Sicherheitsdienstleistungen für das Kunsthaus NRW
Die Auftraggeberin führt in Aachen das Kunsthaus NRW Kornelimünster. Aufgrund der Bedeutung des Hauses und der Qualität der dort ausgestellten Exponate sind in dem Gebäude umfangreiche Bewachungsleistungen zu erbringen. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Auftraggeberin ein europaweites Vergabeverfahren durchzuführen, mit dem die Leistungen zur Bewachung ausgeschrieben wurden
Die Grundlaufzeit des Vertrages beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2030.Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag einmalig um ein Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung tritt in Kraft, soweit der Vertrag von der Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende der Auftragnehmerin gegenüber schriftlich gekündigt wird. Er endet damit spätestens am 31.12.2031.
Die Berechnung der Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Summe der Punkte multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Bewertung des Preises:
Mit Hilfe der einseitigen Interpolationsmethode wird die Bewertung der Preise wie folgt ausgestaltet:
z = Höchstpunktzahl + ((Angebotssumme - Mindestangebot) x (Mindestpunktzahl - Höchstpunktzahl))/((Mindestangebot x 1,5) - Mindestangebot)
Der Bieter (oder bei Preisgleichheit die Bieter) mit dem günstigsten Preis (exklusive MwSt.) erhalten 400 Punkte. Bieter, bei denen der Preis um mehr als 50 % über dem günstigsten Angebot liegt, erhalten 0 Punkte.
(1) Formale Anforderungen Durch den Bieter ist ein Konzept Sicherheitsdienstleistung zu erstellen und dem Angebot (maximal 20 Seiten DIN-A4, Schriftart Arial, Schriftgröße 12, Zeilenabstand mindestens 1,5) beizufügen. Das Konzept muss die unter Punkt (2) aufgeführten Themen behandeln.
(2) Inhaltliche Anforderungen:1. Darstellung der wesentlichen Herausforderungen und Herangehensweise zur Erfüllung des Auftrags für die Kunsthaus NRW gGmbH mit Beispielen aus bisherigen Tätigkeiten/Referenzen2. Unternehmensphilosophie, Maßnahmen Personalgewinnung, Auswahlkonzept Bewachungspersonal und Angaben zur personellen Kontinuität, Personalfluktuation, Personalqualifikation, Fehlermanagement3. Struktur und Organisation des Prozesses, Methodik der Gestaltung des Dienstplanes (Organisation des Auftrages insgesamt, insbesondere z. B. die Gestaltung und Implementierung des Dienstplanes, Schichten, Pausenkonzept und dessen Einhaltung "Organigramm")4. Angaben zur Einhaltung des Qualitätsmanagementsystems und der DIN 772005. Angaben zur allgemeinen Büroorganisation, Erreichung einer Kostensicherheit, zur fortlaufenden Kostenkontrolle und zum Nachtrags- und Änderungsmanagement (bzgl. der Flexibilität der personellen Bedarfsänderung) in Bezug auf den Auftraggeber6. Darstellung der Erfahrung der vorgesehenen Einsatzleitung mit vergleichbaren Projekten
(3) Unterkriterien1. Fachliche Bewertung von Darstellung der wesentlichen Herausforderungen und Unternehmensphilosophie: max. 200 Punkte2. Fachliche Bewertung von Organisation des Prozesses, Qualitätsmanagementsystem und allgemeiner Büroorganisation: max. 200 Punkte3. Fachliche Bewertung von Erfahrung der vorgesehenen Einsatzleitung: max. 200 Punkte
Mit den Sicherheitsmitarbeiter des Auftragnehmers wird ein tiefes Vertrausensverhältnis zum Auftraggeber aufgebaut und sie kennen die Belegschaft und die Besonderheiten der zu bewachenden Objekte und des Museums. Ein früherer Wechsel des Auftragnehmers schadet der operativen Sicherheit.
Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen und Bieterfragen:
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich das Kunsthaus NRW über das Kommunikationssystem des Vergabeportals Wirtschaftsregion Aachen - Düren - Euskirchen - Heinsberg darauf hinzuweisen.
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Kunsthaus NRW
Elektronische Öffnung nach Ende der Angebotsfrist am 12.10.2026, 17:01 Uhr
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. (§ 56 Abs. 3 VgV)