Erschließung Gartenweg in Harperscheid
VO: Sonstige Vergabeart:   Ex post Veröffentlichung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Schleiden
Blankenheimer Straße 2
53937
Schleiden
Deutschland
DE122496785
interne Vergabestelle
+49 2445-89411
+49 2445-89111
vergabe@schleiden.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

In Schleiden-Harperscheid sind im Gartenweg acht Baugrundstücke zu erschließen.
Im Zuge der Kanalarbeiten wird die vorhandene Straße erneuert. Die zu erneuernde Straßenlänge beträgt ca. 75 m. Sie beginnt an der Sievertsstraße und endet hinter dem seitlichen Abgang in das zu erschließende Baugebiet.
Das Baugebiet besteht aus einer Stichstraße mit einer Länge von ca. 90 m, die zum jetzigen Zeitpunkt mit einer Asphalttragdeckschicht im Grundausbau hergestellt wird.
Über die genannten Längen ist Kanal im Trennsystem zu verlegen. Erschließung von 8 Baugrundstücken, Kanalneubau Trennsystem 90m im Erschließungsgebiet + 75m in der Zufahrt zum Erschließungsgebiet,
Straßenneubau Erschließungsgebiet 90m + Straßenerneuerung 75m in der Zufahrt zum Erschließungsgebiet

Fachlos1: e-regio: Verlegung einer Stromleitung

Fachlos 2: e-regio: Verlegung eines Beleuchtungskabels

Fachlos 3: Wasserverband Oleftal (WVO): Verlegung einer Frischwasserleitung und Leerrohre zu den jeweiligen Grundstücken

Die Leistungsverzeichnisse der Versorgungsunternehmen werden als Fachlos der Ausschreibung beigefügt.
Entscheidend für den Zuschlag ist zu 100% das preisgünstigste Angebot zu Gunsten der Stadt Schleiden. Die Angebote zu den Fachlosen werden nicht gewertet und müssen durch das jeweilige Versorgungsunternehmen beauftragt werden. Vertragspartner bezüglich der Fachlose ist das jeweilige Versorgungsunternehmen.

CPV Codes
Straßenbauarbeiten 45233120-6
Kanalbauarbeiten 45247110-4

Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.

Bietergemeinschaften und Nachunternehmerleistungen sind zugelassen.

Höhe der Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung: 5 %.
Höhe der Sicherheitsleistung für Mängelansprüche: 3 %.
Es wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, dafür ist das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden.
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt.

Mit der Angebotsangabe wird eine Auskunft über den Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren angefordert.
Weiterhin wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz für die letzten drei Jahre von 640.000 EUR vom Bieter erwartet.
Eine Registereintragung für Tiefbauunternehmen (Kanal und Straßenbau) sind mit dem Angebot beizufügen.
Zum Nachweis der Qualifikation (für die detailliertere textliche Anforderung):
Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 9611) R, S, AK2 sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.
Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung, welche inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) entspricht, mit einem Prüfbericht nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung (Sanierungshandbuch bei Gruppe S).

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Bieter sind verantwortlich, dass im PQ-Verzeichnis sämtliche geforderte Unterlagen enthalten sind. Soweit im PQ-Verzeichnis geforderte Unterlagen nicht enthalten sind, sind diese mit dem Angebot einzureichen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist mit dem Angebot das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen einzureichen. Auf gesondertes Verlangen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, wobei diese durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen entsprechend zu bestätigen sind. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden; es sind dabei Unterlagen des Nachunternehmens zusätzlich einzureichen, wenn die geforderten Unterlagen nicht bereits über die Präqualifikation abgebildet werden. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Werden Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular "Eigenerklärung Bietergemeinschaft" aus dem sich die Mitglieder der
Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter (federführend) ergeben, auszufüllen.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen (sofern nicht abweichend ausgewiesen) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe beizubringen.

Der geplante Verhandlungstermin ist für die 32. KW 2026 angesetzt.
HINWEIS:
Die Bieter werden gebeten, den Verhandlungstermin im Rahmen der Terminplanung freizuhalten
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Stadt Schleiden sich vorbehält, das Erstangebot zu bezuschussen, sollte es alle Anforderungen erfüllen und das wirtschaftlichste Angebot darstellen. Somit kann die Zuschlagserteilung auf Grundlage des Erstangebotes erfolgen.

Die Angebotsfrist läuft am 30.07.2026 ab, die Bindefrist am 03.09.2026

Haupterfüllungsort

Gartenweg ab Einmündung Sievertstraße
53937
Schleiden

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Nach der derzeitigen Bauplanung ist mit der Ausführung voraussichtlich im September 2026 zu beginnen. Ausführungsende ist Grundausbau bis 12/2026, Endausbau bis 12/2030

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Verhandlungsvergabe

Vergebene Aufträge

Auftragsvergabe

Wirtschaftsteilnehmer

H+P Schilles Tiefbau-GmbH
53894
Mechernich
Deutschland

Sonstige Angaben

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Es wird eine beschränkte Ausschreibung mit Verhandlungsabsichten nach § 75 GO NRW durchgeführt.

Die Stadt Schleiden vergibt ihre Aufträge gemäß § 75 GO NRW wirtschaftlich, effizient und sparsam unter Beachtung der Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz.
Da für diesen Auftrag ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse im Sinne der Binnenmarktrelevant bestehen, so ist eine angemessene Veröffentlichung der Auftragsvergabe sowie der gleichberechtigte Zugang für Wirtschaftsteilnehmer aus allen EU-Mitgliedsstaaten sichergestellt.

Bei Aufträgen über Bauleistungen sind folgende Teile der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) für Bauleistungen anzuwenden: Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleis-tungen in der jeweils geltenden Fassung und Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) in der jeweils geltenden Fassung.
Die vollständige Satzung über die Erteilung von Aufträgen der Stadt Schleiden unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB mit Fassung vom 19.12.2025 finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Stadt Schleiden unter Bürgerservice - Satzungen - Nr. 43
https://www.schleiden.de/rathaus/pool/dokumente-rathaus/satzungen/43-satzung-zur-erteilung-von-auftraegen.pdf?cid=1fzs

Gemäß § 75 GO NRW sind auch Verhandlungen nach der Angebotsabgabe zulässig.
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Schleiden sich ausdrücklich vorbehält, den Zuschlag auf das erste Angebot, ohne Durchführung von Verhandlungen auf das erste Angebot zu erteilen, sofern das Angebot als Wirtschaftlichstes im Sinne der Vergabeunterlagen bewertet wird und sämtliche Mindestanforderun-gen sowie Ausschlusskriterien erfüllt. Somit kann die Zuschlagserteilung auf Grundlage des Erstangebotes erfolgen. Ein Anspruch der Bieter auf Verhandlungen besteht nicht.
Sollten die Angebote nicht vollumfänglich den Anforderungen entsprechen und eine Optimierung durch Verhandlungen erforderlich erscheinen, die Bieter zum gegebenen Zeitpunkt eine gesonderte Einladung bekommen.
Die Teilnahme an den Verhandlungen ist sowohl online als auch in Präsenz in den Räumlichkeiten der Stadt Schleiden möglich.

Die geplanten Verhandlungen finden in der 32. KW 2026 statt.

Die Verhandlungen werden unter der Beachtung des Vieraugenprinzips von zwei Mitarbeitern der Stadtverwaltung Schleiden durchgeführt.

Die Bieter werden darum gebeten, sich die Termine im Vorfeld zu merken.

Bereits hochgeladene Angebote können aus technischen Gründen nicht um weitere Unterlagen ergänzt werden. Ebenso ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dass bereits auf der E-Vergabeplattform hochgeladene Unterlagen im Nachhinein bearbeitet werden.

Es besteht jedoch technisch die Möglichkeit, dass der Bieter bis zum aktualisierten Fristablauf ein weiteres vollständiges Angebot hochlädt.
In diesem Fall sollte der Bieter zuvor hochgeladene Angebote über die E-Vergabeplattform zurückziehen.

Für den Fall, dass nach Ablauf der zuletzt geltenden Angebotsfrist mehrere Angebote eines Bieters eingegangen sind und der Bieter auch nicht per Nachricht über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform zuvor eingegangene Angebote zurückgezogen hat, bezieht der Auftraggeber in die Wertung der Angebote nur das Angebot des Bieters ein mit dem hinsichtlich des Fristablaufs der Angebotsfrist zeitlich jüngsten Eingangsdatum (Datum und Uhrzeit), wie es die E-Vergabeplattform dokumentiert hat. Zuvor eingegangene zeitlich ältere Angebote desselben Bieters gelten automatisch als zurückgenommen und werden nicht gewertet.

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