Im Zuge der Ausführung der Bauarbeiten wurde festgestellt, dass der im Rahmen der Erdarbeiten für den Mauerbau ausgehobene Boden schadstoffbelastet ist. Dieser Umstand war zum Zeitpunkt der Angebotskalkulation sowie vor Beginn der Bauausführung nicht erkennbar. Vor dem Abtransport sind die gesetzlichen und abfallrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Hierzu ist eine ordnungsgemäße Zwischenlagerung des belasteten Bodens erforderlich, bis die erforderlichen Untersuchungen, Deklarationen und die Annahme durch eine geeignete Entsorgungsanlage erfolgt sind. Ein Verzicht auf die Zwischenlagerung oder eine hiervon abweichende Vorgehensweise würden gegen die geltenden abfall- und umweltrechtlichen Bestimmungen verstoßen und könnte erhebliche Risiken für Mensch und Umwelt sowie den weiteren Bauablauf nach sich ziehen. Zum Schutz der Fassade des Bestandsgebäudes waren zusätzliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich, um Beschädigungen während der Bauarbeiten auszuschließen. Diese Maßnahmen dienten dem Erhalt der bestehenden Bausubstanz und waren zur ordnungsgemäßen und schadensfreien Ausführung der Arbeiten zwingend notwendig. Darüber hinaus konnte der ursprünglich vorgesehene Zugangs- und Transportweg über den angrenzenden Parkplatz aufgrund der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten nicht genutzt werden. Ein Zugang über den Schulhof musste gewählt werden.Die Abbruch- und Aushubarbeiten mussten über den tiefergelegenen Schulhof durchgeführt werden anstatt übe rden angrenzenden Parkplatz, was gegenüber der ursprünglich geplanten Ausführung einen erheblichen Mehraufwand verursachte. Die Arbeiten mussten unter deutlich erschwerten Bedingungen ausgeführt werden, da der verfügbare Arbeitsraum erheblich eingeschränkt war. Zudem konnten Container nicht wie ursprünglich vorgesehen, unmittelbar am angrenzenden Parkplatz aufgestellt sowie be- und entladen werden. Die erforderlichen Materialtransporte und Entsorgungswege verlängerten sich dadurch erheblich und führten zu einem erhöhten Personal- und Zeitaufwand.Die geltend gemachten Mehrleistungen sind auf geänderte Ausführungsbedingungen während der Bauausführung zurückzuführen und wawren bei der ursprünglichen Kalkulation nicht aufgeführt.
Die Firma Florack Bauunternehmung GmbH hat die europaweite offene Ausschreibung gewonnen und führt die Leistungen zusätzlich zum beauftragten Leistungsverzeichnis durch. Die Erforderlichkeit der Zwischenlagerung sowie des anschließenden ordnungsgemäßen Abtransports des schadstoffbelasteten Bodens beruht ausschließlich auf einer während der Bauausführung festgestellten, zuvor nicht erkennbaren Schadstoffbelastung des Aushubmaterials. Die zusätzlichen Leistungen stehen in einem unmittelbaren sachlichen und technischen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Bauleistung und dienen ausschließlich deren ordnungsgemäßer, sicherer und rechtskonformer Ausführung. Der Nachtrag verfolgt somit ausschließlich das Ziel, die infolge der unvorhergesehenen Baugrundverhältnisse notwendig gewordenen Mehrleistungen abzubilden.
Herstellen einer Stützmauer für den Wiederaufbau des Johannes-Sturmius Gymnasium in Schleiden
Bauleistung