggeber den Bietern aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung und fordert die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und konkretisierten Vergabeunterlagen zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes auf.

c) Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 SektVO dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer 5.1.11 genannten Vergabeportal einen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere die wesentlichen Vertragsinhalte sowie weitere Unterlagen im Entwurf zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 SektVO. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren.

d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über das in dieser Bekanntmachung genannte Vergabeportal (Ziffer 5.1.11) einzureichen.

e) Eine eingescannte Unterschrift ist ausreichend. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, und Telefonnummer zu benennen.

f) Bewerber werden gebeten, die Vordrucke des Auftraggebers (ggfls. mehrfach) zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Die Vordrucke sind auf dem in Ziffer 5.1.11 genannten Vergabeportal abrufbar. Hinweis: Für den vollständigen Teilnahmeantrag reicht es nicht aus, nur die ausgefüllten Vordrucke einzureichen. Für manche Nachweise (z.B. Zertifikate) stellt der Auftraggeber keine Vordrucke bereit, dennoch wird der Nachweis gefordert.

g) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.

h) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern (auch Rückfragen zum Teilnahmeantrag) findet ausschließlich über das in Ziffer 5.1.11 genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.

i) Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angabe sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.

j) Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Angeboten beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den vermeintlichen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich zulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Auftraggeber wird anhand der vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber von der Angebotsabgabe ausgeschlossen. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.

k) Der Auftraggeber beabsichtigt, die zu beschaffende Leistung teilweise mit Fördermitteln zu finanzieren. Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen steht unter dem Vorbehalt, dass der bzw. die Förderanträge positiv beschieden werden. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn und soweit Zuwendungen nicht gewährt werden sollten.

l) Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YDLYW5E

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrages innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei dem Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2. bei dem Auftraggeber zu rügen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:

1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,
2) Materielle Prüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen:

Bei Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen: Der Auftraggeber bewertet die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) der Bewerber anhand der genannten Referenzen und deren Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben. Maßgeblich sind die unter Ziffer 5.1.9 (Referenzen zu bestimmten Lieferleistungen) genannten Angaben und Nachweise. Die Bewertung erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander.

Dabei gilt: Je mehr und besser mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen, desto mehr Punkte erhält der Bewerber. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach den in Ziffer 5.1.9 (Referenzen zu bestimmten Lieferleistungen) genannten Merkmalen/Besonderheiten. Von Vorteil ist dabei, wenn eine Referenz möglichst viele der genannten Merkmale/Besonderheiten umfasst.

Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um Zuschlagskriterien. Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11 genannte Website einzureichen.

Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Mit dem Teilnahmeantrag (Vordruck 9) sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):

a) Formlose unterschriebene Eigenerklärung Erklärung Ausschlussgründe (Vordruck 1), aus der hervorgeht, dass
- keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind,
- der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist,
- der Bewerber für seine Betriebshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Der Bewerber hat sich vor Angabe der PQ-Nr. davon zu überzeugen, dass alle geforderten Nachweise auf der PQ-Plattform in aktueller Form zur Verfügung stehen.

b) Eigenerklärung Russland-Sanktionen (nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 25 der Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23. Oktober2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage der Ukraine destabilisieren (Vordruck 2).

c) Erklärung zur Anerkennung der Projektsprache Deutsch einschließlich Benennung eines deutschsprachigen Ansprechpartners (Vordruck 8).

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Mit dem Teilnahmeantrag (Vordruck 9) sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):

a) Darstellung von mindestens 3 erfolgreichen (mit erfolgter Abnahme durch den Referenzauftraggeber) Referenzen (Vordruck 4) über die in den letzten 5 Jahren (ab 01.01.2020) erbrachten Leistungen, die mit Auftragsgegenstand gemäß Ziffer 5.1 der Herstellung, Lieferung und Instandhaltung einer Gasturbine vergleichbar sind. Der Auftraggeber wird insbesondere die 3 aus seiner Sicht am besten geeigneten Referenzen berücksichtigen.

In Summe sollen die Referenzprojekte jeweils die folgenden Kriterien erfüllen:

1. Bei den Projekten soll die Lieferungen der Gasturbine mit Angaben der Funktion der Anlage (z.B. Wärme- oder Dampfversorgung) in vergleichbarer Größe erbracht worden sein. Hierzu ist die Funktion, elektrische Leistung und thermische Leistung der Referenz anzugeben.
2. Bei den Projekten soll die Lieferungen der Gasturbine mit KWK-Anwendungen erfolgt sein.
3. Bei den Projekten soll die Lieferungen der Gasturbine im europäischen Raum unter der Angaben des Standortes, Betreibers, sowie der Nennung der Kontaktperson erfolgt sein.
4. Bei Lieferungen der Gasturbine ist das Inbetriebnahmedatum und die Anzahl von Betriebsstunden mit Wartungsvertrag darzulegen.
5. Von Vorteil ist, wenn die von dem Bewerber gelieferte Gasturbine im jeweiligen Projekt wasserstofffähig ist.

Der Auftraggeber wird die vom Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden.

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordrucke 6 und 7).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Rangfolge
1

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Mit dem Teilnahmeantrag (Vordruck 9) sollen die Bewerber (bei BG von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung über die Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen (Vordruck 3). Daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) jeweils einen durchschnittlichen Jahresumsatz von 50 Mio. EUR oder mehr erwirtschaftet hat. Liegen Gesamtumsätze für das Jahr 2025 noch nicht vor, sind die Gesamtumsätze des Jahres 2022 anzugeben. BG werden hier als Ganzes betrachtet.

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordrucke 6 und 7).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Rangfolge
2

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Mit dem Teilnahmeantrag (Vordruck 9) sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):

a) Bewerbergemeinschaft
Die Abgabe von Teilnahmeanträgen durch Bewerbergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (Vordruck 5).
Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z.B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist auf Verlangen der Vergabestelle zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handels liegende Entscheidung ist, z.B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bewerbergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat

Mit dem Teilnahmeantrag (Vordruck 9) sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen für das vorgesehene Gasturbinen Package vorlegen:

a) Technische Beschreibung des möglichen Package/ der Packages Gasturbine

b) Datenblatt bei 100 % Last für die Außentemperaturen zwischen -20 und +40 °C in 10-Grad-Schritten; Aufstellhöhe und Druckverluste dabei wie oben angegeben: Klemmenleistung, Brennstoffverbrauch (Erdgas H), Abgasmassenstrom und Abgasmenge

c) Angabe/Erklärung der zulässigen Wasserstoffbeimischung im Erdgas

d) Angabe/Erklärung zur Möglichkeit eines späteren, optionalen Umbaus auf reinen Wasserstoffbetrieb

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Mit dem Teilnahmeantrag (Vordruck 9) sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):

a) Nachweis eines Qualitätssicherungssystems (ISO 9001 oder vergleichbar)

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordrucke 6 und 7).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Rangfolge
3

Finanzierung

Die Abwicklung, insbesondere Lieferung und Fakturierung, erfolgt unmittelbar zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

Der Auftraggeber fordert voraussichtlich eine Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft für den Liefervertrag.
Für den Fall von Anzahlungen ist voraussichtlich eine Vorauszahlungsbürgschaft notwendig.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung