Eigenerklärung des Bewerbers mit Referenzprojekten über geeignete Referenzen gem. § 46 (3) Ziff. 1, §75(5) VgV
a) Mindeststandards für Alle Referenzen: Alter der Referenz: max. 10 Jahre. Die letzte abgeschlossene Leistungsphase des Projektes muss innerhalb der letzten 10 Jahre erbracht worden sein (Stichtag 01.01.2015 oder später).
b) Darstellung der Referenzen jeweils unter Angabe von Kurzbeschreibung, Art der Maßnahme, Art der Nutzung, Gesamtbaukosten (KG 200-600), Bauwerkskosten KG 300+400, Bruttogeschossfläche BGF, Leistungszeitraum des Bewerbers, Bauzeit, Übergabe an den Nutzer (Monat/Jahr), Leistungsumfang (Leistungsphasen gem. § 34 HOAI bzw. vergleichbarer Regelung des Herkunftslandes, sonstige Leistungen), Schwierigkeit der Leistung, ob das Projekt nach öffentlichen Vergabevorschriften durchgeführt wurde, ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber handelt, Auftraggeber (Name der Referenzperson, Position, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse), Art des Vertragsverhältnisses, Anteil von Unterauftragnehmerleistung.
c) Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber / der von den jeweiligen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft festangestellten mit vergleichbaren Leistungen beschäftigten Mitarbeiter, sowie die Anzahl an mit der Ausführung entsprechender Leistungen betrauten festangestellten Mitarbeiter (Hochschulabschluss der jeweiligen Fachrichtungen) in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
und
zu: b) jeweils unter Angabe des Auftragsgegenstandes [Leistungen [Leistungsphasen] gem. HOAI bzw. vergleichbarer Regelung des Herkunftslandes, Bauwerkskosten (KG 300 und 400 in Euro / netto), Projektgröße (BGF in qm bzw. Fläche in qm), Planungszeitraum, Ausführungszeitraum] sowie der vollständigen Adresse einschließlich Telefonnummer des Ansprechpartners des Auftraggebers.
1) Mindestanforderung für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hinsichtlich der Erklärung über geeignete Referenzen:
Als Referenznachweis werden mind. 2 Referenzprojekte (Erweiterung / Umbau / Sanierung von Schulen und Bildungseinrichtungen und / oder Gebäuden für die Betreuung von Kindern und / oder Gebäuden für die Betreuung von Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen; Einstufung in die Honorarzone I bis II oder höher, Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI §55 [HOAI 2021] oder Teile davon; bzw. vergleichbarer Regelung des Herkunftslandes; Betrachtungszeitraum (Projektbeginn -Beauftragung) ab 2015; die Leistung muss noch nicht abgeschlossen sein; eigenverantwortlich erbracht; gefordert.
Es ist gewünscht, dass die Referenzen in Form von aussagekräftigen Beschreibungen belegt werden und die Darstellung je Referenzprojekt auf möglichst 1, max. 2 DIN A4 Blättern beschränkt wird. Es wird darum gebeten, für alle Referenzen Bescheinigungen des Auftraggebers vorzulegen, aus denen der Leistungsumfang ersichtlich ist. Bei privaten und öffentlichen Auftraggebern, von denen für Referenzprojekte keine Bescheinigung erhältlich sein sollte, kann eine Eigenerklärung abgegeben werden.
2) Mindestanforderungen an die Referenzen Fachplanung technische Ausrüstung § 55 HOAI (2021), bzw. vergleichbarer Regelung des Herkunftslandes
- Mindestanforderung an alle Referenzen: Mindestgröße der Bruttogeschossfläche BGF von mind. 1.000 qm oder Bauwerkskosten in Höhe von 3 Mio. EUR brutto (KG 300+400).
- Mindestanforderung an mind. zwei Referenzen: Referenzen aus dem Bereich Schulbau oder einer vergleichbaren Nutzung / Komplexität als Neubau oder Erweiterungsbau.
- Mindestanforderung an jeweils mind. eine Referenz: bei mind. 1 Referenz müssen die Leistungsphasen 2 bis 5 erbracht worden sein und mind. 1 Referenz muss realisiert worden sein bzw. die Übergabe an den Nutzer muss bereits erfolgt sein.
3) Mindestanforderung für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hinsichtlich der Erklärung über die beschäftigten Mitarbeiter: 3 Mitarbeiter, davon mind. 2 mit vergleichbaren Leistungen betraute Ingenieure. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft gelten die o.g. Beträge in der Summe der Partner.