Wiederherstellung von Gewässerstrukturen
VO: Sonstige Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Schleiden
Blankenheimer Straße 2
53937
Schleiden
Deutschland
DE122496785
interne Vergabestelle
+49 2445-89411
+49 2445-89111
vergabe@schleiden.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYCYW1K

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYCYW1K/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die Notwendigkeit der Beschaffung ergibt sich aus dem aktuell genehmigten Wiederaufbauplan der Stadt Schleiden. Im Rahmen der zu vergebenden Bauleistungen sind Ufer- und Sohlbereiche von Gewässern wiederherzustellen bzw. zu ertüchtigen. Bereits verlegte Durchlässe sind von Sedimentablagerungen zu befreien und auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Sofern Durchlässe beschädigt oder nicht mehr funktionsfähig sind, sind diese durch geeignete, an die örtlichen Gegebenheiten angepasste Durchlässe, zu ersetzen.

Die erforderlichen Leistungen umfassen insbesondere Arbeiten des Tief- und Gewässerbaus sowie die Wiederherstellung der ordnungsgemäßen hydraulischen und baulichen Funkton der betroffenen Gewässerabschnitte.

CPV-Codes:
451246200-5 Flussuferbefestigungsarbeiten
45240000-1 Wasserbauarbeiten
45233160-8 Pfade und andere ungeteerte Wege

Ausführungsbeginn ist der 29.10.2026
Ausführungsende ist der 31.12.2027

Es handelt sich um eine öffentliche Ausschreibung mit Verhandlungsabsichten. Sollten die Angebote nicht vollumfänglich den Anforderungen entsprechen und eine Optimierung durch Verhandlungen erforderlich erscheinen, werden diese voraussichtlich in der 40. KW 2026 stattfinden. Die Teilnahme an den Verhandlungen ist sowohl online als auch in Präsenz in den Räumlichkeiten der Stadt Schleiden möglich. Wir bitten darum, die voraussichtlichen Verhandlungstermine im Rahmen Ihrer Terminplanung festzuhalten. Dazu bekommen Sie zum gegebenen Zeitpunkt eine gesonderte Einladung.

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Schleiden sich ausdrücklich vorbehält, den Zuschlag auf das erste Angebot, ohne Durchführung von Verhandlungen zu erteilen, sofern das Angebot als Wirtschaftlichstes im Sinne der Vergabeunterlagen bewertet wird und sämtliche Mindestanforderungen sowie Ausschlusskriterien erfüllt. Somit kann die Zuschlagserteilung auf Grundlage des Erstangebotes erfolgen. Ein Anspruch der Bieter auf Verhandlungen besteht nicht.

Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.

Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Weitere Auskünfte können angefordert werden unter: vergabe@schleiden.de

Nebenangebote für Teilleistungen i.V.m. einem Hauptangebot sind zugelassen.
Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
Nachunternehmerleistungen und Bietergemeinschaften sind zugelassen.

Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.

Bürgschaften (§ 17 VOB/B): Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt der Stadtverwaltung zu verwenden, und zwar für
die Vertragserfüllungsbürgschaft
die Mängelansprüchebürgschaft

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Stadtgebiet Schleiden
53937
Schleiden

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Mit der Ausführung ist zu beginnen am 29.10.2026
Frist für die Vollendung der Leistung ist der 31.12.2027

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Ja

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Mit dem Angebot ist die Registereintragung im Handelsregister/Handwerksrolle als Erd-, Tief-, Wasser- oder Straßenbau gefordert.

Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Eignung oder Präqualifizierung vorzulegen:
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste einer Präqualifikationsstelle geführt werden.
Die Verzeichnis-Nummer ist in die Eigenerklärung zur Eignung einzutragen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vollständig ausgefüllt vorzulegen.
Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen

- Angaben über die gewerberechtlichen Voraussetzungen
- Angaben über die Erfüllung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zu gesetzlichen Sozialversicherungen
- Angaben über die Berufshaftpflichtversicherung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Es werden Referenznachweise gefordert:

Der Bieter hat nachzuweisen, dass das Unternehmen bereits mit der Ausführung von Bauleistungen zur Schadensregulierung bzw. zur Wiederherstellung von Gewässern nach Hochwasser-, Flut- oder Starkregenereignissen beauftragt war und diese Leistungen erfolgreich ausgeführt hat.

Als geeigneter Nachweis sind mindestens eine bzw. mehrere aussagekräftige Referenzen vorzulegen. Aus den Referenzen müssen insbesondere Art und Umfang der ausgeführten Leistungen sowie der Auftraggeber und der Ausführungszeitraum hervorgehen.

Die als Referenz benannten Projekte müssen zum Zeitpunkt der Einreichtung des Angebots vollständig abgeschlossen sein. Maßgeblich ist hierbei der Tag der Angebotsabgabe.

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung kann nicht verzichtet werden, weil die Leistung für die sach- und fristgemäße Durchführung der verlangten Leistung notwendig ist. Die Sicherheitsleistung beträgt fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge).

Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

21.09.2026 10:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Bindefrist des Angebots

29.10.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Uhr

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Die Stadt Schleiden vergibt ihre Aufträge gemäß § 75 GO NRW wirtschaftlich, effizient und sparsam unter Beachtung der Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz.

Da für diesen Auftrag ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse im Sinne der Binnenmarktrelevant bestehen, so ist eine angemessene Veröffentlichung der Auftragsvergabe sowie der gleichberechtigte Zugang für Wirtschaftsteilnehmer aus allen EU-Mitgliedsstaaten sichergestellt.

Bei Aufträgen über Bauleistungen sind folgende Teile der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) für Bauleistungen anzuwenden: Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleis-tungen in der jeweils geltenden Fassung und Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) in der jeweils geltenden Fassung.
Die vollständige Satzung über die Erteilung von Aufträgen der Stadt Schleiden unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB mit Fassung vom 19.12.2025 finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Stadt Schleiden unter Bürgerservice - Satzungen - Nr. 43
https://www.schleiden.de/rathaus/pool/dokumente-rathaus/satzungen/43-satzung-zur-erteilung-von-auftraegen.pdf?cid=1fzs

Gemäß § 75 GO NRW sind auch Verhandlungen nach der Angebotsabgabe zulässig.

Die geplanten Verhandlungen finden in der 40. KW 2026 statt.
Die Verhandlungen werden unter der Beachtung des Vieraugenprizips von zwei Mitarbeitern der Stadtverwaltung Schleiden durchgeführt.
Die Bieter werden darum gebeten, sich die Termine im Vorfeld zu merken.
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Schleiden sich ausdrücklich vorbehält, den Zuschlag auf das erste Angebot, ohne Durchführung von Verhandlungen auf das erste Angebot zu erteilen, sofern das Angebot als Wirtschaftlichstes im Sinne der Vergabeunterlagen bewertet wird und sämtliche Mindestanforderungen sowie Ausschlusskriterien erfüllt. Somit kann die Zuschlagserteilung auf Grundlage des Erstangebotes erfolgen. Ein Anspruch der Bieter auf Verhandlungen besteht nicht.
Sollten die Angebote nicht vollumfänglich den Anforderungen entsprechen und eine Optimierung durch Verhandlungen erforderlich erscheinen, die Bieter zum gegebenen Zeitpunkt eine gesonderte Einladung bekommen.
Die Teilnahme an den Verhandlungen ist sowohl online als auch in Präsenz in den Räumlichkeiten der Stadt Schleiden möglich.

Bereits hochgeladene Angebote können aus technischen Gründen nicht um weitere Unterlagen ergänzt werden. Ebenso ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dass bereits auf der E-Vergabeplattform hochgeladene Unterlagen im Nachhinein bearbeitet werden.

Es besteht jedoch technisch die Möglichkeit, dass der Bieter bis zum aktualisierten Fristablauf ein weiteres vollständiges Angebot hochlädt.
In diesem Fall sollte der Bieter zuvor hochgeladene Angebote über die E-Vergabeplattform zurückziehen.

Für den Fall, dass nach Ablauf der zuletzt geltenden Angebotsfrist mehrere Angebote eines Bieters eingegangen sind und der Bieter auch nicht per Nachricht über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform zuvor eingegangene Angebote zurückgezogen hat, bezieht der Auftraggeber in die Wertung der Angebote nur das Angebot des Bieters ein mit dem hinsichtlich des Fristablaufs der Angebotsfrist zeitlich jüngsten Eingangsdatum (Datum und Uhrzeit), wie es die E-Vergabeplattform dokumentiert hat. Zuvor eingegangene zeitlich ältere Angebote desselben Bieters gelten automatisch als zurückgenommen und werden nicht gewertet.

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