Betriebliche Altersversorgung (bAV) für Mitarbeitende der Krankenhaus Jülich GmbH
Die Krankenhaus Jülich GmbH (nachfolgend auch "KHJ") beabsichtigt im Wege einer Betriebsvereinbarung, für einen Teil ihrer Mitarbeiter eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung im Durchführungsweg Direktversicherung einzuführen. Es handelt sich dabei um Mitarbeiter, die bislang keine Versorgungszusage erhalten haben, weil nach einer Änderung in der Gesellschafterstruktur die bisherige Versorgung über eine kirchliche Zusatzversorgungskasse für nach dem 10. Juli 2023 eintretende Mitarbeiter nicht fortführbar ist. Insgesamt hat die Krankenhaus Jülich GmbH ca. 400 Mitarbeiter. Zum Ausschreibungszeitpunkt umfasst die Gruppe der unversorgten Mitarbeiter 143 Personen. Es wird erwartet, dass sich die Anzahl der neu zu versorgenden Mitarbeiter stetig erhöhen wird, da alle Neueintritte unter die neue Betriebsvereinbarung fallen. Ebenfalls ist geplant, für die betroffenen Mitarbeiter die Entgeltumwandlung bei dem gleichen Versorgungsträger im Durchführungsweg der Direktversicherung anzusiedeln. Die Durchführung der Entgeltumwandlung ist jedoch kein Bestandteil dieser Ausschreibung.
Neben den unversorgten und künftigen Mitarbeitenden des KHJ sind die Leistungen der bAV optional auch für die Mitarbeitenden der MVZ Krankenhaus Jülich gGmbH zu erbringen.
Nähere Informationen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Monat der Unterzeichnung (voraussichtlich zum 01.07.2026) und endet am 31.12.2030. Danach verlängert sich die Laufzeit jeweils um ein Kalenderjahr, sofern die Krankenhaus Jülich GmbH zum Ende des Kalenderjahres den Vertrag nicht kündigt, wobei die vertraglich zu vereinbarende Kündigungsfrist 12 Monate nicht überschreiten darf. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Durch eine Kündigung des Vertrages werden die im Zeitpunkt des Außerkrafttretens bestehenden Versicherungen nicht berührt. Diese werden unverändert fortgesetzt, sofern der Arbeitgeber die Beiträge vertragsgemäß entrichtet.
Der Bieter hat in einem Konzept darzulegen, mit welcher Produktauswahl er die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen will und welche Vor- und Nachteile die getroffene Produktauswahl für die Krankenhaus Jülich GmbH hat. Pro Bieter können bis zu drei Konzepte zur Auswahl gestellt werden. Zwingend muss jedes Konzept eine lebenslange Altersrente mit Kapitalwahlrecht sowie eine Hinterbliebenenleistung während der Anwartschaftszeit vorweisen. Zumindest ein Konzept hat die obligatorische zusätzliche Absicherung von Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit (Beitragsfreistellung und/oder Rente/Kapital) ohne oder mit vereinfachter Gesundheitsprüfung vorzusehen. Die angebotenen Tarife sind hin-sichtlich ihres Garantieniveaus, ihres Chance-/Risikoprofils, der Kostenquoten über die Vertragslaufzeit sowie der Größe des zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe versicherten Kollektivs (Anzahl der Verträge) zu beschreiben. Sofern Zugangsbeschränkungen zu den Tarifen bestehen, sind diese in die Beschreibung aufzunehmen. Eine Musterberechnung zu garantierten und erwarteten Leistungen (Hinterbliebenenleistung bei Tod im Alter 45, Regelaltersrente ab Vollendung des 67. Lebensjahres, Höhe der Kapitalauszahlung mit Vollendung des 67. Lebensjahres, ggf. Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsleistung bei Eintritt des Versicherungsfalles im Alter 45) mit den im Folgenden aufgeführten Eckdaten ist zu inkludieren:
- Alter bei Beginn der Beitragszahlung: 25- Jährlicher Beitrag: 1.000 EUR
In Bezug auf die erwartete Leitung ist anzugeben, auf welchen Annahmen diese beruht und wie diese begründet sind. Schließlich soll der Bieter darlegen, inwieweit bei den in die Konzepte eingebundenen Versicherungsprodukte ESG-Kriterien berücksichtigt werden.
Ergänzend hat der Bieter darzulegen, wie er für den Fall, dass auch die Entgeltumwandlung bei ihm angesiedelt wird, diese in sein(e) Konzept(e) einfügen würde. (optionale Leistung)
Jedes Konzept darf 7 DIN A4-Seiten (Arial 11) nicht überschreiten. Zusätzlich sind die jeweiligen AVB der vorgeschlagenen Tarife beizulegen.
Der Bieter hat ausführlich darzulegen, wie er die Krankenhaus Jülich GmbH bei der technischen Einrichtung (z.B. Beschreibung der Schnittstellen zu Lohn-/Personalsoftware), der laufenden Umsetzung und der Abwicklung der regelmäßigen Geschäftsvorfälle in der neuen betrieblichen Altersversorgung praktisch und umfassend unterstützt. Sofern er sich hierzu (auch teilweise) eines Dritten vor Ort bedient, ist dieser Dritte verbindlich zu benennen und zu versichern, dass durch die Einschaltung dieses Dritten der Krankenhaus Jülich GmbH keine über die Zahlung der Versicherungsbeiträge hinausgehenden Kosten entstehen. Es sind Aussagen darüber zu treffen, wie Datensicherheit und DSGVO-Konformität sichergestellt werden wird. Darzulegen ist auch, ob und inwieweit Services für die Krankenhaus Jülich GmbH und ggf. auch die zu versichernden Mitarbeitenden der Krankenhaus Jülich GmbH angeboten werden können (Erreichbarkeit, Ansprechpartner, digitale Services wie Online-Portal, Informationsmaterialien, Informationsveranstaltung bei Einführung der neuen betrieblichen Altersversorgung).
Ergänzend hat der Bieter darzulegen, wie er für den Fall, dass auch die Entgeltumwandlung bei dem Bieter angesiedelt wird, dieser die Mitarbeiter der Krankenhaus Jülich GmbH beraten kann. (optionale Leistung)
Die Darlegung darf 7 DIN A4-Seiten (Arial 11) nicht überschreiten.
Der Bieter hat einen Entwurf des Kollektivvertrages mit den maßgeblichen Regelungen für das angestrebte Vertragsverhältnis beizufügen.
Im Wege des geplanten Vergabeverfahrens soll ein neuer Versorgungsträger für alle ab dem Stichtag neu eingetretenen sowie künftig eintretenden Mitarbeiter der KHJ gefunden werden. Gegenstand der Vergabe sind daher Leistungen eines Versorgungsträgers im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) für die bisher unversorgten Mitarbeiter (Eintritt nach dem Stichtag) sowie für künftige Mitarbeiter der KHJ. Neben den unversorgten und künftigen Mitarbeitenden des KHJ sind die Leistungen der bAV optional auch für die Mitarbeitenden der MVZ Krankenhaus Jülich gGmbH zu erbringen.
Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt."
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer haben sich unmittelbar nach dem Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des interessierten Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler bzw. Widersprüche, so ist die Vergabestelle unverzüglich vor Angebotsabgabe über die in diesem Vergabeverfahren verendete Vergabeplattform in Textform darauf hinzuweisen.Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich in digitaler Form über die Nachrichtenfunktion der eVergabe-Plattform zu richten. Die Fragen sind spätestens bis 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden. Die Antworten auf Fragen sind in digitaler Form aus der Datenbank der eVergabe-Plattform abrufbar.Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die in diesen Vergabeunterlagen vorgesehenen Verfahren und Regelungen im Rahmen des gesetzlich Zulässigen zu ändern oder außer Kraft zu setzen. Änderungen werden allen Bietern schnellstmöglich in geeigneter Form mitgeteilt. Sie sind ebenso wie die Vergabeunterlagen bei der Erstellung des Angebots zugrunde zu legen. Sie gelten ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe als Bestandteil dieser Vergabeunterlagen.Eine Vergütung/Aufwandsentschädigung für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die Angebotserstellung erfolgt nicht.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Angabe und Beschreibung von mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen. Als vergleichbare Leistung gilt das Vorhandensein eines Kollektivvertrages für den Durchführungsweg der Direktversicherung mit mindestens 100 Personen bevorzugt im medizinisch/pflegerischen Bereich.
Die Referenzen haben mindestens folgende Angaben zu beinhalten:
- Bezeichnung der Referenz- Art des Auftraggebers (Branche, öffentlich, privat)- Zeitpunkt des Abschlusses des Kollektivvertrages- Laufzeit des Kollektivvertrages - Angabe, ob der Vertrag vertragsgemäß beendet ist, ungekündigt besteht oder vorzeitig gekündigt wurde- Angabe der Anzahl der Versicherten, die aktuell unter den Kollektivertrag fallen- Beschreibung der Servicedienstleistungen in Bezug auf die Direktversicherungen, welche der Bieter (ggf. ein von ihm beauftragter Dritter, welcher namentlich zu benennen ist) für den Referenzgeber erbringt.
Dem Antrag ist vom Bieter die Eintragung in das Berufs- und Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes beizulegen.
Der Bieter muss auf Verlangen der Vergabestelle entsprechende Bankerklärungen oder ggfs. den Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.
Der Bieter muss dem Angebot eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens beilegen, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich des Auftrags betrifft, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Der Bieter muss auf Verlangen der Vergabestelle Jahresabschlüsse vorlegen.
Auf Verlangen der Vergabestelle muss der Bieter eine Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen machen, unabhängig davon, ob sie einem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
Auf Verlangen der Vergabestelle muss der Bieter eine Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten bereitstellen.
Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal vorzulegen.
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Angabe vorzulegen, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtig.
Als Bieter an diesem Ausschreibungsverfahren sind ausschließlich Versicherungsunternehmen zugelassen, die über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte verfü-gen. Angebote von Versicherungsmaklern sind unzulässig und werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt "Erklärung Tarif-treue- und Vergabegesetz NRW sowie Mindestlohngesetz" einzureichen.
Versicherungsverträge unterliegen VVG und VAG. Die Versicherungsunternehmen, über die die Direktversicherungsverträge abgeschlossen werden, müssen dem Sicherungsfonds Protektor angehören. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Korrespondenz- und Vertragssprache ist Deutsch.