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Verfahrensangaben

Auftragsänderung 1: Wiederherstellung des Johannes-Sturmius-Gymnasiums - Lieferun...

VO: VgV Vergabeart: Bekanntmachung einer Auftragsänderung Status: Veröffentlicht

Änderungsdokumentation

Dokumentation der Änderungen

Geänderter Vertrag

Zum Vertrag
2024_103_DL_03.217.01_O - Wiederherstellung des Johannes-Sturmius-Gymnasiums-Lieferung von Mobiliar für die Stadtbibliothek

Keine Begründung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB

Begründung der Änderung

Änderungen unterhalb eines bestimmten Mindestwertes.

Keine Begründung gemäß § 132 Abs. 3 Nr. 2 GWB

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Schleiden
053660036036-31001-86
Blankenheimer Straße 2
53937
Schleiden
Deutschland
DEA28
vergabe@schleiden.de
+49 2445-89411
+49 2445-89111

Angaben zum Auftraggeber

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de
+49 0221-147-2120
+49 0221-147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

39155000-3
39160000-1
39155100-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Lieferung von Mobiliar für die Stadtbibliothek

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

siehe Leistungsverzeichnis

Umfang der Auftragsvergabe

53.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

---
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Blumenthaler Str. 7
53937
Schleiden
Deutschland
DEA28

Weitere Erfüllungsorte

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Ja, im Rahmen von § 132 GWB.

Zusätzliche Angaben

1. Hinweis zur Laufzeit des Vertrags
Für die Laufzeit des Vertrags wird ausschließlich verwiesen auf das Formblatt 214.

2. Zusätzliche Hinweise
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

3. Hinweis zu Formvorgaben
Sofern ein Formblatt eine Unterschrift oder einen Firmenstempel vorsieht, gilt diese Anforderung als erfüllt, sobald der Bieter das ausgefüllte Formblatt über sein Benutzerkonto auf der E-Vergabeplattform hochlädt. Die elektronische Einreichung des Angebots samt aller Formblätter bringt den Rechtsbindungswillen des Bieters zum Ausdruck und bestätigt, dass sämtliche eingereichten Unterlagen und Erklärungen Bestandteil seines Angebots sind, unabhängig davon, ob einzelne Dokumente eine handschriftliche Unterschrift oder einen Stempel enthalten. Ein Ausschluss des Angebots allein aufgrund fehlender Unterschriften oder Stempel auf einzelnen Formblättern erfolgt daher nicht.

Verfahren

Verfahrensart

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt
Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Zusätzliche Informationen

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Ergebnis

Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

2024_103_DL_03.217.01_O
Wiederherstellung des Johannes-Sturmius-Gymnasiums-Lieferung von Mobiliar für die Stadtbibliothek
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

WEBER INNENAUSBAU GmbH & Co. KG
206678939
Werkstraße 3d
54516
Witllich
Deutschland
DEB22
b.pohl@weber-innenausbau.de
+496571-6592
+496571-3592
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

18.02.2025
19.02.2025

Angaben zum Wert des Auftrags

53.000,00
EUR

Angaben zum Angebot

2024_103_DL_03.217.01_O

Angaben zur Rahmenvereinbarung