1.1 Allgemeine AngabenDie Stadt Bad Münstereifel liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Kreis Euskirchen.Mit seinen 51 Stadtteilen und ca. 17.300 Einwohnern (Stand Dez.2022) erstreckt sich das Stadtgebiet übereine Gesamtfläche von 150,83 km², wovon ca. 60 % bewaldet sind.Mit 115 Einwohnern je km² ist die Stadt Bad Münstereifel eher als dünn besiedelt einzustufen (zum Vergleich: der Kreis Euskirchen = 154 EW/km², Nordrhein-Westfalen = 532 EW/km², Niedersachsen = 171EW/km², Sachsen-Anhalt = 108 EW/km²). Im Stadtgebiet von Bad Münstereifel befinden sich sehr viele Gewässer, welche jedoch unterschiedlichstark durch das Hochwasser vom Juli 2021 geschädigt wurden. Die nachhaltige Wiederherstellung dieserGewässer ist im Wiederaufbauplan (WAP) der Stadt Bad Münstereifel verankert worden. 1.2 Angaben zum Projekt M39_A17 (Schleidpark) Die Stadt Bad Münstereifel (Auftraggeberin) beabsichtigt die Aufwertung des Schleidpark Areals (roterBereich) und den Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe (grüner Bereich). Das Vorhaben ist ein wesentlicher Bestandteil des Integrierten Stadtentwicklungs- und Handlungskonzeptes (ISEK) der Stadt BadMünstereifel und soll in diesem Zusammenhang über die Städtebauförderung des Landes Nordrhein-Westfalen im Programm "Lebendige Zentren" gefördert werden. Ein Abschnitt der Maßnahme betrifftden Wiederaufbau nach der Flut aus dem Jahr 2021 und wird daher über die Wiederaufbauhilfe finanziert. Im Rahmen eines Integrierten Stadtentwicklungs- und Handlungskonzepts (ISEK) für Bad Münstereifelsind umfangreiche Umgestaltungsmaßnahmen im Kernstadtbereich sowie im direkten Umfeld vorgesehen. Insbesondere im Hinblick auf die öffentlichen Frei- und Grünflächen besteht großer Handlungsbedarf, um diese Räume sowohl für die Bewohner als auch für die Besucher qualitativ zu verbessern. Zu denKuranlagen der Stadt Bad Münstereifel gehört auch der Kurpark Schleid (auch Schleidpark genannt), derim Nordosten an die Kernstadt anschließt. Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept ist der Schleidparkals Projektmaßnahme "A17 Aufwertung des Schleidpark Areals" aufgeführt. Der Schleidpark ist in dieJahre gekommen und stellt zugleich mit seinem historischen Baumbestand ein enormes Potenzial als erholsame und attraktive öffentliche Freifläche dar. Um das Potenzial sowohl für die Anwohner als auch fürdie Besucher der Stadt Bad Münstereifel auszuschöpfen, soll durch eine naturnahe Weiterentwicklung dieAufenthaltsqualität gesteigert werden.Durch den Schleidpark verläuft der Schleidbach, welchen später in die Erft mündet. In Folge des Starkregenereignisses vom Juli 2021 wurde der gesamte Bach und der große Parkbereich stark beschädigt. Eswurden sehr viele Sedimente aus dem Schleidbach antransportiert und im Bachlauf und den Freiflächendes Parks abgelagert. Dabei wurden unter anderem auch zwei Teiche zugesetzt, sowie Dämme und Wegeüberspült. Dies ist besonders im mittleren und oberen Parkbereich erkennbar. Als Sofortmaßnahme wurden dieses Material aus dem Schleidbach, einem Teich und dem Parkgelände entfernt und auf Flächen imhinteren Parkbereich zwischengelagert. Die Lagerung des Materials erfolgte dabei teilweise auch auf denParkwegen. Diese sind momentan nicht begehbar, jedoch in der Struktur erhalten geblieben.Das Starkregenereignis hat bereits beginnend im Quellbereich des Schleidbachs in weiten Strecken starkeErosionen besonders als Tiefenerosion herbeigeführt und das Gewässer stark verändert. Im Schleidparkverließ der Schleidbach seinen künstlich herbeigeführten Verlauf und kehrte in das Taltiefste zurück, woer einen der angelegten Teiche zerstörte und einen Ehrenfriedhof kurz vor der Einmündung in die Erftverwüstete. Dringender Handlungsbedarf besteht an mehreren Stellen, wo die Auswirkungen des enormen Abflusses die Standsicherheit von Böschungen gefährdet haben oder Abbrüche verursachten, dieWege und Straßen gefährden oder abschnittsweise zerstörten. Im Einzelnen hat das Hochwasser im Projektraum eine massive Zerstörung des Schleidparks verursachtund zu einem Dammbruch am unteren Teich in diesem Bereich geführt, wobei das Teichvolumen etwa biszu 30% mit Sediment gefüllt wurde. Eine Brücke wurde geschädigt (Fußweg) und die Überspülung hatVersorgungsleitungen freigelegt. Über den Verlauf hinweg sind Sturzbäume und Tiefenerosion abschnittsweise vorhanden, aber es ist in geringerem Umfang auch zu Breitenerosionen gekommen.Ziel der Wiederaufbaumaßnahmen ist die nachhaltige und naturnahe Wiederherstellung der Gewässer,damit zukünftig bei ähnlichen Ereignissen diese enormen Schädigungen vermieden bzw. vermindert werden. Insbesondere sind die Durchlässe instand zu setzen, zu sanieren oder neu zu bauen, sofern dies notwendig ist. Die Bemessung der Durchlässe ist auf der Basis der Erkenntnisse des Starkregenereignisses2021 zu überprüfen und es sind diese Bauwerke, sofern erforderlich, dementsprechend zu ertüchtigen,damit einem erneutem Versagen vorgebeugt wird.Bei der Wiederherstellung des gesamten Bachverlaufes ist besonderes Augenmerk auf eine mögliche Renaturierung bzw. eigendynamische Entwicklung des Gewässers unter Beachtung eines nachhaltigen Naturschutzes zu richten. Behördliche Abstimmungen und daraus resultierende Vorgaben oder Auflagensind dabei zwingend umzusetzen.
Bestandteil der Planungsleistungen dieser Beschaffung sind Planungsleistungen nach der HOAI.
Eine detaillierte Übersicht zu den im EU-Verfahren ausgeschriebenen Leistungen findet sich in der Leistungsbeschreibung, sowie in den jeweils losbezogenen EVB. Die Leistung wird in folgende Fachlose aufgeteilt:
- Los 1: Objektplanung Leistungsbild Freianlagen gem. § 39 HOAI- Los 2: Objektplanung Leistungsbild Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI
Die Zuschlagskriterien richten sich nach den Losen
§ 160 GWB: (1) DieVergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichenAuftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei istdarzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) DerAntrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoßgegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstößegegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in denVergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 giltnicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(1)Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihremAngebot eine von allen Mitgliedern abgegebene Erklärungbeizubringen, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung und einer Arbeitsgemeinschaft im Fall der Auftragserteilungerklärt ist, welche die gesamtschuldnerische Haftung der Bietergemeinschaftübernimmt, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigteVertreter bezeichnet ist sowie erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter dieMitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. BeiBietergemeinschaften sind geforderte Erklärungen/Nachweise für jedesBietergemeinschaftsmitglied mit dem Angebot einzureichen, soferndies nicht anders ausgewiesen ist. Ein Wechsel der Identität des Bieters oderder Bietergemeinschaft ist nicht zugelassen. (2) Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner Eignung in Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung.Mit dem Angebot ist vorzulegen:- 10.10 - Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe)Der Bieter hat der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, indem er auf gesonderte Anfrage eine entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen nebst weiteren Eignungsnachweisen vorlegt.- 10.11 - Verpflichtungserklärung EignungsleiheWichtiger Hinweis:Bedient sich der Bieter oder Mitglied(er) einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit (bspw. Referenzen) anderer Unternehmen, so hat der Bieter oder Mitglied(er) einer Bietergemeinschaft diese Unternehmen zwingend als Nachunternehmer einzusetzen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften. Ein entsprechender Nachweis ist auf besondere Anforderung durch den Auftraggeber vom Bieter und dem Eignungsverleiher einzureichen.Der Auftraggeber überprüft sodann im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.Entsprechende Nachweise sind auf gesondertes Anfordern der Vergabestelle beizubringen. Hierfür stellt der Auftraggeber Vordrucke bereit. (3) Einheitliche Europäische Eigenerklärung: Als vorläufiger Nachweis der Eignungfür die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine EinheitlichEuropäische Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. (4) Präqualifikation:Unternehmen, die in dem "Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmenfür den Liefer- und Dienstleistungsbereich" (AVPQ) bzw. einer anderen für denöffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriertsind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe derRegistrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit demAngebot Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbankenenthalten sind, sind diese ergänzend mit dem Angebot einzureichen.Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.(5) Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog."Russlanderklärung"): Der Bieter hat mit seinem Angebot die Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. Russlanderklärung) einzureichen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
(6) Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters: Mit seinem Angebot hat der Bieter per Eigenerklärung Angaben über sein Unternehmen zu machen, welche es dem Auftraggeber ermöglichen das Wettbewerbsregister abzufragen. Ein entsprechendes Formular ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Es gilt § 56 VgV
§ 124 Abs. 2 GWB:§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
§§ 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB
§§ 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB
§§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
§ 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB
Die Erbringung der Leistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1, 2 VgV.- Los 1 - Objektplanung Freianlagen: Erforderlich ist der Berufsstand "Landschaftsarchitekt" gem. § 75 Abs. 1 VgV.
- Los 2 - Objektplanung Ingenieurbauwerke: Erforderlich ist der Berufsstand "Architekt" gem. § 75 Abs. 1 VgV oder "Ingenieur" gem. § 75 Abs. 2 VgV
Gemäß § 75 Abs. 3 VgV werden auch juristische Personen zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantworten Berufsangehörigen gemäß § 75 Abs. 1 bzw. 2 VgV benennen.Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung von der Bietergemeinschaft als solcher einzureichen.
Es wird der Nachweis eines jährlichen Mindestumsatzes für die letzten drei Jahre gefordert. Bieter müsseneinen jährlichen Mindestgesamtumsatz in Höhe von- Für Los 1 Objektplanung Freianlagen: 250.000 EUR (brutto)- Für Los 2 Objektplanung Ingenieurbauwerke: 50.000 EUR (brutto)für jedes einzelne der letzten drei Kalenderjahre aufweisen. Wird dieser nicht je Jahr erreicht, erfolgt einAusschluss wegen fehlender Eignung. Liegen die Geschäftszahlen für das Jahr 2024 noch nicht vor, reichtes aus, den Jahresumsatz der Jahre 2021 - 2023 anzugeben.Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der Umsatz der einzelnen Mitglieder für das jeweilige Geschäftsjahr addiert. Sprich die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gemeinsam die Mindestvoraussetzungerfüllen und nicht jedes Mitglied einzeln.
Der Bieter hat zusammen mit seinem Angebot eine Eignungserklärung einzureichen, in der er bestätigt, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit der nachfolgenden aufgeführten Deckungssumme besteht:- mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie - mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). (jeweils Mindestanforderungen)Ferner muss die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich erfolgen wird (Mindestanforderung).Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Gemeinschaft einzu-reichen. Alternativ ist im Falle einer Bietergemeinschaft die Angabe einer Projektversicherung durch ein Mitglied der Bietergemeinschaft möglich.
Achtung: Wir bitten keine Versicherungsbestätigung oder Police unaufgefordert einzureichen. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, diese vom Bieter auf gesonderte Anforderung zu verlangen, der für den Zuschlag vorgesehen ist.
Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit anhand von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte, vergleichbare Planungsleistungen in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Ausgangspunkt für die Berechnung des drei-Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Angebote.Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistungen in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Für jede Eingereichte Referenz ist jeweils ein Deckblatt (s. Anlage 10.8-VgV) auszufüllen und dieses (entsprechend nummeriert) der jeweiligen Referenzbeschreibung beizufügen. Die vom Bieter individuell zu erstellenden und dem Angebot beizufügenden Referenzbeschreibungen müssen sämtliche für die Bewertung maßgeblichen Projektdaten in nachvollziehbarer Weise beinhalten. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Als Mindestanforderung an die Eignung gilt, dass mind. 3 wertbare Referenzen vorgelegt werden müssen. Bezüglich der Wertbarkeit gilt:(1) Los 1 - Objektplanung Freianlagen:Eine Referenz ist wertbar, wenn sie folgende Anforderungen erfüllt: - Erbringung der wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 4-8 des Leistungsbilds Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI- Ausführung der besonderen Leistung örtliche Bauüberwachung im Rahmen der LPH 8- Abschluss der Leistungsphase 8 innerhalb der letzten 3 Jahre
(2) Los 2 - Objektplanung Ingenieurbauwerke:Eine Referenz ist wertbar, wenn sie folgende Anforderungen erfüllt:- Erbringung der wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbilds Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI- Ausführung der besonderen Leistung örtliche Bauüberwachung im Rahmen der LPH 8- Abschluss der Leistungsphase 8 innerhalb der letzten 3 Jahre
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bewerbergemeinschaft als solche einzureichen.Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe voraussichtlich vorgesehen sind, haben auf gesondertes Anfordern im Teilnahmewettbewerb durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers nebst weiteren Eignungsnachweisen im Teilnahmewettbewerb zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nach-weise an die Eignungsanforderungen:- Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsqualifikation i.S.d. §§ 75, 44 VgV,- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig),- Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung Deckungssumme mindestens 5,0 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie von mindestens 3,0 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. - Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre pro Jahr ausgewiesen (sofern 3 Jahre tätig),- Angaben zu geeigneten Referenzen (es gelten die oben benannten Vorgaben) bezogen auf die jeweils vorgesehenen Leistungsteile des vorgesehenen Nachunternehmers durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beizubringen. Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Vergabe. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen bzgl. der Referenzen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.- Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. "Russlanderklärung"). Diese ist jedoch nur für den Fall erforderlich, dass von dem Nachunternehmer zugleich die Eignung geliehen worden ist (Eignungsleihe)Für die Nachweisführung durch potenzielle Nachunternehmen, die auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen sind, werden individuelle Vordrucke durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Umfang der Leistung des Loses 1 sind die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 des Leistungsbilds Freianlagen gemäß § 39 und der Anlage 11 der HOAI.
Die Leistung wird Stufenweise in folgenden Stufen beauftragt:- Stufe 1: LPH 4-7 - Stufe 2: LPH 8 (optional)- Stufe 3: LPH 9 (optional)
Sowie optional folgende Besondere und zusätzliche Leistungen:
LPH 4 - Genehmigungsplanung(1) Teilnahme an 2 Sitzungen in politischen Gremien oder im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung(2) Erstellen von landschaftspflegerischen Fachbeiträgen oder natur- und artenschutzrechtlichen Beiträgen(3) Planung der technischen Ausrüstung gemäß der Vorgaben aus der Entwurfsplanung
LPH 8 - Bauoberleitung(1)Dokumentation des Bauablaufs nach besonderen Anforderungen des Auftraggebers(2) Örtliche Bauüberwachung:- Plausibilitätsprüfung der Absteckung - Überwachen der Ausführung der Bauleistungen - Mitwirken beim Einweisen des AN in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung) - Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des AG - Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen - Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen - Überwachen Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel - Dokumentation des Bauablaufs - Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße - Mitwirken bei behördlichen Abnahmen - Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen - Rechnungsprüfung, Vergleich Ergebnisse Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme(3) Erstellen einer Freianlagenbestandsdokumentation
Die Maximalpunktzahl für das Kriterium Honorar erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Honorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung höherer Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen:
Bestpreis/Angebotspreis*3*Gewichtungsfaktor=Punkte des Kriteriums Honorar
Bei dem Kriterium "persönliche Referenzen der verantwortlichen Freianlagenplaners" geht es darum, durch die persönlichen Referenzen nachzuweisen, dass die vorgesehene verantwortliche und verbindlich zu benennende Person bereits mit nachfolgenden, vorliegenden Anforderungen selbst erbracht hat:- Erbringung der wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 4-8 des Leistungsbilds Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI- Ausführung der besonderen Leistung örtliche Bauüberwachung im Rahmen der LPH 8- Abschluss der Leistungsphase 8 innerhalb der letzten 3 JahreDer Bieter/die Bietergemeinschaft hat die Referenzen des vorgesehenen Projektverantwortlichen durch Angabe einer laufenden Nummer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Referenzanzahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bieter/die Bietergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Taugliche Referenzleistungen sind grds. jedoch nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Es wird auf die Ausführungen zum Eignungskriterium verwiesen.Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Angebote.Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistungen in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Der EG 1 wird erzielt, wenn mind. eine die Anforderungen erfüllende Referenz beigebracht wird. Werden mind. 5 die Anforderungen erfüllende Referenzen beigebracht, wird der maximale EG 3 erreicht. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Die Festlegung des erzielten Erfüllungsgrades zwischen dem minimalen und dem maximalen Erfüllungsgrad erfolgt auf dem Wege einer linearen Interpolation:
Die Interpolation erfolgt anhand folgender Formel:
EG Bieter = EG Min+ ((EG Max - EG Min) / (Referenzen für EG Max - Referenzen für EG Min)) * (Eingereichte Referenzen Bieter - Referenzen für EG Min)
Nach Eintragung der vorgenannten Werte ergibt sich folgende Rechnung:EG Bieter = 1 + ((3-1)/(5-1)) * (Eingereichte Referenzen Bieter - 1) = EG Bieter = 1 + (2/4) * (Eingereichte Referenzen Bieter - 1) = EG Bieter = 1 + 1/2 * (Eingereichte Referenzen Bieter - 1)
Umfang der Leistung des Loses 2 sind die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbilds Ingenieurbauwerke gemäß Anlage 12der HOAI.
Die Leistung wird Stufenweise in folgenden Stufen beauftragt:- Stufe 1: LPH 1-4- Stufe 2: LPH 5-7 (optional)- Stufe 3: LPH 8,9 (optional)
LPH 3 - Entwurfsplanung(1) Hydraulische Berechnungen im Bereich der DurchlässeLPH 4 - Genehmigungsplanung(1) Teilnahme an zwei Sitzungen in politischen Gremien oder im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung(2) Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen
LPH 8 - Bauoberleitung(1) Kostenkontrolle(2) Örtliche Bauüberwachung: - Plausibilitätsprüfung der Absteckung - Überwachen der Ausführung der Bauleistungen - Mitwirken beim Einweisen des AN in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung) - Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des AG - Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen - Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen - Überwachen Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel - Dokumentation des Bauablaufs- Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße - Mitwirken bei behördlichen Abnahmen - Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen- Rechnungsprüfung, Vergleich Ergebnisse Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme
Bei dem Kriterium "persönliche Referenzen der verantwortlichen Projektleitung" geht es darum, durch die persönlichen Referenzen nachzuweisen, dass die vorgesehene verantwortliche Person be-reits planungsbegleitende Vermessungsleistungen mit nachfolgenden, kumulativ vorliegenden Anforderungen selbst erbracht hat:
- Erbringung der wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbilds Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI- Ausführung der besonderen Leistung örtliche Bauüberwachung im Rahmen der LPH 8- Abschluss der Leistungsphase 8 innerhalb der letzten 3 JahreDer Bieter/die Bietergemeinschaft hat die Referenzen des vorgesehenen Projektverantwortlichen durch Angabe einer laufenden Nummer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Referenzanzahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bieter/die Bietergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Taugliche Referenzleistungen sind grds. jedoch nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Es wird auf die Ausführungen zum Eignungskriterium verwiesen.Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Angebote.Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistungen in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Der EG 1 kann erzielt werden, wenn mind. eine die Anforderungen erfüllende Referenz beigebracht wird. Werden mind. 5 die Anforderungen erfüllende Referenzen beigebracht, wird der maximale EG 3 erreicht. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Die Festlegung des erzielten Erfüllungsgrades zwischen dem minimalen und dem maximalen Erfüllungsgrad erfolgt auf dem Wege einer linearen Interpolation.