Verfahrensangaben

Archäologische Baubegleitung - Rahmenvereinbarung

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
06.02.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Bad Münstereifel
053660004004-31001-12
Marktstr. 11-15
53902
Bad Münstereifel
Deutschland
DEA28
Zentrale Vergabestelle
zvs@bad-muenstereifel.de
+49 2253505-0

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045
+49 221147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71351914-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Bad Münstereifel hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt. Dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Bad Münstereifel finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Eigentümer der wiederherzustellenden Flächen ist die Stadt Bad Münstereifel selbst. In deren Verantwortung liegt ebenso die Ausschreibung und die Durchführung der Wiederaufbaumaßnahmen. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet und die darin enthaltenen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, die im Abrufzeitraum umgesetzt werden sollen.
Einige Ortsteile der Stadt Bad Münstereifel liegen in den vermuteten oder gesicherten Bodendenkmalbereichen. Um die Belange des Denkmalschutzes zu wahren, muss die Ausführung vieler Erdeingriffe unter archäologischer Fachaufsicht erfolgen. Dabei sind fachgerechte Untersuchungen, Bergungen und Dokumentation auftretender archäologischer Befunde und Funde nach Maßgabe einer entsprechenden Erlaubnis zu gewährleisten.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über Archäologische Baubegleitung. Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen:
1. Grabungserlaubnisse / Grabungskonzept
2. Archäologische Baubegleitung
3. Abschlussdokumentation
4. Sonstige Beratungdienstleistungen.
Die weiteren Einzelheiten zur Leistungsbeschreibung finden sich in den Unterlage 13-VgV-Leistungsbeschreibung.

Da die Rahmenvereinbarung nur mit einem Unternehmen abgeschlossen wird, findet vor dem Einzelabruf
kein weiterer Wettbewerb statt. Einen Anspruch auf eine Mindestzahl an Einzelabrufen besteht nicht. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis beginnt mit der Zuschlagserteilung und wird zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr geschlossen. Der Rahmenvertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird. Die Maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
1

Das Rahmenvereinbarungsverhältnis beginnt mit der Zuschlagserteilung und wird zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr geschlossen. Der Rahmenvertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird. Die Maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre. Mit dem Erreichen der Höchstmenge (maximales Abrufvolumens 479.640,00 EUR) ist
der Rahmenvertrag erfüllt. § 132 Abs. 1, Abs. 2 und 4 GWB bleibt unberührt.

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Marktstr. 11-15
53902
Bad Münstereifel
Deutschland
DEA28

Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet und die darin enthaltenen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, die im Abrufzeitraum umgesetzt werden sollen.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

Die Wirtschaftlichkeit der Angebote bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungsverhältnis, welches nach der einfachen Richtwertmethode ermittelt wird: Es gewinnt der Bieter mit der höchsten Kennzahl Z, die aus dem Quotienten aus L (Leistungspunkten - Qualität) und P (Preis) besteht.
Z=L/P

Die Kennzahl wird skaliert (Multiplikation mit 1000).
Der Bruttoangebotspreis wird als "P" in die Formel eingefügt.
Die Leistungspunkte (Qualität) werden wie folgt anhand einer Bewertungsmatrix ermittelt, vgl. Anlage 9-VgV-ANG-Bewertungmatrix.
Folgende Zuschlagskriterien werden gebildet:
- Angebotspreis/-honorar
- Persönliche Erfahrung eines wissenschaftlichen Grabungsleiters
- Ideenskizzen

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Unter Preis ist der jeweilige Gesamtpreis (brutto) zu verstehen.

Zuschlagskriterium

Qualität
Persönliche Qualifikation eines wissenschaftlichen Grabungsleiters

Der Auftraggeber stellt eine Mindestanforderung an die Qualifikation eines verbindlich durch die Bieter in der Angebotsphase zu benennenden - verantwortlichen - wissenschaftlichen Grabungsleiters (m/w/d) - vgl. § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV.
Dieser muss über einen abgeschlossenen fachspezifischen Hochschulabschluss (mindestens Master of Arts) oder gleichwertigen Abschluss verfügen. Anerkannt werden insbesondere folgender Abschluss:
- Archäologie, insbesondere in Ur- und Frühgeschichte, provinzialrömischer/klassischer Archäologie oder Mittelalter-/Neuzeitarchäologie
Bezüglich der Qualifikation erfolgt keine Bepunktung.

Zuschlagskriterium

Qualität
Persönliche Erfahrung eines wissenschaftlichen Grabungsleiters

Erfahrung im Bereich Archäologische Baubegleitung

Eine Referenz wird bei diesem Unterkriterium nur dann bei der Bepunktung berücksichtigt, wenn fol-gende Anforderungen kumulativ erfüllt werden:
- Die Referenz umfasst Leistungen der archäologischen bzw. bodendenkmalpflegerischen Bau-begleitung. Diese muss mit der hiesigen Leistung vergleichbar sein; insbesondere ist eine ar-chäologische Baubegleitung in Bereichen mit entsprechender Infrastruktur wie Straßen und Wegen sowie angrenzender Bebauung erforderlich
- Referenz muss im Wertungszeitraum liegen
o Referenz muss innerhalb der letzten sieben Jahre abgeschlossen worden sein
o Relevantes Datum für die Rückrechnung ist der Tag der Angebotsfrist
- Die hiesig benannte Person muss die Referenz in verantwortlicher oder zumindest stellvertre-tend verantwortlicher Position erbracht haben

Zuschlagskriterium

Qualität
Persönliche Erfahrung eines wissenschaftlichen Grabungsleiters

Erfahrung im Umgang mit GIS- und Zeichenprogrammen

Eine Referenz wird bei diesem Unterkriterium nur dann bei der Bepunktung berücksichtigt, wenn fol-gende Anforderungen kumulativ erfüllt werden:
- Referenz umfasst den Umgang mit GIS- und Zeichenprogramme
- Referenz muss im Wertungszeitraum liegen
o Referenz muss innerhalb der letzten sieben Jahre abgeschlossen worden sein
o Relevantes Datum für die Rückrechnung ist der Tag der Angebotsfrist
- Die hiesig benannte Person muss die Referenz in verantwortlicher oder zumindest stellvertre-tend verantwortlicher Position erbracht haben

Zuschlagskriterium

Qualität
Persönliche Erfahrung eines wissenschaftlichen Grabungsleiters

Erfahrung in bestimmten Bereichen der Bodenkunde

Eine Referenz wird bei diesem Unterkriterium nur dann bei der Bepunktung berücksichtigt, wenn fol-gende Anforderungen kumulativ erfüllt werden:
- Die Referenz bezieht sich auf vergleichbare Leistungen in den Bereichen Bodenkunde und Geo-logie, insbesondere in Mittelgebirgsregionen
- Referenz muss im Wertungszeitraum liegen
o Referenz muss innerhalb der letzten sieben Jahre abgeschlossen worden sein
o Relevantes Datum für die Rückrechnung ist der Tag der Angebotsfrist
- Die hiesig benannte Person muss die Referenz in verantwortlicher oder zumindest stellvertre-tend verantwortlicher Position erbracht haben

Zuschlagskriterium

Qualität
Ideenskizze zur Herangehensweise an das Projekt

Dem Auftraggeber kommt es bei dieser Ideenskizze darauf an, dass die Bieter die einzelnen Leistungs-schritte im Bereich der Planungs- und Ausführungsphase darstellen. Dies soll unter Berücksichtigung der Besonderheiten des hiesigen Projekts geschehen, wobei im Besonderen auf den Charakter der Rahmen-vereinbarung sowie die Herausforderung in Bezug auf die Unkenntnis hinsichtlich der Einzelprojekte einzugehen ist.
Aspekte hierbei sind:
- Mögliche Risiken bei der Projekterbringung und Umgang mit diesen im Hinblick auf ein effizien-te und effektive Leistungserbringung
- Umgang mit dem potenziell großen Leistungserbringungsgebiet unter Berücksichtigung, dass einige Ortsteile in Bodendenkmalbereichen liegen und zeitlich parallel zueinander saniert wer-den
- Umgang mit beengten Platzverhältnissen sowie besonderer Topografie im Stadtgebiet

Zuschlagskriterium

Qualität
Ideenskizze zur Einbindung Dritter/Kommunikation

Dem Auftraggeber kommt es im Hinblick auf eine effiziente Einzelprojektabwicklung darauf an, dass die archäologische Baubegleitung reibungslos in den Planungs- und Ausführungsprozess eingebunden ist. Hierzu gehört im Besonderen auch die Einbringung in Bezug auf die Einbindung von Dritten. Die Bieter haben hierzu darzustellen, wie eine solche Einbindung (Darstellung von operativen, planerischen und kommunikativen Maßnahmen) optimal im Hinblick auf die vorbenannten Ziele erfolgen kann:
- Interne Kommunikationsvorgaben
- Externe Kommunikationsvorgaben
- Mittel der effizienten Einbindung von Dritten
- Umgang mit Verzögerungen/Einwirkungsmöglichkeiten des Bieters
Als Dritte gelten in diesem Kontext im Besonderen:
- Beteiligte Behörde
- Beteiligte Fachämter
- Beteiligte Planer
- Öffentlichkeit

Zuschlagskriterium

Qualität
Ideenskizze zur Präsenz vor Ort

Zuletzt ist es dem Auftraggeber wichtig, dass die Leistungserbringung auch durch eine kontinuierliche Präsenz vor Ort abgesichert wird. Dies gilt unter besonderer Berücksichtigung, dass potenziell Leistungen parallel abzuleisten sind.
Die Bieter haben darzustellen, welche persönliche Präsenz vor Ort im hiesigen Projekt angezeigt ist und wie diese durch den Bieter sichergestellt wird.
Folgende Aspekte sind besonders wichtig:
- Personelle Sicherstellung - insb. auch der wissenschaftlichen Grabungsleitung
- Vertretungsregelungen
- Ausfallregelungen bei unvorhergesehenem Mehraufwand oder Krankheit
- Unverzügliche Einsatzbereitschaft bei einem akuten Bedarf an einer archäologischen Baubegleitung

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021) (aktuelle Fassung vom 27.05.2025).

Weitere allgemeine Angaben zur Eignung, die aus technischen Gründen an dieser Stelle ausgeführt werden:
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber
zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind.
Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine
Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber
selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die
Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bewerber können
sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In
diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag
eine Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer
Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die
Bewerbergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine
Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft
die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes
ausgewiesen ist. Im Hinblick auf die Eignung gilt Folgendes: Unternehmen,
die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis
Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw.
einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank
innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines
Teilnahmeantrags durch Angabe der Registrierungsnummer angeben.
Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert
werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese
ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu
vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich
Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bewerber kann
sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der
Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen,
ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem
Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem
Teilnahmeantrag beizubringen: - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick
auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische
und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser
Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag z.B.
beizubringen: - Verpflichtungserklärung
Unterauftragnehmer/Eignungsleiher Der öffentliche Auftraggeber überprüft
im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten
der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch
nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im
Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung
entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der
Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden.
Sofern vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft ergänzende
Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das
jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Soweit
keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine
entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes
ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Sofern
Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft
beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Die
vorstehenden Ausführungen gelten auch für die nachfolgenden
Eignungskriterien und Ausschreibungsbedingungen. Sofern der
Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur
Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als
Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung). Der
Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft, haben (wenn dieser bei Abgabe des
Teilnahmeantrag noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch
den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und
nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die
Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B.
durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des
Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für
den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der
Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf
gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise
beizubringen: - Nachweis Befähigung zur Berufsausübung gem. § 75 Abs.
1 oder 3 VgV - Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123,
124 GWB - Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB
(abzugeben, sofern einschlägig) - Berufshaftpflichtversicherung mit den
Spezifikationen gem. dem nachfolgenden Eignungskriterium, - Angabe zu geeigneten Referenzen bezogen auf die jeweils vorgesehenen Leistungsteile des vorgesehenen Nachunternehmers. Die Anforderungen an die
Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der
Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten
für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags
vorgesehen sind, nur für den Leistungsbereich, in dem diese eingesetzt werden. Der Auftraggeber wird für denjenigen Bewerber,
der für den Zuschlag in Betracht gezogen wird, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des
Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) eine Anfrage bei der
Registerbehörde stellen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YDMY22T

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

- mindestens 5,0 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie
- mindestens 3,0 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden).
Hierbei handelt es sich jeweils um Mindestanforderungen.
Weitere Anforderung:
Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Der Bewerber ist technisch leistungsfähig, wenn er mind. zwei inhaltlich vergleichbare Referenzen vorweisen kann. Die Referenzen müssen sich auf in den letzten höchstens sieben Jahren ausgeführte Dienstleistungsaufträge beziehen und Angaben zum Auftragswert, zum Zeitraum der Leistungserbringung sowie zum öffentlichen oder privaten Auftraggeber enthalten.
Eine Referenz wird im Hinblick auf ihre Vergleichbarkeit nur berücksichtigt, wenn sie Leistungen der archäologischen bzw. bodendenkmalpflegerischen Baubegleitung in Bereichen mit entsprechender Infrastruktur, wie Straßen und Wegen sowie angrenzender Bebauung oder vergleichbar, umfasst.
Dass es sich um eine Referenz aus einer Rahmenvereinbarung handeln muss, ist nicht erforderlich.
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die nicht mehr als max. sieben Jahre zurückliegen. Ausgangspunkt für die Berechnung der 7-Jahre-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der Leistung in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend.
Diese Anforderungen sind jeweils Mindestanforderungen an die Eignung.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung