Ihre Interessenbekundung ist bis zum Veröffentlichungsende (16.07.2026 um 07:00 Uhr) mit den folgenden Erklärungen / Nachweisen ausschließlich per E-Mail zu übersenden:
1. Der Bieter muss seine Eigenschaft als bevorzugter Bieter durch einen der folgenden Nachweise belegen:
- Vorlage der von der Bundesagentur für Arbeit ausgesprochenen Anerkennung als Werkstatt für behinderte Menschen gemäß § 225 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch,
- für Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch: Vorlage der Anerkennung als Inklusionsbetrieb in der Regel durch den ersten Förderbescheid des Integrationsamtes und einer schriftlichen Bestätigung des Integrationsamtes, die zum Zeitpunkt der Vorlage im Verfahren nicht älter als ein Jahr alt sein darf,
- bei ausländischen Bietern: Vorlage einer Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes der Einrichtung, aus der die Anerkennung als Werkstatt für behinderte Menschen oder Inklusionsbetrieb hervorgeht. Sofern eine solche Bescheinigung im betreffenden Land nicht ausgestellt wird, kann der Nachweis durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die eine vertretungsberechtigte Person der betreffenden Einrichtung vor einer befugten Behörde des betreffenden Staates abgibt. In den Staaten, in denen es eine derartige eidesstattliche Erklärung nicht gibt, kann diese durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder feierlichen Erklärung aus.
2. Detaillierte technische Angaben zur Geräteausstattung (auch geeignet für schwer zugängliches Gelände)
3. Bei den zur Vergabe anstehenden Leistungen handelt es sich um kleinteilige Einzelmaßnahmen, die unregelmäßig über das Jahr verteilt nach Bedarf zur Ausführung kommen. Insbesondere zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit auf städteregionseigenen Flächen ist häufig eine kurzfristige Ausführung an den Einsatzorten erforderlich. Seitens des Bewerbers sind die betrieblichen, organisatorischen und strukturellen Voraussetzungen ortsbezogen darzustellen, wie er die kurzfristige Ausführung dringender Maßnahmen sowie generell die Ausführung der kleinteiligen Maßnahmen gewährleisten kann.
4. Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
5. vergleichbare Referenzen der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre
6. Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikation/Berufsausbildung
7. Nachweis der Eintragung in das Berufsregister des Firmensitzes (Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer / kein Handelsregisterauszug)
8. Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
9. Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
10. Nachweis über die Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
11. aktueller und gültiger Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung
Präqualifizierte Unternehmen übersenden bitte ihre Präqualifizierungsnummer einschließlich dem zugehörigen Zugangscode (falls vorhanden) sowie den Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung und die vergleichbaren Referenzen (sofern diese Unterlagen nicht auch abrufbar sind).
Die Nachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein bzw. die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeitsdauer darf nicht überschritten sein. Interessenbekundungen sowie die erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Nachweise und Erklärungen in anderen Sprachen sind zusätzlich in deutscher Übersetzung beizufügen.
Bitte geben Sie darüber hinaus Ihre Registrierungs-Nr. auf dem Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen bzw. dem Vergabemarktplatz NRW an.
Achtung: Unvollständige Interessenbekundungen können unberücksichtigt bleiben.
Bitte beachten Sie, dass die Bewerber gelost werden. Es werden maximal 8 geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die StädteRegion Aachen als Auftraggeber behält sich vor, bekannte geeignete Unternehmen für die Teilnahme am Vergabeverfahren bereits festzulegen. Es besteht daher kein Anspruch auf die Aufnahme in den Wettbewerb. Die Anzahl der bereits festgelegten Unternehmen überschreitet die Hälfte der maximal zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen nicht.