Vergabe von Leistungen der Objektplanung Gebäude für den Neubau der Zukunftswerkstatt des Berufsbildungszentrums Euskirchen (Auftraggeber) für die ergänzende Aus- und Weiterbildung im produzierenden Gewerbe, insbesondere im Handwerk
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Objektplanung Gebäude für den Neubau der "Zukunftswerkstatt" des Berufsbildungszentrums Euskirchen als Auftraggeber. Das Berufsbildungszentrum Euskirchen ist eine Qualifizierungseinrichtung im Wirtschaftsraum Aachen, die den Strukturwandel in der Region durch geeignete Qualifizierungsmaßnahmen unterstützen und durch Einrichtung modellhafter Konzeptionen fördern soll. Mit der Zukunftswerkstatt BZE soll ein innovativer Bildungsstandort (Neubau) für die ergänzende Aus- und Weiterbildung im produzierenden Gewerbe, insbesondere im Handwerk, entstehen. Die Bruttogrundfläche soll voraussichtlich ca. 9.000 m² betragen; die Nettoherstellungskosten (KG 200 bis 700) betragen voraussichtlich ca. 69 Mio. EUR. Die Fertigstellung soll im Herbst 2029 erfolgen. Die dafür notwendigen Mittel sollen nach derzeitigem Stand ganz überwiegend durch Zuwendungen aufgebracht werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, die hierfür notwendigen Objektplanungsleistungen zu vergeben. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist daher die Vergabe der Leistungen Objektplanung Gebäude gem. HOAI §34, Leistungsphasen 1-9.
Bewertet wird das voraussichtliche Gesamthonorar (Honorar über alle Leistungsphasen zzgl. Nebenkosten auf Basis der vorläufigen/fiktiven anrechenbaren Kosten) für die ausgeschriebenen Planungsleistungen (Grundleistungen und ggfs. konkret benannte Besondere Leistungen).
- Projektleitung Objektplanung- Erfahrung in der 3D-Objektplanung - Organisation und örtliche Präsenz
Der Bieter erstellt mit seinem Angebot eine Lösungsidee zur Aufgabenstellung, die mit der Angebotsaufforderung detailliert beschrieben wird und nach folgenden Unterpunkten beurteilt wird:- Architektonische Qualität / Funktionalität- Holzbauweise- Nachhaltigkeit- Städtebauliche Qualität
- Methodenkompetenz- Vorgehensweise zur Terminplanung und -steuerung - Vorgehensweise zur Kostenplanung und -steuerung
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Vorgesehen ist zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1-3, die für die bzw. bis zur Bewilligung von Fördermitteln erforderlich sind. Die weiterenLeistungen, auch der weiteren Leistungsstufen, werden optional beauftragt. Dem Auftraggeber wird insoweit ein einseitiges Optionsrecht zur Beauftragung eingeräumt. Ihre Beauftragung hängt von der Fortführung des Projekts, insbesondere der Bewilligung der Fördermittel, ab.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 21.01.2026 bzw. am 22.01.2026 statt. Interessierte Unternehmen, die sich mit einem Teilnahmeantrag bewerben wollen, werden aufgefordert, bereits jetzt die vorgenannten Termine zu blocken. Eine Verschiebung der Verhandlungsgespräche ist regelmäßig nicht möglich.Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Vergabe der verfahrensgegenständlichen Leistungen unter einem Finanzierungsvorbehalt steht. Der Auftraggeber behält sich daher vor, das vorliegende Vergabeverfahren aufzuheben, wenn während des Verfahrens erkennbar wird, dass notwendige Fördermittel fürdie Durchführung des Projektes nicht erlangt werden können und/oder die Finanzierung des Vorhabens nicht sichergestellt werden kann.
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Das Nachfordern fehlender Teilnahmeantrags- oder Angebotsunterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Ergänzende Angaben finden sich in den Vergabeunterlagen.
Personelle BesetzungAnzahl der fest angestellten Architekten und Ingenieure in der Objektplanung (bei Bietergemeinschaften / Nachunternehmern jeweilige Summe angeben)Mindestens: 4
KontinuitätAnzahl der fest angestellten Architekten und Ingenieure in der Objektplanung mit einer Bürozugehörigkeit von mind. 3 Jahren (bei Bietergemeinschaften / Nachunternehmern jeweilige Summe angeben)
Digitale 3D PlanungNachweis abgeschlossener Projekte mit 3D-Planung einschließlich Koordination und KollisionskontrollenMindestens: 1
Nachweis Referenzen HolzbauNachweis Referenzen in Holzbauweise KG300-400 mindestens 10 Mio. EUR bruttoMindestens: 1
Öffentlicher BauherrAnzahl der bearbeiteten Projekte für öffentliche Bauherren in den letzten 5 JahrenKG300-400 mindestens 10 Mio. EUR bruttoMindestens: 1
Referenzprojekte Mindestens 3 Referenzprojekte- Bildungsbau mit Werkstätten und hohen Planungsanforderungen- Bildungsbau mit hohen Planungsanforderungen- sonstige GebäudeDavon mindestens 1 Bildungsbau mit Werkstätten und hohen Planungsanforderungen
Komplexität - Anforderung an das Raum- und Funktionsprogramm- Umgang mit städtebaulichem Kontext- Architektonische Qualität
Nachhaltigkeit Nachweis Referenz mit DGNB/BNB-Zertifizierung oder vergleichbaren NachhaltigkeitsstandardsMindestens 1 zertifiziertes Projekt
Projektgröße BGFMindestens 4.000 m²
Projektgröße Kosten EUR brutto KG 300 - 400mindestens 15 Mio. EUR brutto
Projekt in Betrieb genommen / an den Nutzer übergebenMindestens 1
Berufsqualifikation: Der Bewerber muss gemäß § 75 Abs. 1, 2 VgV ggf. i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV über die Berufsqualifikation Architekt verfügen. Juristische Personen haben für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß § 75 Abs. 1, 2 VgV zu benennen.
Versicherung: Bei Beauftragung muss der Bewerber über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens EUR 5.000.000 (brutto) und für Sach- bzw. sonstige Vermögensschäden von mindestens EUR 5.000.000 (brutto) verfügen, jeweils 2fach pro Jahr maximiert. Mit der Bewerbung ist ein entsprechender Nachweis bzw. eine Bereitschaftserklärung des Versicherers vorzulegen, imAuftragsfalle auf die vorgenannten Deckungssummen zu erhöhen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine projektbezogene Versicherung (Multirisk-Versicherung) für die Baustelle und alle Projektbeteiligten abzuschließen. Die hierzu entstehenden Kosten hierfür werden anteilig gem. dem betreuten Projektvolumen umgelegt.
Umsatz: Der Bewerber hat eine Erklärung über den Netto-Umsatz für Dienstleistungen der Objektplanung Gebäude der Jahre 2022, 2023 und 2024 vorzulegen. Als Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Umsatz von 0,5 Mio. EUR netto/Jahr nachzuweisen.