Wartungsarbeiten am 15.12.2025 von 14:00 bis 16:00 Uhr
Citymanagement ISEK
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
22.01.2026
28.01.2026 09:00 Uhr
28.01.2026 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Bad Münstereifel
053660004004-31001-12
Marktstr. 11-15
53902
Bad Münstereifel
Deutschland
DEA28
Zentrale Vergabestelle
zvs@bad-muenstereifel.de
+49 2253505-0

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045
+49 221147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71410000-5
71240000-2
79340000-9
79421000-1
75000000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Bad Münstereifel liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Kreis Euskirchen.
Mit seinen 57 Ortsteilen und Wohnplätzen und fast 19.000 Einwohnern (Stand Dez.2023) erstreckt sich das Stadtgebiet über eine Gesamtfläche von 150,83 km².
Mit 115 Einwohnern je km² ist die Stadt Bad Münstereifel eher als dünn besiedelt einzustufen (zum Vergleich: der Kreis Euskirchen = 154 EW/km², Nordrhein-Westfalen = 532 EW/km², Niedersachsen = 171 EW/km², Sachsen-Anhalt = 108 EW/km²).
Im Jahr 2018 wurde das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für das Stadtgebiet Bad Münstereifel beschlossen und eine Städtebauförderungskulisse für die Kernstadt festgelegt. Seit 2018 werden in dieser Gebietskulisse mithilfe von Städtebauförderungsmitteln verschiedene Maßnahmen für einen Stadterneuerungsprozess umgesetzt, um eine positive Entwicklung der Kernstadt als attraktiven Wohn-, Arbeits- und Versorgungsstandort zu erreichen. Das Hochwasser- und Flutereignis vom Juli 2021 hat die Stadt stark getroffen und wesentliche Rahmenbedingungen verändert. Daher wurde das ISEK im Jahr 2024 in Form eines Masterplans mit integrierter Fortschreibung des ISEK überarbeitet, um den Stadterneuerungsprozess im Einklang mit dem Wiederaufbau erfolgreich zu einem ganzheitlichen Abschluss zu bringen. Das Gesamtmaßnahmenpaket der Fortschreibung umfasst 7 Teilmaßnahmen und wurde im Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2025 aufgenommen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadt Bad Münstereifel (Auftraggeberin) beabsichtigt die Fortführung eines Projekt- und Citymanagements im Kontext der Städtebauförderung. Das Vorhaben ist ein wesentlicher Bestandteil des Integrierten Stadtentwicklungs- und Handlungskonzeptes (ISEK) der Stadt Bad Münstereifel und soll in diesem Zusammenhang über die Städtebauförderung des Landes Nordrhein-Westfalen im Programm "Lebendige Zentren" gefördert werden.
Seit dem Jahr 2019 wird die Stadt Bad Münstereifel bereits durch eine Projektsteuerung begleitet, die die Stadt u. a. bei der Erstellung von Förderanträgen, Ausschreibungen, ergänzenden Förderprogrammen, der Öffentlichkeitsarbeit und der Initiierung und Koordinierung verschiedener Maßnahmen unterstützt. Seit 2020 unterstützt zudem ein Citymanagement bei der Umsetzung der ISEK-Maßnahmen. Unter die bisherigen Aufgaben des Citymanagements fallen die Bauherren- und Eigentümer:innenberatung, die Konzeption und Begleitung des Hof- und Fassadenprogramms, die Umsetzung des Gewerbeverfügungsfonds und die Öffentlichkeits- und Gremienarbeit. Diese Aufgaben werden auch in einer weiteren Phase der Umsetzung des ISEK anfallen. Die Stadt Bad Münstereifel ist hier aus personellen Gründen auf die Unterstützung Externer angewiesen. Das künftige Projekt- und Citymanagement soll gebündelt die Aufgaben der Projektsteuerung und des Citymanagements übernehmen und die Stadt weiterhin bei der Umsetzung des Stadterneuerungsprozesses bis zum Ende des Jahres 2029 unterstützen.
Das Projekt- und Citymanagement soll weiterhin die Ansprache, Kommunikation und Vernetzung der lokalen Gewerbetreibenden und Gastronom:innen vorantreiben. Hierfür werden neben dem persönlichen Gespräch auch Netzwerktreffen, Workshops und Informationsveranstaltungen organisiert, um Ideen, Wünsche und Probleme der Akteur:innen aufzunehmen. Somit soll gezielt die Kernstadt von Bad Münstereifel als Wohn-, Arbeits- und Versorgungsstandort weiterentwickelt werden. Eine weitere zentrale Aufgabe übernimmt das Projekt- und Citymanagement bei der Betreuung des Hof- und Fassadenprogramms, das auf Seiten der Eigentümerschaft eine hohe Nachfrage ausgelöst hat.
Das Projekt- und Citymanagement soll u.a. folgende Aufgaben bearbeiten:
- Unterstützung der Stadtverwaltung bei der Umsetzung der ISEK-Einzelmaßnahmen
- Organisation und Moderation von projekt- und themenbezogenen Arbeitsgruppen
- Koordination und Unterstützung bei Ausschreibungen und Planungen
- Konzeption und Durchführung von Beteiligungsverfahren und Öffentlichkeitsarbeit
- Berichterstattung in politischen Gremien
- Einzel- und Gruppenansprache der Gewerbetreibenden und Gastronom:innen, Netzwerkbildung
- Leerstands- und Ansiedlungsmanagement
- Beratung der Immobilieneigentümer:innen insbesondere im Rahmen der Betreuung des Hof- und Fassadenprogramms
- Betreuung des Gewerbeverfügungsfonds
Im Rahmen der ISEK-Einzelmaßnahmen sowie bei der Aktivierung der Bürger:innen und aller weiteren Akteure gilt es immer wieder, das Thema Klima inkl. Klimaschutz und Klimafolgenanpassung mitzudenken und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Das Projekt- und Citymanagement fungiert hier im Zusammenspiel mit dem Klimaschutzmanagement der Stadt sowohl initiativ als auch beratend.

Umfang der Auftragsvergabe

273.949,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.03.2026
31.12.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Marktstr. 11-15
53902
Bad Münstereifel
Deutschland
DEA28

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Umsetzungskonzeption

Bei dem Kriterium "I. Umsetzungskonzeption" geht es darum, darzustellen, welche konzeptionellen Umsetzungsideen zur Bearbeitung der in den Vergabeunterlagen formulierten spezifischen Leistungsinhalte bestehen. Bewertungsrelevant ist die Darstellung der geplanten Herangehensweise an die ausgeschriebene Aufgabenstellung, die erwarten lässt, dass alle Leistungsbausteine zielführend durchgeführt werden können, sowie die Darstellung, wie bereits geschaffene und bestehende Strukturen und Netzwerke möglichst reibungslos und zeiteffizient fortgeführt und verstetigt werden können.
Die Bewertung und Bepunktung für dieses Kriterium erfolgt nach folgendem Schema:
3 Punkte: Sehr gut, vollends überzeugend, übertrifft die bewertungsrelevanten Punkte
2 Punkte: Gut, Überzeugend und entspricht den bewertungsrelevanten Punkten
1 Punkt: Ausreichend, entspricht überwiegend den bewertungsrelevanten Punkten
0 Punkte: Ungenügend entspricht gar nicht den bewertungsrelevanten Punkten
Die erreichte Punktzahl wird mit dem für dieses Kriterium festgelegten Gewichtungsfaktor 40 multipliziert.
Hier lassen sich somit 120 von 300 Punkten erzielen.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualifikation/Referenzen

Bei dem Kriterium "II. Qualifikation" geht es darum, durch persönliche Referenzen der projektverantwortlichen Person nachzuweisen, dass die vorgesehene verantwortliche und verbindlich zu benennende Person bereits langjährige Erfahrung mit nachfolgenden, vorliegenden Anforderungen hat:
- Projektleitung zweier Projekt- und Citymanagements im Rahmen der Städtebauförderung, mit Darstellung der Aufgaben und Zuständigkeiten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die Qualifikation durch Darstellung der persönlichen Berufserfahrung sowie Erläuterung der jeweiligen fachlichen Qualifikation durch Referenzen nachzuweisen, aus denen die Dauer der vergleichbaren Tätigkeit eindeutig hervorgeht.
Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden.
Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Angebote.
Der Erfüllungsgrad (EG) 1 kann erzielt werden, wenn mind. eine dreijährige Erfahrung in der Leitung zweier Projekt- und Citymanagements im Rahmen der Städtebauförderung nachgewiesen werden kann. Können 7 oder mehr Jahre Erfahrung in der Leitung zweier Projekt- und Citymanagement im Rahmen der Städtebauförderung nachgewiesen werden, wird der maximale EG 3 erreicht. Die Festlegung des erzielten Erfüllungsgrades zwischen dem minimalen und dem maximalen Erfüllungsgrad erfolgt auf dem Wege einer linearen Interpolation.
Der erreichte Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 30 multipliziert. "Krumme" Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich somit 90 von 300 Punkten erzielen.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis

Beim Kriterium "III. Angebotspreis" gilt: Die Angebotssumme (brutto) darf das zur Verfügung stehende Budget von 326.000,00 EUR nicht überschreiten, sollte jedoch bestmöglich ausgeschöpft werden.
Sicherzustellen sind mind. 16 Std./Woche, bezogen auf 46 Kalenderwochen.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand, maximal können jedoch die genannten 326.000,00 EUR brutto abgerechnet werden.
Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis brutto im Verhältnis zur angebotenen Wochenstundenzahl: Angebotssumme/Wochenstunden.
Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor 30 multipliziert wird. Die Bepunktung höherer Preise wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen:
Bestpreis/Angebotspreis*3*Gewichtungsfaktor=Punkte des Kriteriums Preis
Hier lassen sich somit 90 von 300 Punkten erzielen.

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im Land Nordrhein-Westfalen (Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023) vom 15. Juni 2023.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YDMY23Z

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160
Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 161
Form, Inhalt

(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.

(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

4
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Die Angebotsöffnung findet elektronisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Zum Öffnungstermin sind Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Es wird der Nachweis eines jährlichen Mindestumsatzes für die letzten drei Jahre gefordert. Bieter müssen einen jährlichen Mindestgesamtumsatz in Höhe von
- 250.000 EUR
für jedes einzelne der letzten drei Kalenderjahre aufweisen. Wird dieser nicht je Jahr erreicht, erfolgt ein Ausschluss wegen fehlender Eignung. Liegen die Geschäftszahlen für das Jahr 2024 noch nicht vor, reicht es aus, den Jahresumsatz der Jahre 2021 - 2023 anzugeben.
Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der Umsatz der einzelnen Mitglieder für das jeweilige Geschäfts- jahr addiert. Sprich die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gemeinsam die Mindestvoraussetzung erfüllen und nicht jedes Mitglied einzeln.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

- mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie
- mindestens 2 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden).
Weitere Anforderung:
Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV).

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Der Auftraggeber bewertet die berufliche Leistungsfähigkeit u.a. anhand von geeigneten Referenzen des Unternehmens über früher ausgeführte, vergleichbare Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Angebote.
Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistungen in diesen Zeitkorridor fällt, bzw. die Leistung andauert. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend.
Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht bzw. weitgehend erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. nur taugliche Referenzen, wenn diese bereits über mehrere Jahre (mindestens drei) erbracht wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen oder bereits über die Dauer von drei Jahren erbracht ist.
Diese Erklärungen sind in der Anlage 8 zu tätigen, wobei für jede Referenz eine eigene Referenzbeschreibung durch die Bieter einzureichen ist.
Als Mindestanforderung an die Eignung gilt, dass mind. 5 wertbare Referenzen vorgelegt werden müssen. Wird die Mindestanzahl an wertbaren Referenzen nicht erreicht, erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt.
Für jede erklärte Referenz ist jeweils ein Deckblatt (s. Anlage 8.5-VgV) auszufüllen und dieses (entsprechend nummeriert) der jeweiligen Referenzbeschreibung beizufügen. Die vom Bieter individuell zu erstellenden und dem Angebot beizufügenden Referenzbeschreibungen müssen sämtliche für die Bewertung maßgeblichen Projektdaten in nachvollziehbarer Weise beinhalten.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung