Folgende Nachweise / Angaben / Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig), eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) (Alter der jeweiligen Bescheinigung: max. 1 Jahr)
- Gültige qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (Alter der Bescheinigung: max. 1 Jahr)
Bei Bewerbern / Bietern, die in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, wird gem. § 35 Abs. 6 UVgO auf die Vorlage der in dieser Bekanntmachung vorbehaltenen (zur Einreichung auf gesondertes Verlangen) Nachweise / Angaben / Unterlagen verzichtet, soweit sie dort entsprechend abrufbar sind.