Die StädteRegion Aachen steht mit mehr als 2.500 Mitarbeitenden als modernes Dienstleistungsunternehmen den rd. 500.000 Einwohnern mit Rat und Tat zur Seite. Die StädteRegion möchte zudem einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten und die Attraktivität der StädteRegion als modernes Dienstleistungsunternehmen weiter stärken. Aufgrund dessen strebt die StädteRegion Aachen den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Nutzung eines Fahrradleasings im Sinne des TV Fahrradleasing an. Leasingnehmer wird die StädteRegion Aachen.
Sie schließt mir ihren interessierten Beschäftigten entsprechende Überlassungs- und Nutzungsverträge. Der Personenkreis umfasst eine Anzahl von ca. 2.500 Beschäftigten, die auf Wunsch am Modell Fahrradleasing teilnehmen können.
Die gewünschten Leistungen werden nachfolgend beschrieben:
Vertragsgegenstand:
Die StädteRegion Aachen möchte durch die Beauftragung eines Leasinggebers interessierten Beschäftigten im Rahmen eines Fahrradleasings Fahrräder zur dienstlichen und privaten Nutzung überlassen. Leistungen wie das Leasing und die Versicherung der Fahrräder sowie Serviceleistungen sollen durch den Leasinggeber sichergestellt werden. Gleiches gilt für eine reibungslose Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse. Eine kontinuierliche Leistungserbringung wird in diesem Zusammenhang als selbstverständlich angesehen.
Die StädteRegion Aachen und der Leasinggeber schließen einen Rahmenvertrag über die zu erbringenden Dienstleistungen. Dieser umfasst alle Leistungen von der Bestellung bis zur Beendigung eines jeden Einzelleasingvertrages sowie die Rücknahme und Schadensabwicklung.
Ansprechpartner für die Beschäftigten der StädteRegion Aachen, die an einem Fahrrad interessiert sind, ist die Personalverwaltung der StädteRegion Aachen. Versicherungs- und Wartungsfragen sind mit dem Leasinggeber bzw. dem jeweiligen Fahrradhändler zu klären. In jedem Fall wird der Abschluss eines Versicherungs- und Wartungsvertrages vorgeschrieben.
Die StädteRegion Aachen schließt für jedes von seinen Beschäftigten bestellte Fahrrad einen Einzelleasingvertrag mit dem Leasinggeber. Für jeden Einzelleasingvertrag schließt die StädteRegion Aachen individuelle Überlassungsvereinbarungen mit den jeweiligen Beschäftigten, in welcher deren Rechte und Pflichten in Bezug auf das Fahrrad geregelt wird. Ebenso wird eine Vereinbarung über die Entgeltumwandlung getroffen.
Vertragslaufzeit:
Als Vertragsbeginn ist der 01.02.2026 vorgesehen. Der Zeitraum für den Abschluss von einzelnen Leasingverträgen durch die Mitarbeitenden ist bis zum Ablauf von 36 Monaten ab Vertragsbeginn vorgesehen. Der Vertrag endet 36 Monate ab dem letzten Abschluss eines Einzelleasingvertrags.