Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021) (aktuelle Fassung vom 27.05.2025).
Weitere allgemeine Angaben zur Eignung, die aus technischen Gründen an dieser Stelle ausgeführt werden:
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber
zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind.
Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine
Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber
selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die
Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bewerber können
sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In
diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag
eine Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer
Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die
Bewerbergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine
Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft
die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes
ausgewiesen ist. Im Hinblick auf die Eignung gilt Folgendes: Unternehmen,
die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis
Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw.
einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank
innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines
Teilnahmeantrags durch Angabe der Registrierungsnummer angeben.
Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert
werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese
ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu
vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich
Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bewerber kann
sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der
Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen,
ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem
Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem
Teilnahmeantrag beizubringen: - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick
auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische
und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser
Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag z.B.
beizubringen: - Verpflichtungserklärung
Unterauftragnehmer/Eignungsleiher Der öffentliche Auftraggeber überprüft
im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten
der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch
nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im
Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung
entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der
Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden.
Sofern vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft ergänzende
Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das
jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Soweit
keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine
entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes
ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Sofern
Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft
beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Die
vorstehenden Ausführungen gelten auch für die nachfolgenden
Eignungskriterien und Ausschreibungsbedingungen. Sofern der
Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur
Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als
Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung). Der
Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft, haben (wenn dieser bei Abgabe des
Teilnahmeantrag noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch
den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und
nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die
Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B.
durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des
Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für
den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der
Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf
gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise
beizubringen: - Nachweis Befähigung zur Berufsausübung gem. § 75 Abs.
1 oder 3 VgV - Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123,
124 GWB - Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB
(abzugeben, sofern einschlägig) - Berufshaftpflichtversicherung mit den
Spezifikationen gem. dem nachfolgenden Eignungskriterium, - Angabe zu geeigneten Referenzen bezogen auf die jeweils vorgesehenen Leistungsteile des vorgesehenen Nachunternehmers. Die Anforderungen an die
Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der
Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten
für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags
vorgesehen sind, nur für den Leistungsbereich, in dem diese eingesetzt werden. Der Auftraggeber wird für denjenigen Bewerber,
der für den Zuschlag in Betracht gezogen wird, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des
Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) eine Anfrage bei der
Registerbehörde stellen.