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Prüfung und Wartung von Tafeln an Schulen in Trägerschaft der StädteRegion Aachen
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Bewerberfrage / angepasste Vergabeunterlagen Datum: 28.05.2025 - 09:12 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,
in hier in Rede stehendem Verfahren stellte ein Bewerber die nachstehenden Fragen:

1.) Sehr geehrte Dame und Herren,
die gestellte Bieterfrage vom 16.5 mit Antwort am 19.05.2025 ist nicht korrekt.
Die Prüfung nach DGUV 3 hat nichts mit der Prüfung nach DGUV 202-021 zu tun und ist eine eigenständige Prüfung. Dies in die DGUV 202-021 einfließen zu lassen ist nicht korrekt. Ich nehme an, für die DGUV 3 Prüfung haben Sie eine eigenständige Ausschreibung / Vertrag. In der DGUV 202-021 wird nur darauf hingewiesen, dass ein "Echeck" wie an allen Geräten regelmäßig durchzuführen ist.
In der DUV 202-021 heißt es dazu:
"Aufgrund der elektrischen Ausstattung
ist zusätzlich eine regelmäßige E-Prüfung durch eine Elektrofachkraft erforderlich. Die Prüffristen der E-Prüfung richten sich nach der Bauart des Gerätes (ortsfeste oder ortsveränderliche Elektrogeräte) und nach den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung."
Sollten Sie dies mit einfließen lassen, müssen Sie zusätzlich jedes Stromführende Kabel, Lautsprecherboxen etc. mit angegeben, damit dies kalkuliert werden kann.
Aber wie bereits gesagt, dies ist eine eigenständige Prüfung.

2.) Sehr geehrte Dame und Herren,
zudem schreiben Sie in Ihrer Ausschreibung nichts von Interaktiven / Elektronischen Tafeln? Woher nimmt die Firma Ihr wissen das Elektrokomponenten geprüft werden müssen? Die Bieterfrage ist ein vorgefertigter Text.
Die Handwerkerrolle ist für Elektrofachbetriebe notwendig.
Für die Tafelprüfung fordern Sie den Nachweise TÜV/Dekra.
Somit würde der TÜV sowie auch die Dekra falsch Schulen und alle Fachbetriebe der Tafelprüfung würden falsch arbeiten.

Antwort:
Meine Antwort auf die Bieterfrage vom 16.05. muss nach weiterer Prüfung revidiert werden. Den Hinweis zur Eintragung in die Handwerkerrolle bitte ich wieder zu entfernen.
An allen Schulstandorten befinden sich hauptsächlich konventionelle Schultafeln. Die Prüfung für den sicheren Betrieb von Schultafeln richtet sich nach der der DGUV Vorschrift 81 in Verbindung mit der DGUV-Information 202-021 und enthält folgende Tätigkeiten:

fachgerechten Montage (Wand- und Bodenbefestigung, Verbindungselemente) je nach Tafel- und Wandtyp
Belastungen, denen die Tafel ausgesetzt ist
Gleichgewichts von Tafelkörper und Gegengewicht
Kettenachsen und Kettenräder; bei Kunststoff und Aluminium besteht Bruchgefahr
Rollenführungen auf Überspringen
Seile, Ketten, Wellen, Lager und Umlenkrollen auf Beschädigungen
Für die Funktionsprüfung der digitalen Tafelsysteme gelten die Anforderungen gleichermaßen wie bei der Prüfung konventioneller Schultafeln, eine Prüfung der medientechnischen Systeme (z.B. Touchfunktion etc.) ist nicht erforderlich.
Die Hauptuntersuchung ist durch eine befähigte Person durchzuführen. Sie muss über die notwendige Fachkenntnis verfügen. Diese orientiert sich an der Berufsausbildung, der Berufserfahrung und der zeitnahen Tätigkeit. Die Person muss eine Berufsausbildung absolviert haben, die es ermöglicht, ihre beruflichen Kenntnisse nachvollziehbar festzustellen. Diese Feststellung soll auf Berufsabschlüssen oder vergleichbaren Nachweisen bestehen. Hinsichtlich der Berufserfahrung muss die befähigte Person eine nachgewiesene Zeit im Berufsleben praktisch mit den zu prüfenden Objekten umgegangen sein. Eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld der durchzuführenden Prüfung und eine angemessene Fortbildung sind erforderlich. Wichtig ist auch die Kenntnis zum Stand der Technik bezüglich der zu prüfenden Teile. (sh. DGUV-Information 202-021, Seite 12).
Eine Elektrogeräteprüfung erfolgt gesondert und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Die Handwerkerrolle wird wieder aus den Anforderungen herausgenommen, da diese nur für den Echeck DGUV 3 verbindlich ist.

In diesem Zusammenhang überlasse ich die angepassten Vorbemerkung ZVS-047-2025-MS Anschreiben Aufforderung_NEU 2 mit der Bitte um Beachtung bei der Erstellung des Angebotes.

Wir bitten um Beachtung bei der Erstellung Ihres Angebotes. Sollten Änderungen des Ihrerseits bereits eingereichten Angebots vorgenommen werden müssen, kann das Angebot über den Projektraum zurückgezogen werden.

Anbei erhalten Sie die aktualisierten Vergabeunterlagen. Für die Angebotsabgabe sind zwingend diese aktuellen Unterlagen zu verwenden. Sofern Sie bereits ein Angebot abgegeben haben, muss dieses ausgetauscht werden.

Mit freundlichen Grüßen
StädteRegion Aachen
Zentrale Vergabestelle

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Vorbemerkung ZVS-047-2025-MS Anschreiben Aufforderung_NEU 2.pdf 28.05.2025 384,9 KB
Betreff: Bewerberfrage / angepasste Vergabeunterlagen Datum: 19.05.2025 - 09:55 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in hier in Rede stehendem Verfahren stellte ein Bewerber die nachstehende Frage.

Frage:
Die Prüfung von Schultafeln beinhaltet auch die Prüfung der Elektrokomponenten nach DGUV V3-Prüfung elektrischer Anlagen /Betriebsmittel.
Die Durchführung derartiger Prüf- und Wartungstätigkeiten hat durch Elektrofachkräfte zu erfolgen (siehe DGUV V3). Gemäß Rechtsprechung des VG Halle vom 12.02.2022 AZ.: 3A 78/19HAL stellen die genannten Prüf- und Wartungstätigkeiten wesentliche, nach den Grundsätzen der HWO eintragungspflichtige Tätigkeiten des Elektrohandwerks dar. Hierzu ist die entsprechende Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.
Also ist hier im Rahmen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eine entsprechende Eintragung in der Handwerkrolle zu fordern.
Wie wird dies Ihrerseits gefordert bzw. durch Sie kontrolliert?

Antwort:
Danke für Ihren Hinweis, die Einforderung dieses Nachweises fehlt leider. Der Nachweis der Eintragung in der Handwerkerrolle wird in den Vergabeunterlagen als auch im Vergabeportal ergänzt.

In diesem Zusammenhang überlasse ich die angepassten Vorbemerkung ZVS-047-2025-MS Anschreiben Aufforderung_NEU mit der Bitte um Beachtung bei der Erstellung des Angebotes.

Wir bitten um Beachtung bei der Erstellung Ihres Angebotes. Sollten Änderungen des Ihrerseits bereits eingereichten Angebots vorgenommen werden müssen, kann das Angebot über den Projektraum zurückgezogen werden.

Anbei erhalten Sie die aktualisierten Vergabeunterlagen. Für die Angebotsabgabe sind zwingend diese aktuellen Unterlagen zu verwenden. Sofern Sie bereits ein Angebot abgegeben haben, muss dieses ausgetauscht werden.


Mit freundlichen Grüßen

StädteRegion Aachen
Zentrale Vergabestelle

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Vorbemerkung ZVS-047-2025-MS Anschreiben Aufforderung_NEU.pdf 19.05.2025 287,4 KB
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