Im Rahmen der Überprüfung der technischen Leistungsfähigkeit bewertet der Auftraggeber die bieterseitige Erfahrung durch Referenzen. Hierbei sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers durch die Bieter nachzuweisen.
Daneben ist zwingend neben der Ausfüllung des Referenzdeckblatts (siehe Angebotsschreiben) auch eine Referenzbeschreibung je Referenz einzureichen, aus der die wesentlichen Referenzinhalte ersichtlich
sind.
Bei der Bestimmung des Fünf-Jahres-Korridors gilt als Referenzzeitpunkt der Tag der Angebotsfrist.
Weiter werden nur Referenzen bewertet, die schon abgeschlossen sind. Maßgeblich ist hierbei der Zeitpunkt des Abschlusses der letzten erbrachten Leistungsphase. Für das Unterkriterium "Erbringung der wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8" kommt es auf den Abschluss der Leistungsphase 8 an
Losspezifisch gilt:
Geeignete Referenzen der Bieter aus den letzten 5 Jahren aufgegliedert nach nachfolgenden Unterkriterien:
- Vorlage von mind. 1 Referenz, die die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbilds "Fachplanung Technische Ausrüstung", Anlage 15.2, Anlagengruppe 1 gem. § 53
Abs. 2 Nr. 1 HOAI (Kostengruppe 410 gemäß DIN 276 - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen) umfassen.
- Vorlage von mind. 1 Referenz, die die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbilds "Fachplanung Technische Ausrüstung", Anlagengruppe 2 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 2
HOAI (Kostengruppe 420 gemäß DIN 276 -Wärmeversorgungsanlagen) umfassen.
- Vorlage von mind. 1 Referenz, die die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbilds "Fachplanung Technische Ausrüstung", Anlagengruppe 3 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 3
HOAI (Kostengruppe 430 gemäß DIN 276 - Raumlufttechnische Anlagen) umfassen.
- Vorlage von mind. 1 Referenz, die jeweils summiert Baukosten der Kostengruppen 410 und/oder 420 und/oder 430 nach DIN 276 in Höhe von mind. 150.000 Euro (brutto) aufweisen
- Vorlage von mind. 1 Referenz aus dem Bereich Technische Ausrüstung für Abwasser-, Wasserund Gasanlagen deren Planungsanforderung jeweils mind. der Honorarzone II zuzuweisen ist
- Vorlage von mind. 1 Referenz aus dem Bereich Technische Ausrüstung für Wärmeversorgungsanlagen, deren Planungsanforderung jeweils mind. der Honorarzone II zuzuweisen ist
- Vorlage von mind. 1 Referenz aus dem Bereich Technische Ausrüstung für raumlufttechnische Anlagen, deren Planungsanforderung jeweils mind. der Honorarzone II zuzuweisen ist.
Die geforderte Anzahl stellt jeweils eine Mindestanforderung an die Eignung dar, wobei die Anforderungen auch durch eine oder mehrere Referenz(en) nachgewiesen werden können.