Während der Bauarbeiten zur Wiederherstellung der Aula im Gymnasium wurde von der ausführenden Firma für das Gewerk Bodenbelagsarbeiten, Bedenken angemeldet, dass der ursprünglich beauftragte Boden für diesen Bereich für öffentliche Bereiche nicht genommen werden kann, da die Oberfläche nicht für dauerhafte und häufige Belastung geeignet ist. Daher wurde seitens des Bauherren entschieden, den Bereich in der Aula mit einem anderen Boden auszustatten.
Keine Änderung im Gesamtcharakter: Im Vertrag nicht vorgesehene, erforderliche und zusätzliche Leistungen, die keine Änderung im Gesamtcharakter darstellen. Es werden geänderte Leistungen wie im Leistungsverzeichnis aufgeführt. Die Arbeiten bleiben jedoch die selben, es handelt sich lediglich um einen anderen Bodenbelag.
Wiederherstellung Johannes-Sturmius Gymnasium; hier Auftragsvergabe
Bauleistung