In der Bekanntmachung unter 5 LOS; 5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0001 - wurde um den Satz
"Das Auftragsvolumen beträgt ohne MwSt.: 5.315.000 EURO bzw. maximale Stundenzahl: 21.260."
ergänzt.
In 11_HWSB_BM_RV_Recht_V002_4_RV_LOS1_27_08_2025_.pdf
wurden nachfolgende Absätze angepasst:
V. Im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetztes Personal
1. Der Auftragnehmer stellt für die Beratungsleistung ein festes Beratungs-Team aus 5 Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen bereit. Sollte der Fachanwalt für Bau- und Architekten-recht nicht bereits einer der 5 Berater sein, so ist ein solcher als sechster (6.) Berater bereit zu stellen. Einzelheiten zu den vom Auftraggeber bereit gestellten Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen ergeben sich aus der Anlage Excel "Eignungskriterien".
2. Für die Leistungserbringung hat der Auftragnehmer als feste Ansprechpartner während der gesamten Vertragslaufzeit die im Angebot (Excel Eignungskriterien) benannten fünf bzw. sechs Berater zur Verfügung zu stellen (festes Team). Diese können nur aus wichtigem Grund und nur durch Berater mit mindestens vergleichbarer Eignung des zu ersetzenden Beraters ausgetauscht werden. Ein beabsichtigter Berateraustausch ist dem Auftraggeber oder dem Projektsteuerer unverzüglich anzuzeigen. Die Ersatzperson ist zu benennen und die erforderlichen Erklärungen hinsichtlich der Eignung sind vorzulegen. Der Einsatz ist erst nach Zustimmung des Auftraggebers oder dem Projektsteuerers in Textform zulässig. Der Auftraggeber und der Projektsteuerer dürfen die Zustimmung verweigern, wenn die Ersatzperson kein gleichwertiges Qualitätsniveau hat wie der zu ersetzende Berater. Die auf die Einarbeitung anfallende Zeit ist dem Auftraggeber gegenüber nicht abrechenbar.
In 8_HWSB_BM_RV_Recht_V002_5_LB_LOS1_27_08_2025_.pdf
wurden nachfolgende Absätze angepasst:
5.3 Leistungskategorien
Die Leistung unterteilt sich in zwei Leistungskategorien:
Leistungskategorie 1:
In die Leistungskategorie 1 fallen sämtliche Vergabeverfahren, die nach der VgV auszuschreiben sind sowie die Erstellung der Stellungnahmen und Gutachten.
Für Leistungen der Leistungskategorie 1 dürfen nur Berater eingesetzt werden, die mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Mindestanforderungen gemäß Blatt 3 der Excel Eignungskriterien.
In Bezug auf konkrete bau- und architektenrechtliche Leistungsbestandteile (z.B. Vertrag) ist darüber hinaus eine Zuarbeit des Beraters, der den Fachanwaltstitel für Bau- und Architektenrecht innehat, zulässig.
Leistungskategorie 2:
In die Leistungskategorie 2 fallen alle Vergabeverfahren, die nicht nach der VgV auszuschreiben sind.
Für Leistungen der Leistungskategorie 2 dürfen Berater eingesetzt werden, die mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Mindestanforderungen gemäß Blatt 5 der Excel Eignungskriterien.
In Bezug auf konkrete bau- und architektenrechtliche Leistungsbestandteile (z.B. Vertrag) ist darüber hinaus eine Zuarbeit des Beraters, der den Fachanwaltstitel für Bau- und Architektenrecht innehat, zulässig.
In 1_HWSB_BM_RV_Recht_V002_1_BewBed_LOS1_v1_27_08_2025_.pdf
wurden nachfolgende Absätze angepasst:
Ziffer 22 - Eignung
Die Eignungskriterien können der Bekanntmachung entnommen werden. Sie werden zudem in der Excel "Eignungskriterien" aufgeführt.
Bitte beachten Sie, dass es eine nachträgliche Änderung im Hinblick auf die Eignungskriterien gab (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht): Es wurde die Benennung eines sechsten Beraters für den Fall zugelassen, dass nicht bereits einer der 5 Berater den Fachanwaltstitel für Bau- und Architektenrecht innehat. Die Excel Eignungskriterien wurde entsprechend angepasst und ergänzt. Bieter, die einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht innerhalb des Fünferteams anbieten, können weiterhin die vorherige Excel Eignungskriterien (Stand: 20.08.2025) verwenden.
In Eignungskriterien 27_08_2025.xlsx , Blatt 2 Eignungskriterien
wurde nachfolgende Position geändert:
2.1 Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen: Anzahl und Art;
Fünf (5) bzw. sechs (6) Berater (Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen);
Inhaltliche Mindestanforderungen
Es sind 5 Berater (Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen) als fest einzusetzendes Team für die Dauer der Rahmenvereinbarung einzusetzen und namentlich zu benennen. Sollte kein Berater des festen Teams aus 5 Beratern über einen Fachanwaltstitel im Bau- und Architektenrecht verfügen, ist ein sechster (6.) Berater mit dem Fachanwlatstitel für Bau- und Architektenrecht (siehe Eignungskriterien "Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht) als fest für die Dauer der Rahmenvereinbarung einzusetzendes und namentlich zu benennendes Teammitglied für bau- und architektenrechtliche Zuarbeiten (z.B. Vertrag) anzugeben.
Zahlenmäßige Mindestanforderungen
5 bzw. 6 Berater
Nachweis
Eigenerklärung gemäß Blätter 3 bis 8 der Excel-Liste 27_08_2025.xlsx