Die Gemeindestraße in Blankenheim bzw. Blankenheimerdorf zweigt als Nürburgstraße von der Bundesstraße B258 und der B51 ab und führt als Verbindung von Nordwesten durch die Ortslage Blankenheimerdorf. Hinter der Ortslage Blankenheimerdorf trägt die Straße die Bezeichnung Aachener Straße. Diese endet am Kreisverkehr St.-Stewens-Woluwe-Platz. Insgesamt handelt es sich um eine Ausbaustrecke von ca. 2.300m.
siehe Leistungsbeschreibung
70 Punkte für Angebotspreis
20 Punkte Konzept 5 Punkte Qualifikation Projektleiter5 Punkte Qualifikation Polier/Vorarbeiter
Es werden keine Nebenangebote zugelassen.Es werden Nachunternehmer zugelassen.Es werden Bietergemeinschaften zugelassen.Es wird nur ein Hauptangebot zugelassen.
Der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten drei Jahre für die ausgeschriebene Leistung liegt bei mindestens 3 Mio. EUR netto.
Frist für Beginn: Juli 2025Frist für Vollendung der Leistung: 3 Jahre nach Beginn der BaumaßnahmeGeplantes Ende der Bindefrist: 15.06.2025
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozentder Schlussrechnungssumme.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWBhinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.§ 160 Abs. 3 GWB lautet:Der Antrag [auf Nachprüfung] ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vorEinreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachungerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einerRüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antragauf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nichtberücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 GWB informieren.Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Informationauf elektronischem Weg oder per Telefax erst zehn Kalendertage nach Absendungder Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, §134 Abs. 2 Satz 3 GWB