Einrichtung eines Werkraums mit Maschinenraum; Nutzungsänderung
VO: Sonstige Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Schleiden
Blankenheimer Straße 2
53937
Schleiden
Deutschland
DE122496785
interne Vergabestelle
+49 2445-89411
+49 2445-89111
vergabe@schleiden.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYCY14E

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYCY14E/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

In der städtischen Realschule Schleiden, Ruppenberg 9, 53937 Schleiden soll ein Werk- und Maschinenraum neu eingerichtet werden. Dazu wurde ein Nutzungsänderungsantrag gestellt.Die Kellerflächen, die zurzeit als Lager genutzt wurden, sollen künftig als Vorbereitungsflächen für den Werkunterricht, Lagerflächen und Technikräume genutzt werden.
In dem Werkunterrichtsraum sind Arbeitswerkbänke mit integrierten Schraubstock vorgesehen.
Es handelt sich um 16 Arbeitsplätze mit höhenverstellbaren Hockern. sowie einen Schreibtisch mit Unterschrank und fahrbaren Drehstuhl für die Lehrkraft.
Oberhalb der Arbeitsplätze müssen von der Decke herab entsprechende Steckdosen für Elektrowerkzeuge wie z.B. Stichsägen, Bohrmaschinen, etc hängen. Im Rückwärtigenbereich des Werkraums ist eine Werkbank vorgesehen, auf der zwei Ständerbohrmaschinen vorgesehen sind sowie Unterschränke für Handwerkzeuge (Pfeilen, Beitel, Hämmer, Schraubenzieher, etc.). Daneben ist eine mobile Tellerschleifmaschine zu positionieren. Insgesamt gibt es sechs 2-flg. Holzschränke mit Oberschränken aufgeteilt für die einzelnen Fachbereiche: Holzarbeiten, Metallarbeiten, Tonarbeiten mit den entsprechenden Handwerkzeugen (wie Heißklebepistolen, etc.) in der Anzahl für jeden Arbeitsplatz. Desweiteren ist ein Mobiler Reinigungswagen vorgesehen (mit Besen, Schaufel und Industriestaubsauger).
In dem Maschinenraum sind fünf 2-flg. Stahlschränke zur Lagerung von Geräten und Materialien eingeplant, sowie drei offene Schwerlastregale. Eine Holzkreissäge, Bandschleifmaschine und Platzbedarf für einen vorhandenen Tonofen. In dem Werkraum ist die Absaugung der Maschinen über eine feste Absauganlage zu erfolgen.

Nachunternehmer und Bietergemeinschaften werden ausnahmsweise nicht zugelassen.
Mehere Hauptangebote werdennc iht zugelassen.
Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.

CPV Codes
Werkbänke: 39151200-7
Schulmöbel: 39160000-1
Werkstattausrüstung : 43800000-1

Haupterfüllungsort

Realschule Schleiden
Ruppenberg 9
53937
Schleiden- Ingersberg

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Mit der Ausführung ist in der 9. KW 2027 zu beginnen.
Ausführungsende ist 11. KW 2027

Laufzeit bzw. Dauer

21

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Bieter sind verantwortlich, dass im PQ-Verzeichnis sämtliche geforderte Unterlagen enthalten sind. Soweit im PQ-Verzeichnis geforderte Unterlagen nicht enthalten sind, sind diese mit dem Angebot einzureichen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist mit dem Angebot das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen einzureichen.
Auf gesondertes Verlangen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, wobei diese durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen entsprechend zu bestätigen sind. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden; es sind dabei Unterlagen des Nachunternehmens zusätzlich einzureichen, wenn die geforderten Unterlagen nicht bereits über die Präqualifikation abgebildet werden. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Auf gesondertes Verlangen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, wobei diese durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen entsprechend zu bestätigen sind.
- Angaben über die gewerberechtlichen Voraussetzungen
- Angaben über die Erfüllung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zu gesetzlichen Sozialversicherungen
- Angaben über die Berufshaftpflichtversicherung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Sonstige

Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als 50.000,00 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz ("MiLoG") einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG). Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen.

Die Stadt Schleiden vergibt ihre Aufträge gemäß § 75 GO NRW wirtschaftlich, effizient und sparsam unter Beachtung der Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz.
Da für diesen Auftrag ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse im Sinne der Binnenmarktrelevant besteht, so ist eine angemessene Veröffentlichung der Auftragsvergabe sowie der gleichberechtigte Zugang für Wirtschaftsteilnehmer aus allen EU-Mitgliedsstaaten sichergestellt.

Bei Aufträgen über Bauleistungen sind folgende Teile der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) für Bauleistungen anzuwenden: Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleis-tungen in der jeweils geltenden Fassung und Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) in der jeweils geltenden Fassung.
Die vollständige Satzung über die Erteilung von Aufträgen der Stadt Schleiden unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB mit Fassung vom 19.12.2025 finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Stadt Schleiden unter Bürgerservice - Satzungen - Nr. 43
https://www.schleiden.de/rathaus/pool/dokumente-rathaus/satzungen/43-satzung-zur-erteilung-von-auftraegen.pdf?cid=1fzs

Gemäß § 75 GO NRW sind auch Verhandlungen nach der Angebotsabgabe zulässig.
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Schleiden sich ausdrücklich vorbehält, den Zuschlag auf das erste Angebot, ohne Durchführung von Verhandlungen auf das erste Angebot zu erteilen, sofern das Angebot als Wirtschaftlichstes im Sinne der Vergabeunterlagen bewertet wird und sämtliche Mindestanforderungen sowie Ausschlusskriterien erfüllt. Somit kann die Zuschlagserteilung auf Grundlage des Erstangebotes erfolgen. Ein Anspruch der Bieter auf Verhandlungen besteht nicht.
Sollten die Angebote nicht vollumfänglich den Anforderungen entsprechen und eine Optimierung durch Verhandlungen erforderlich erscheinen, werden die Bieter zum gegebenen Zeitpunkt eine gesonderte Einladung bekommen.
Die Teilnahme an den Verhandlungen ist sowohl online als auch in Präsenz in den Räumlichkeiten der Stadt Schleiden möglich.
Die geplanten Verhandlungen finden in der 46. KW statt.
Die Verhandlungen werden unter der Beachtung des Vieraugenprizips von zwei Mitarbeitern der Stadtverwaltung Schleiden durchgeführt.
Die Bieter werden darum gebeten, sich die Termine im Vorfeld zu merken.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Elektronische Rechnungsstellung ist erforderlich

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet.

Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Der Zugriff auf die Vergabeunterlagen und alle Maßnahmenbeschreibungen erfolgt elektronisch, vollständig, unentgeltlich und direkt über den Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen-Düren-Euskirchen-Heinsberg.
Eine vorherige Registrierung der Bieter ist für den bloßen Abruf und die Einsichtnahme der Unterlagen nicht erforderlich.
Zum Schutz der Vertraulichkeit und der Datensicherheit werden alle Inhalte bei der Einsichtnahme und dem Download über eine sichere, verschlüsselte Verbindung (HTTPS/TLS) übertragen.

Hinweis zur Bieterkommunikation: Um sicherzustellen, dass Sie automatisch über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Bieterfragen informiert werden, wird den Bewerbern eine freiwillige und kostenfreie Registrierung auf dem Vergabemarktplatz ausdrücklich empfohlen. Nicht registrierte Bieter müssen sich eigenverantwortlich über den aktuellen Stand des Verfahrens auf der Plattform informieren.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

09.11.2026 08:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

09.12.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Die Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt.
Es werden ausschließlich elektronische Angebote in Textform zugelaasen.

Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern (z.B. Bieterfragen und Antworten darauf; Aufklärungen; Nachforderungen) erfolgt ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform
Dieser Kommunikationskanal wird auch für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt.

Die Stadt Schleiden vergibt ihre Aufträge gemäß § 75 GO NRW wirtschaftlich, effizient und sparsam unter Beachtung der Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz.
Da für diesen Auftrag ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse im Sinne der Binnenmarktrelevant besteht, so ist eine angemessene Veröffentlichung der Auftragsvergabe sowie der gleichberechtigte Zugang für Wirtschaftsteilnehmer aus allen EU-Mitgliedsstaaten sichergestellt.

Bei Aufträgen über Bauleistungen sind folgende Teile der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) für Bauleistungen anzuwenden: Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleis-tungen in der jeweils geltenden Fassung und Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) in der jeweils geltenden Fassung.
Die vollständige Satzung über die Erteilung von Aufträgen der Stadt Schleiden unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB mit Fassung vom 19.12.2025 finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Stadt Schleiden unter Bürgerservice - Satzungen - Nr. 43
https://www.schleiden.de/rathaus/pool/dokumente-rathaus/satzungen/43-satzung-zur-erteilung-von-auftraegen.pdf?cid=1fzs

Gemäß § 75 GO NRW sind auch Verhandlungen nach der Angebotsabgabe zulässig.
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Schleiden sich ausdrücklich vorbehält, den Zuschlag auf das erste Angebot, ohne Durchführung von Verhandlungen auf das erste Angebot zu erteilen, sofern das Angebot als Wirtschaftlichstes im Sinne der Vergabeunterlagen bewertet wird und sämtliche Mindestanforderungen sowie Ausschlusskriterien erfüllt. Somit kann die Zuschlagserteilung auf Grundlage des Erstangebotes erfolgen. Ein Anspruch der Bieter auf Verhandlungen besteht nicht.
Sollten die Angebote nicht vollumfänglich den Anforderungen entsprechen und eine Optimierung durch Verhandlungen erforderlich erscheinen, werden die Bieter zum gegebenen Zeitpunkt eine gesonderte Einladung bekommen.
Die Teilnahme an den Verhandlungen ist sowohl online als auch in Präsenz in den Räumlichkeiten der Stadt Schleiden möglich.
Die geplanten Verhandlungen finden in der 46. KW statt.
Die Verhandlungen werden unter der Beachtung des Vieraugenprizips von zwei Mitarbeitern der Stadtverwaltung Schleiden durchgeführt.
Die Bieter werden darum gebeten, sich die Termine im Vorfeld zu merken.

Bereits hochgeladene Angebote können aus technischen Gründen nicht um weitere Unterlagen ergänzt werden. Ebenso ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dass bereits auf der E-Vergabeplattform hochgeladene Unterlagen im Nachhinein bearbeitet werden.

Es besteht jedoch technisch die Möglichkeit, dass der Bieter bis zum aktualisierten Fristablauf ein weiteres vollständiges Angebot hochlädt.
In diesem Fall sollte der Bieter zuvor hochgeladene Angebote über die E-Vergabeplattform zurückziehen.

Für den Fall, dass nach Ablauf der zuletzt geltenden Angebotsfrist mehrere Angebote eines Bieters eingegangen sind und der Bieter auch nicht per Nachricht über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform zuvor eingegangene Angebote zurückgezogen hat, bezieht der Auftraggeber in die Wertung der Angebote nur das Angebot des Bieters ein mit dem hinsichtlich des Fristablaufs der Angebotsfrist zeitlich jüngsten Eingangsdatum (Datum und Uhrzeit), wie es die E-Vergabeplattform dokumentiert hat. Zuvor eingegangene zeitlich ältere Angebote desselben Bieters gelten automatisch als zurückgenommen und werden nicht gewertet.

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