Ingenieurvermessung - Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus sowie Interimslösung
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Bad Münstereifel
Marktstr. 11-15
53902
Bad Münstereifel
Deutschland
DE122395335
Zentrale Vergabestelle
+49 2253505-0
zvs@bad-muenstereifel.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YDMYVV4

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YDMYVV4/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Im Zuge der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe von Juli 2021 sind größere Gebäude- und Infrastrukturschäden am Standort des Feuerwehrgerätehauses (FWGH) in der Kölner Str. 8 entstanden. Im Rahmen des Wiederaufbaus soll eine Interimsmaßnahme bestehend aus einem innerstädtischen Kleininterim und einem Hauptinterim sowie ein Ersatzneubau am Standort des noch bestehenden Ersatzneubaus errichtet werden. Für die Standorte zur Interimsmaßnahme sowie zum Ersatzneubau sind Vermessungsleistungen zu erbringen. Da es sich dabei um zwei Fördermaßnahmen handelt, sind Interim und Ersatzneubau stets getrennt abzurechnen.

Standort 1 Innerstädtisches Kleininterim:
Für das innerstädtische Kleininterim sind Container für den Sozialtrakt und eine Systemhalle für die Fahrzeuge zu errichten. Planungsangaben erfolgen über den Objektplaner. Für die baurechtliche Genehmigung ist ein Lageplan zum Bauantrag zu erstellen.

Standort 2 Hauptinterim für Feuerwehr und Rettungswache:
Auf dem Bendenweg wird als Hauptinterim-Standort neben der Feuerwehr auch die Rettungswache untergebracht. Als gemeinsame Nutzung dient die Fahrzeughalle. Der Sozialtrakt für die Feuerwehr wird im Hallengebäude abgebildet, der Trakt der Rettungswache hingegen im Außenbereich mittels Container. Da die Rettungswache im Wiederaufbau unter einer eigenständigen WAP-Maßnahme läuft, die Interimsplanung für die baurechtliche Genehmigung aber nur als gemeinsames Projekt sinnvoll ist, sind anfallende Kosten und Honorare für die Rettungswache und Feuerwehr stets getrennt zu führen. Für die baurechtliche Genehmigung ist ein Lageplan zum Bauantrag zu erstellen.

Standort 3 Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Kölner Str.8:
Für die baurechtliche Genehmigung ist ein Lageplan zum Bauantrag zu erstellen. Zur Beseitigung von Regen- und Schmutzwasser verlaufen aktuell Grundleitungen am südlichen Abschluss des Bestandsgebäudes des FWGH in Richtung Erft. Siehe hierzu auch den Bestandslageplan in den Anlagen. Die bisherige Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt über eine Regenwassergrundleitung, die mit Hilfe eines Bachauslaufs direkt in die Erft einmündet. Das Schmutzwasser hingegen verläuft in einem Schmutzwasserkanal, der die Erft mittels Erftducker kreuzt und durch eine Hebeanlage auf der gegenüberliegenden Uferseite in das öffentliche Kanalnetz der Kölner Straße einleitet. Angaben eines koordinierten Leitungsplanes sind durch den Freianlagenplaner an den Vermesser für die Erstellung des Lageplans zum Bauantrag bereitzustellen.

Die Leistungserbringung pro Standort erfolgt zweistufig. Stufe 1 beinhaltet alle erforderlichen Leistungen bis zum Abschluss der Genehmigungsplanung. In Stufe 2 sind für die Bauausführung die Grob- und Feinabsteckung für die Gebäudeerrichtung zu erbringen. Aus förderrechtlichen Gründen sind Rechnungslegungen stets getrennt nach Standorten zu stellen.

Stufe I: Amtlicher Lageplan zum Bauantrag
Grundleistungen:
Beauftragung aller Grundleistungen von Leistungsphase 1 bis 4 nach HOAI 2021, 1.44 Leistungsbild
Planungsbegleitende Vermessung

Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung von a) bis d) mit 5%
Leistungsphase 2: Geodätischer Raumbezug von a) bis d) mit 20%
Leistungsphase 3: Vermessungstechnische Grundlagen von a) bis h) mit 65%
Leistungsphase 4: Digitales Geländemodell von a) bis e) mit 10%

Stufe II: Baubegleitende Vermessung
Grundleistungen:
Folgende Grundleistungen gemäß HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.4.7 werden vollständig beauftragt:

Leistungsphase: 1 Baugeometrische Beratung von a) bis c) mit 2%
Leistungsphase: 2 Absteckungsunterlagen mit a) zu 5%
Leistungsphase: 3: Bauvorbereitende Vermessung von a) bis d) mit 16%
Leistungsphase: 4: Bauausführungsvermessung von a) bis f) mit 65%

Grundleistungen optional:
Folgende Grundleistungen sind optional und sollen von Auftraggeberseite bei Bedarf abgerufen werden können:
Leistungsphase 5: Vermessungstechnische Überwachung der Bauausführung von a) bis c) mit 15%

Die anrechenbaren Kosten Stellen sich wie folgt dar:
Für die Bauvermessung werden folgende anrechenbare Kosten zu Grunde gelegt:
Standort 1 innerstädtisches Kleininterim Kölner Str. 12: 230.042,02 EUR netto
Standort 2 Hauptinterim Bendenweg : 331.058,82 EUR netto
Standort 3 Ersatzneubau: 3.888.607,87 EUR netto

Haupterfüllungsort

Weitere Erfüllungsorte

Kölner Straße 12, Flurstücke 3410 und 3413
53902
Bad Münstereifel
Bendenweg 49-53 (ehemals Auto Heinen), Flurstück 168
53902
Bad Münstereifel
Kölner Straße 8, Flurstück 5072
53902
Bad Münstereifel

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

siehe Vergabeunterlagen

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Verantwortlicher Berufsangehöriger nach § 75 Abs. 1 oder 2 VgV: Teilnahmeberechtigt ist, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung im Sinne des § 75 Abs. 1 oder 2 VgV zu führen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß § 75 Absatz 1 oder 2 VgV benennen.

Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für die Beteiligung von freien Techn. Fachkräfte/ Techn. Stellen. Bieter-/Arbeitsgemeinschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige, die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.

Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Be-rufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,

a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen ha-ben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates) zu tragen oder

b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates angezeigt haben.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Berufhaftpflichtversicherung - Mindestanforderung an die Eignung

Erforderlich ist, dass der Bieter eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen nachweist:
- mindestens 3 Mio EUR je Verstoß für Personenschäden
- mindestens 1 Mio EUR je Verstoß für Sachschäden und Vermögensschäden.

Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Das Beibringen von Versicherungsbestätigungen oder Kopien der Police des Versicherers wird nicht mit Abgabe des Angebots gefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, diese von denjenigen Bietern auf gesonderte Nachforderung zu verlangen, der für die Beauftragung vorgesehen ist.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Kriterium "Geeignete Unternehmensreferenzen (Referenzobjekte betreffend Vermessungsleistungen)":

Als Mindestanforderung an die Eignung gilt, dass je Unterkriterium mind. eine Referenz vorgelegt werden muss, die nachfolgende Anforderungen erfüllt:

Unterkriterium 1 - Planungsbegleitende Vermessung:
- Leistungsinhalt mit dem hiesigen Leistungsinhalt gem. Leistungsbeschreibung vergleichbar, wobei mindestens ein amtlicher Lageplan zum Bauantrag erfolgreich erstellt worden sein muss
- Referenzprojekt muss in den letzten drei Jahren abgeschlossen sein (Referenzzeitpunkt für die Zurückrechnung ist die Angebotsfrist)
- Neben den sich aus der Angebotsanlage (Muster in Anlage 8) ergebenden Angaben ist eine individuelle Referenzbeschreibung einzureichen, aus der sich das Projekt im Wesentlichen ergibt

Unterkriterium 2 - Bauvermessung:
- Leistungsinhalt mit dem hiesigen Leistungsinhalt gem. Leistungsbeschreibung vergleichbar, wobei mindestens die Grob- und Feinabsteckung ausgeführt worden sein muss
- Referenzprojekt muss in den letzten drei Jahren abgeschlossen sein (Referenzzeitpunkt für die Zurückrechnung ist die Angebotsfrist)
- Neben den sich aus der Angebotsanlage (Muster in Anlage 8) ergebenden Angaben ist eine individuelle Referenzbeschreibung einzureichen, aus der sich das Projekt im Wesentlichen ergibt

Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt.
Die vorbenannten Unterkriterien können durch ein Referenzprojekt oder durch zwei unterschiedliche Referenzprojekte nachgewiesen werden.

Sonstige

Unteraufträge:
Sofern der Bieter beabsichtigt, Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben, ist mit Angebot beizubringen:
- Nachunternehmererklärung
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind einzureichen:
- Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (sofern einschlägig),
- Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsqualifikation i. S. d. § 3 Abs. 1 S. 1 der Unterschwellenverordnung (UVgO) i. V. m. § 44 Abs. 1 i. V. m. § 75 Vergabeverordnung (VgV),
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 31 Abs. 1 UVgO i. V. m §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 31 Abs. 2 S. 3 UVgO i. V. m. § 125 GWB (sofern einschlägig),
- Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens 3,0 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie von mindestens 1,0 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden); die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird,
- Angaben zu geeigneten Referenzen (Referenzobjekte betreffend vergleichbare Leistungen)
Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.

Ausschlussgründe:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB.
Falls Ausschlussgründe vorliegen: Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (sofern einschlägig)

Wichtige Hinweise zum Verfahren:
Der Auftraggeber lässt neben Eigenerklärungen auch Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV), im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und im PQ VOL erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise.

Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, bei der zuständigen Stelle abzufordern. Nicht in Deutschland ansässige Unternehmen haben auf Verlangen eine gleichwertige Urkunde Ihres Herkunftslandes oder, falls diese nicht verfügbar ist, eine sonstige Erklärung entsprechend den Anforderungen einzureichen.
Innerhalb der Vergabeunterlagen finden sich vom Bieter auszufüllende Musterformulare, die zu verwenden sind. Geforderte Erklärungen, die sich nicht anhand dieser abgeben lassen, sind grundsätzlich als Eigenerklärung abzugeben. Zudem reichen - soweit nichts anderes ausgeführt ist - Eigenerklärungen aus. Die Mindestanforderungen müssen von dem Bieter/der Bietergemeinschaft erfüllt werden. Werden diese nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots aufgrund fehlender Eignung.

Bietergemeinschaft:
Bieter können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. Siehe hierzu auch Unterlage 2.
Hierbei ist mit dem Angebot beizubringen:
- Bietergemeinschaftserklärung (§ 32 UVgO)

Einsatz von Nachunternehmern:
Sofern der Bieter beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche).
Der Bieter, hat auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers nebst weiteren Eignungsnachweisen zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise an die Eignungsanforderungen durch den Bieter/die Bietergemeinschaft beizubringen:
- Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsqualifikation i.S.d. §§ 75, 44 VgV,
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 31 UVgO iVm 123, 124 GWB,
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig),
- Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (Personenschäden sowie sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden); Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
- Angaben zu geeigneten Referenzen bezogen auf die jeweils vorgesehenen Leistungsteile des vorgesehenen Nachunternehmers.
Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung.

Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht. Für die Nachweisführung durch potenzielle Nachunternehmen, die auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen sind, werden individuelle Vordrucke durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

Eignungsleihe:
Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs
der Eignungsleihe haften.
Bei Eignungsleihe ist mit dem Angebot beizubringen:
- Eigenerklärung des Bieters Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen.
Spätestens auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind einzureichen:
- Eignungsnachweise des anderen Unternehmens (es wird hierbei auf die Eignungsnachweise verwiesen, die beim Einsatz eines Nachunternehmens beizubringen sind) sowie dessen Erklärung zu §§ 31 UVgO i.V.m. 123 ff. GWB
- Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen (BVB TVgG NRW), siehe Vergabeunterlagen, 7-UVgO-BVB Tariftreue Mindestarbeitsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

18.07.2025 12:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

15.08.2025

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).

Bei diesem Verfahren handelt es sich um eine öffentliche Ausschreibung in Anlehnung an die UVgO, da es sich um eine freiberufliche Leistung handelt.

Bezüglich der Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe wird darauf hingewiesen, dass eine Bevorzugung im Rahmen der Zuschlagserteilung, entgegen des Hinweises unter der Ziff. 17, nicht erfolgt.

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