Errichtung und Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Flecken" in der StädteRegion Aachen gem. Nr. 3.1 der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 30.04.2024
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errich-tung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Flecken" in der Städte-Region Aachen gemäß Nr. 3.1 der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitaus-baus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 30.04.2024.Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass in den drei beteiligten Kommunen derzeit noch 183 Privatadressen und 84 Gewerbeadressen (nachfolgend "Adressen") unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Wirtschaftlichkeitslücke" maximal 75 Punkte.
Für die Bewertung maßgeblich ist jeweils die Wirtschaftlichkeitslücke, welche der Bieter in der Anlage Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke (Formblatt: F.2) angegeben hat.
Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Zeitplan" maximal 20 Punkte.
Für die Bewertung maßgeblich ist der Zeitbedarf in Kalenderwochen, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat.
Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden" ma-ximal 5 Punkte, die gemäß nachstehenden Maßstäben vergeben werden.
Für die Bewertung maßgeblich ist die Qualität des Konzeptes. Das Konzept ist auf fünf Seiten zu begrenzen. Die Qualität des Konzeptes bemisst sich danach, ob und in welchem Umfang auf Grund-lage der Ausführungen mit einer Erfüllung der genannten Ziele - schnelle und kostengünstige Er-richtung eines flächendeckenden NGA-Netzes - zu rechnen ist.
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über das unter Ziffer 2.1.4 genannte Vergabeportal (Reiter "Kommunikation") an die Vergabestelle zu übersenden. Alle Fragen und Antworten werden auf dem genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung gestellt.
In Anwendung der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18) finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf die gegenständliche Vergabe keine Anwendung. Die Vergabekammern sind daher nicht für die Nachprüfung etwaiger Vergabeverstöße zuständig. Diese Frage kann von der örtlich zuständigen Vergabekammer bestätigt werden: Vergabekammer Rheinlandc/o Bezirksregierung Köln50606 Köln
Telefon: +49(0)221/147-3045Telefax: +49(0)221/147-2889E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.deInternet: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein dennoch eingeleitetes Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Die Ausschreibungsunterlagen können auf dem Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen kostenlos unterwww.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de heruntergeladen werden.Eine Übersendung der Unterlagen in Papierform erfolgt nicht.Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet.Für die Teilnahmeanträge sind die vorgegebenen Unterlagen zu verwenden. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen.Die in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen.Bietergemeinschaften (nach Auftragserteilung Arbeitsgemeinschaften) sind mit Angebotsabgabe anzugeben. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften ist unzulässig.
Die Möglichkeit der Nachforderung richtet sich nach §§ 56, 57 der Vergabeverordnung (VgV).
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126GWB
Zum Nachweis der beruflichen Befähigung hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Angaben und Eigenerklä-rungen abzugeben:
- Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister.
Zum Nachweis der beruflichen Befähigung hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Angaben und Eigenerklärungen abzugeben:
- Firmenprofil des Bieters unter Angabe des Gründungsjahres, der Gesellschaftsform sowie der Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer
Der Nachunternehmer ist verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bieters" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1).
- Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG)
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Eigenerklärungen abzugeben und Nachweise einzureichen:
- Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Nachweis einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Mindestdeckungshöhe über EUR 1 Mio. für Personen-schäden und über EUR 3 Mio. für Sachschäden (z.B. Kopie der Police), die als Jahresversi-cherung geführt und über die gesamte Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten wird.
Die vorbezeichnete Betriebshaftpflichtversicherung ist bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen zu führen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Die Deckungssummen müssen je Versicherungsfall zur Verfügung stehen, wobei die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres maximal auf das Dop-pelte der Deckungssumme begrenzt sein darf (sogenannte 2-fache Maximierung). Bei Versiche-rungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Zum Nachweis der technischen Befähigung des Wirtschaftsteilnehmers hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Angaben abzugeben:
- Benennung von mindestens drei Referenzen über die Errichtung und den Betrieb einer gigabitfähigen Netzinfrastruktur sowie dem Anbieten von NGA-Diensten gegenüber Endkunden.
Vertraulichkeitserklärung (Formblatt: E.6)
nach den Regelungen im Zuwendungsvertragsentwurf zur Verhandlung.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) sowie Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU folgende Eigenerklärungen abzugeben:
Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gennannten Ausschlussgründe vorliegen
- Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Aufenthaltsgesetzes, des Mindestlohngesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes einhält und im Auftragsfall einhalten wird.
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Firma nicht zu den in der Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU genannten Unternehmen gehört
Bei Bietergemeinschaften ist jedes Mitglied verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bieters" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1).