In Schleiden-Dreiborn sind in der Straße Hagefeld Kanalerneuerungen und -sanierungen durchzuführen.
Im Zuge der Kanalarbeiten wird die Straße erneuert. Die zu erneuernde Straßenlänge beträgt 450 m. Sie beginnt an der Oberstraße (L 207) und endet an der Kreuzung mit der Burgstraße.
Es werden auch ein Teil der Höttenstraße (100 m) erneuert und ein Teil des Oestlingswegs (100 m) wird samt der Nebenanlagen ausgebaut.
Vor Ausführung der Tiefbauarbeiten sind zwingend die Hausanschlussleitungen vom Hauptkanal bis zu den Häusern per Kanal-TV zu inspizieren.
Fachlos1: e-regio: Verlegung von Stromleitungen
Fachlos2: e-regio: Verlegung eines Beleuchtungskabels
Fachlos 3 : Wasserverband Oleftal (WVO): Erneuerung der Frischwasserleitung
Fachlos 4: Telekom: Verlegung Glasfaserkabel
Die Leistungsverzeichnisse der Versorgungsunternehmen werden als Fachlos der Ausschreibung beigefügt.
CPV-Codes:
Straßenbauarbeiten 45233120-6
Kanalbauarbeiten 45247110-4
Kanalisationsarbeiten 45232410-9
Überprüfung von Abwasserkanälen 90491000-5
Nebenangebote sind nicht zugelssen.
Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
Es werden Nachunternehmer zugelassen. Sollte ein Nachunternehmen benannt werden, so behält sich die Stadt Schleiden vor, dies zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen.
Es sind Bietergemeinschaften zugelassen. Bitte benennen Sie eine bevollmächtigte Person als Vertretung.
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Entscheidend für den Zuschlag ist zu 100% das preisgünstigste Angebot zu Gunsten der Stadt Schleiden. Die Angebote zu den Fachlosen werden nicht gewertet und müssen durch das jeweilige Versorgungsunternehmen beauftragt werden. Vertragspartner bezüglich der Fachlose ist das jeweilige Versorgungsunternehmen.
Höhe der Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung: 5 %.
Höhe der Sicherheitsleistung für Mängelansprüche: 3 %.
Es wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden.
Mit der Angebotsangebe wird eine Auskunft über den Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren angefordert.
Weiterhin wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz für die letzten drei Jahre von 2.800.000 EUR vom Bieter erwartet.
Eine Registereintragung für Tiefbauunternehmen (Kanal und Straßenbau) sind mit dem Angebot beizufügen.
Eine Urkalkulation ist vorzulegen.
Zum Nachweis der Qualifikation:
Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 9611) R, S, AK2 sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.
Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung, welche inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) entspricht, mit einem Prüfbericht nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung (Sanierungshandbuch bei Gruppe S).
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Bieter sind verantwortlich, dass im PQ-Verzeichnis sämtliche geforderte Unterlagen enthalten sind. Soweit im PQ-Verzeichnis geforderte Unterlagen nicht enthalten sind, sind diese mit dem Angebot einzureichen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist mit dem Angebot das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen einzureichen. Auf gesondertes Verlangen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, wobei diese durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen entsprechend zu bestätigen sind. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden; es sind dabei Unterlagen des Nachunternehmens zusätzlich einzureichen, wenn die geforderten Unterlagen nicht bereits über die Präqualifikation abgebildet werden. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Werden Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular "Eigenerklärung Bietergemeinschaft" aus dem sich die Mitglieder der
Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter (federführend) ergeben, auszufüllen.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen (sofern nicht abweichend ausgewiesen) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe beizubringen.
lende Unterlagen werden nicht nachgefordert.
Submissionstermin ist der 03. Sept. 2026.
Der geplante Verhandlungstermin ist für die 32. KW 2026 angesetzt.
Die Bindefrist läuft am 12. Oktober 2026 ab.
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern dder Stadt Schleiden gemeinsam an einem Termin nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Weitere Auskünfte können angefordert werden unter: interne Vergabestelle vergabe@schleiden.de