(1) Bezeichnung: Bietergemeinschaften;
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen
Mitgliedern abgegebene Erklärung beizubringen, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft bei der Angebotsbearbeitung und einer Arbeitsgemeinschaft im Fall der Auftragserteilung erklärt ist, welche die gesamtschuldnerische Haftung der Bietergemeinschaft übernimmt, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist sowie erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Bei Bietergemeinschaften sind geforderte
Erklärungen/Nachweise für jedes Bietergemeinschaftsmitglied mit dem Angebot einzureichen, sofern dies nicht anders ausgewiesen ist. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der Bietergemeinschaft während des Verfahrens ist nicht zugelassen
(2) Bezeichnung: Eignungsleihe; Beschreibung: Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Bei Eignungsleihe ist mit dem Angebot beizubringen: - Eigenerklärung des Bieters Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Spätestens auf gesonderte Anforderung durch den AG sind einzureichen: - Verpflichtungserklärung des Leihenden seine Kapazitäten zur Verfügung zu stellen - Eignungserklärung des Beliehenen zur Überprüfung durch den AG, ob er geeignet ist den Zweck der Beleihung durch den Bieter zu erfüllen (zu den Eignungskriterien sowie Nichtvorliegend von Ausschlussgründen wird auf das Eignungskriterium "Nachunternehmer" verwiesen, da die Eignungskriterien insoweit gleichlautend sind, es sei denn, es liegt nur eine Eignungsleihe bzgl. des Umsatzes vor, dann bedarf es keiner Referenzen). (3) Bezeichnung: Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmer); Beschreibung:
Bieter/Bietergemeinschaften können Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben. Hierzu müssen diese mit dem Angebot einreichen: -
Nachunternehmerverzeichnis unter Angabe der Teilleistung. Spätestens auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind zusätzlich einzureichen: Verpflichtungserklärung des/der Nachunternehmer - Eignungsnachweise als
Eigenerklärung der Nachunternehmer: + Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB + Eigenerklärung zur Selbstreinigung (falls Ausschlussgründe vorliegen) + Eigenerklärung über das Bestehen bzw. den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung + Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der letzten drei Kalenderjahre (sofern Zahlen für das Jahr 2024 noch nicht vorliegen sollten, ist die Angabe der Umsätze aus den Jahren 2023, 2022 und 2021 zulässig) + Eigenerklärung zu Referenzen im relevanten Bereich, in dem die Nachunternehmerleistung erbracht werden soll + Eigenerklärung zur Berufsbefähigung nach § 75 Abs. 1 oder Abs. 2 VgV
(4) Bezeichnung: Präqualifizierung; Beschreibung: Unternehmen, die in der
Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) ( https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Einheitliche Europäische Eigenerklärung: Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. |
(5) Bezeichnung: Sonstige Erklärungen, die mit dem Angebot einzureichen sind; Beschreibung: - Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Angebots. - Eigenerklärung entsprechend dem BMWKRundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. "Russlanderklärung"). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft einzureichen. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Angebots; Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorliegen. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Angebots. Falls Ausschlussgründe vorliegen: Eigenerklärung über
Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (sofern einschlägig)
Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Angebots.
(6) Zum Umgang mit durch den Auftraggeber gestellten Musterformularen: Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
(7) Hinweis: Bei dem unter Ziffer 2.1.3 aufgeführten Auftragswert handelt es sich lediglich um eine anhand der anrechenbaren Kosten ermittelte Auftragswertschätzung.