Vergabe von Leistungen der Objektplanung Freianlagen für den Neubau der Zukunftswerkstatt des Berufsbildungszentrums Euskirchen (Auftraggeber) für die ergänzende Aus- und Weiterbildung im produzierenden Gewerbe, insbesondere im Handwerk
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Freianlagenplanung für den Neubau der "Zukunftswerkstatt" des Berufsbildungszentrums Euskirchen als Auftraggeber.
Das Berufsbildungszentrum Euskirchen ist eine Qualifizierungseinrichtung im Wirtschaftsraum Aachen, die den Strukturwandel in der Region durch geeignete Qualifizierungsmaßnahmen unterstützen und durch Einrichtung modellhafter Konzeptionen fördern soll. Mit der Zukunftswerkstatt BZE soll ein innovativer Bildungsstandort (Neubau) für die ergänzende Aus- und Weiterbildung im produzierenden Gewerbe, insbesondere im Handwerk, entstehen.
Die Grundstücksfläche beträgt ca. 15.000 m²; die Bruttogrundfläche des Neubaus beträgt ca. 10.000 m² in drei Gebäuden in jeweils zwei Geschossen; die Nettoherstellungskosten (KG 200 bis 700) betragen voraussichtlich ca. 69 Mio. EUR. Die Fertigstellung soll im Herbst 2029 erfolgen. Die dafür notwendigen Mittel sollen nach derzeitigem Stand ganz überwiegend durch Zuwendungen aufgebracht werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, die hierfür notwendigen Planungsleistungen zu vergeben. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Leistungen Objektplanung Freianlagen gem. HOAI Abschnitt 2 §39, Leistungsphasen 3-9.
Die Vorplanung wird zurzeit aufgestellt, um die Frist der angestrebten Projektförderung (Abgabe zum 30.06.2026) einzuhalten. Mit der Angebotsaufforderung wird den Bietern der aktuelle Stand der Vorplanung zur Verfügung gestellt.
Bewertet wird das voraussichtliche Gesamthonorar (Honorar über alle Leistungsphasen zzgl. Nebenkosten auf Basis der vorläufigen/fiktiven anrechenbaren Kosten) für die ausgeschriebenen Planungsleistungen (Grundleistungen und ggfs. konkret benannte Besondere Leistungen).
- Projektleitung Freianlagenplanung- stellv. Projektleitung Freianlagenplanung- Organisation und örtliche Präsenz
- Herangehensweise in der Planung und Objektüberwachung in Bezug auf die Bauaufgabe- Methodenkompetenz- Vorgehensweise zur Kostenplanung und -steuerung
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Vorgesehen ist zunächst die Beauftragung der Leistungsphase 3, die bis zur Bewilligung von Fördermitteln erforderlich ist. Die weiterenLeistungen, auch der weiteren Leistungsstufen, werden optional beauftragt. Dem Auftraggeber wird insoweit ein einseitiges Optionsrecht zur Beauftragung eingeräumt. Ihre Beauftragung hängt von der Fortführung des Projekts, insbesondere der Bewilligung der Fördermittel, ab.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 30.07.2026 statt. Interessierte Unternehmen, die sich mit einem Teilnahmeantrag bewerben wollen, werden aufgefordert, bereits jetzt den vorgenannten Termin zu blocken. Eine Verschiebung des Verhandlungsgesprächs ist regelmäßig nicht möglich.Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Vergabe der verfahrensgegenständlichen Leistungen unter einem Finanzierungsvorbehalt steht. Der Auftraggeber behält sich daher vor, das vorliegende Vergabeverfahren aufzuheben, wenn während des Verfahrens erkennbar wird, dass notwendige Fördermittel fürdie Durchführung des Projektes nicht erlangt werden können und/oder die Finanzierung des Vorhabens nicht sichergestellt werden kann.
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Das Nachfordern fehlender Teilnahmeantrags- oder Angebotsunterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Personelle BesetzungAnzahl der fest angestellten Architekten und Ingenieure in der Objektplanung (bei Bietergemeinschaften / Nachunternehmern jeweilige Summe angeben)Mindestens: 4
Öffentlicher BauherrAnzahl der in den letzten 10 Jahren abgeschlossenen Projekte für öffentliche BauherrenKG500 mindestens 1 Mio. EUR bruttoMindestens: 1
Referenzprojekte Anzahl der in den letzten 10 Jahren abgeschlossenen Projekte mit Integration von Stellplatzanlagen (mindestens 50 Stellplätze) Mindestens: 1
Referenzprojekte Anzahl der in den letzten 10 Jahren abgeschlossenen Projekte mit Integration von Infrastruktur für regelmäßige Anlieferungen Mindestens: 1
Zwei bearbeitete Projekte mit einer Grundstücksgröße von mindestens 5.000 m².Gewertet werden Referenzen, bei denen die Planungsleistungen Frei- und Verkehrsanlagen gem. HOAI §39 Leistungsphasen 3-8 HOAI erbracht wurden. Im Zeitraum von 10 Jahren bis zum Stichtag (Datum der Bekanntmachung) muss mindestens die Leistungsphase 8 bearbeitet worden sein.
Zwei bearbeitete Projekte, bei denen eine bereits bestehenden Freianlage ergänzt wurde oder bei dem zwei oder mehr separate Gebäude durch die Freianlagenplanung zu einer optisch undfunktional einheitlichen Gesamtanlage zusammengeführt wurden.Mindestens bei einem dieser Projekte wurde Aufenthaltsqualität im Außenraum geschaffen.Gewertet werden Referenzen, bei denen die Planungsleistungen Frei- und Verkehrsanlagen gem. HOAI §39 Leistungsphasen 3-8 HOAI erbracht wurden. Im Zeitraum von 10 Jahren bis zum Stichtag (Datum der Bekanntmachung) muss mindestens die Leistungsphase 8 bearbeitet worden sein.
Die in den zwei zuvor genannten Kriterien benannten Referenzen erhalten weitere Punkte, sofern die Leistungsphase 8 abgeschlossen worden ist und die Nutzung der Freianlagen aufgenommen wurde. Mindestens bei 1 Projekt muss die die Leistungsphase 8 abgeschlossen und die Nutzung der Freianlagen aufgenommen worden sein.
Berufsqualifikation: Der Bewerber muss gemäß § 75 Abs. 1, 2 VgV ggf. i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV über die Berufsqualifikation Landschaftsarchitekt verfügen. Juristische Personen haben für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß § 75 Abs. 1, 2 VgV zu benennen.
Versicherung: Bei Beauftragung muss der Bewerber über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens EUR 1.500.000 (brutto) und für Sach- bzw. sonstige Vermögensschäden von mindestens EUR 1.500.000 (brutto) verfügen, jeweils 2fach pro Jahr maximiert. Mit der Bewerbung ist ein entsprechender Nachweis bzw. eine Bereitschaftserklärung des Versicherers vorzulegen, imAuftragsfalle auf die vorgenannten Deckungssummen zu erhöhen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine projektbezogene Versicherung (Multirisk-Versicherung) für die Baustelle und alle Projektbeteiligten abzuschließen. Die hierzu entstehenden Kosten hierfür werden anteilig gem. dem betreuten Projektvolumen umgelegt.
Umsatz: Der Bewerber hat eine Erklärung über den Netto-Umsatz für Dienstleistungen der Objektplanung Gebäude der Jahre 2023, 2024 und 2025 vorzulegen. Als Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Umsatz von 300 T EUR netto/Jahr nachzuweisen.