Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen und Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich (montags - freitags) Schüler*innen mittels 70 Lose zu insgesamt 5 Förderschulen (mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren (FSZV) aus dem gesamten Kreisgebiet befördert werden.
Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt.
In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.
Der Vertrag wird für die Dauer der zwei Schuljahre 2026/2027 (ab 01.08.2026) und 2027/2028 (bis 31.07.2028) geschlossen. Der Vertrag kann durch den AG einseitig zweimal um je ein Jahr (d.h. insgesamt zwei weitere Schuljahre) bis längstens zum 31.07.2030 (Optionsjahre, 3. und 4. Jahr) verlängert werden. Der AN erklärt sich mit Abgabe des Angebots mit diesen Verlängerungen einverstanden. Der Abruf dieser Verlängerungsoptionen hat jeweils spätestens bis zum 31.01.2028 (für Jahr 3) und bis zum 31.01.2029 (für Jahr 4) schriftlich zu erfolgen. Ohne Verlängerung endet der Vertrag am 31.07.2028.
Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführt sind.
1.Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB).4.Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).gf
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über das elektronische Vergabeportal zu stellen. Die Plattform wird zur alleinigen Kommunikation mit den Bewerbern und Bietern genutzt. Diese erfolgt gemäß den vergaberechtlichen Erfordernissen transparent und diskriminierungsfrei. Um diesen Vorgaben sowie der Gleichbehandlung aller Bewerber bzw. Bieter gerecht zu werden, sind die Bewerber bzw. Bieter gehalten, sich für das vorliegende Verfahren beim Vergabeportal zu registrieren. Die Registrierung sowie die Nutzung des Vergabeportals sind für die Bewerber bzw. Bieter kostenlos. Bewerber bzw. Bieter, die sich nicht registrieren, haben keinen Anspruch darauf, über Antworten auf etwaige Bieterfragen oder Änderungen im laufenden Verfahren automatisch informiert zu werden.Es werden im Interesse der Gleichbehandlung sämtlicher Bewerber/Bieter grundsätzlich keine telefonischen oder persönlichen Auskünfte zum Inhalt und Ablauf des Verfahrens erteilt.Anträge und Angebote sind nach Vorgaben der Auftraggeberin, in der Regel elektronisch über den elektronischen Vergabemarktplatz einzureichen. Es ist unzulässig, Anträge oder Angebote per Mail oder über die Bieterkommunikation einzureichen.
Die Angebotsöffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist digital auf der Vergabeplattform www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de.Die Bindefrist wird auf den 30.06.2026 festgelegt.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Angabe der EignungskriterienEs sind vorzulegen:- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU),- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU)- bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531,- bei Unteraufträgen/Eignungsleihe-- Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 533a/533b und-- bei Eignungsleihe zusätzlich unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 534a/534b.Referenzliste (mindestens 3 Referenzen)
Eigenauskunftserklärung des/der Bieterin, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, die den Anforderungen des Auftrags entspricht und ausreichenden Versicherungsschutz fürPersonen-, Sach- und Vermögensschäden bietet, die auf Verlangen des Auftragsgebers durcheinen geeigneten Nachweis (z.B. Versicherungsbestätigung), spätestens vor Leistungsbeginn,nachgewiesen werden kann.
Nachweis der Genehmigung des Unternehmens nach § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 46 PBefG.alternativ:- Einzelnachweise der Leistungsfähigkeit des Betriebes bzw. eine Eigenkapitalbescheinigung z.B. eines Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten oder eines Fachanwalts für Steuerrecht, ein polizeiliches Führungszeugnis, einen fachlichen Eignungsnachweis (bestandene Fachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Berufszugangsverordnung für den Straßenverkehr (PBZugV) oder eine vergleichbare Abschlussprüfung nach Anlage 6 zu § 6 Abs. 1 PBZugV oder eine angemessene Vortätigkeit nach § 7 Abs. 1 PBZugV (mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Straßenpersonenverkehr betreibt)) jeweils für den AN selbst oder ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Person(en) sowie eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt - Bieter*innen, die nur Angebote für Routen bis 8 Fahrgastplätze einreichen, können alternativ zu den vorerwähnten Nachweisen mindestens 2 Referenzen von öffentlichen Auftraggebern vorlegen, für die in den letzten 3 Jahren Kinder im Rahmen von vergleichbaren Transporten gefahren wurden.
Erklärung, dass alle eingesetzten Fahrzeuge dem "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (Pkw), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden - Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern" des Bundesministeriums für Verkehr in seiner jeweils gültigen Fassung (s. hierzu Anlage 1 "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (Pkw), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden") des Ministeriums für Verkehr in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechen. (s. Ziffer 4.4 der Leistungsbeschreibung) (Anlage1)
Angaben zum Betrieb und zum Fuhrpark (Bieterangaben) (Anlage 4)