Erstellung einer provisorischen Bausstraße
VO: VOB/A Vergabeart:   Ex ante Veröffentlichung (Binnenmarktrelevanz) Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Schleiden
Blankenheimer Straße 2
53937
Schleiden
Deutschland
DE122496785
interne Vergabestelle
+49 2445-89411
+49 2445-89111
vergabe@schleiden.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die Erstellung einer provisorischen Baustraße für die Zu- und Abfahrten der Fahrzeuge zur Nutzung und Montage eines Salz Silos-Turmsilo für den geplanten Bauhof in Schleiden-Herhahn. Hierzu wird nach vorgegebener Flächenangabe die Grasnarbe entfernt, Mutterboden bis zu einer Gesamttiefe von ca. 50-60 cm ausgehoben und eine Schotterschicht der Körnung 0/32 oder 0/45 verwendet. Das Material wird über die vorgegebene Fläche verteilt.

Eine Bestätigung für die Eintragung im Handelsreisgster/ Handwerksrolle für die ausführende Leistungen ist vorzulegen.

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Bieter sind verantwortlich, dass im PQ-Verzeichnis sämtliche geforderte Unterlagen enthalten sind. Soweit im PQ-Verzeichnis geforderte Unterlagen nicht enthalten sind, sind diese mit dem Angebot einzureichen.

Die geplante Veröffentlichung der Ausschreibung ist im Juni 2026.
Das Ende der geplanten Angebotsfrist ist 31. Juli 2026
Die geplante Verhandlungstermine finden voraussichtlich 27 KW 2026 statt

CPV Cods:
45112000-5 Erdbewegungs- und Aushubarbeiten
45233120-6 Straßenbauarbeiten
45233252-0 Oberbauarbeiten für Straßen

Es sind nur elektronische Angebote in Textform zugelassen.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Nachunternehmen sind nicht zugelassen.
Zahlungen sind elektronisch zu leisten.

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden NICHT nachgefordert.

Der Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis.
Das geplante Verhandlungstermine sind in 27 KW 2026.
HINWEIS:
Die Bieter werden gebeten, das Verhandlungstermin im Rahmen der Terminplanung freizuhalten
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Stadt Schleiden sich vorbehält, das Erstangebot zu bezuschussen, sollte es alle Anforderungen erfüllen und das wirtschaftlichste Angebot darstellen. Somit kann die Zuschlagserteilung auf Grundlage des Erstangebotes erfolgen.

Die Höhe der Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung: 5 %.
Die Höhe der Sicherheitsleistung für Mängelansprüche:3 %.
Auf Bürgschaften wird nicht verzichtet. Sie ist mit dem Vorblatt der Stadt Schleiden zu leisten.

Sollten die Angebote nicht vollumfänglich den Anforderungen entsprechen und eine Optimierung durch Verhandlungen erforderlich erscheinen, werden diese voraussichtlich in KW 27 stattfinden. Die Teilnahme an den Verhandlungen ist sowohl online als auch in Präsenz in den Räumlichkeiten der Stadt Schleiden möglich. Wir bitten darum, die voraussichtlichen Verhandlungstermine im Rahmen Ihrer Terminplanung festzuhalten. Dazu bekommen Sie zum gegebenen Zeitpunkt eine gesonderte Einladung.

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Schleiden sich ausdrücklich vorbehält, den Zuschlag auf das erste Angebot, ohne Durchführung von Verhandlungen zu erteilen, sofern das Angebot als Wirtschaftlichstes im Sinne der Vergabeunterlagen bewertet wird und sämtliche Mindestanforderungen sowie Ausschlusskriterien erfüllt. Somit kann die Zuschlagserteilung auf Grundlage des Erstangebotes erfolgen. Ein Anspruch der Bieter auf Verhandlungen besteht nicht.

Haupterfüllungsort

Schleidne -Herhahn
Auf dem Stzock 23
53937
Schleiden

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Mit der Ausführung ist am 01.07.2026 zu beginnen.
Ausführungsende ist am 31.07. 2026.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Die Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt.
Es werden ausschließlich elektronische Angebote ion Textform zugelaasen.

Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern (z.B. Bieterfragen und Antworten darauf; Aufklärungen; Nachforderungen) erfolgt ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform. Dieser Kommunikationskanal wird auch für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt.

Die Stadt Schleiden vergibt ihre Aufträge gemäß § 75 GO NRW wirtschaftlich, effizient und sparsam unter Beachtung der Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz.
Da für diesen Auftrag ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse im Sinne der Binnenmarktrelevant besteht, so ist eine angemessene Veröffentlichung der Auftragsvergabe sowie der gleichberechtigte Zugang für Wirtschaftsteilnehmer aus allen EU-Mitgliedsstaaten sichergestellt.

Bei Aufträgen über Bauleistungen sind folgende Teile der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) für Bauleistungen anzuwenden: Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleis-tungen in der jeweils geltenden Fassung und Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) in der jeweils geltenden Fassung.
Die vollständige Satzung über die Erteilung von Aufträgen der Stadt Schleiden unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB mit Fassung vom 19.12.2025 finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Stadt Schleiden unter Bürgerservice - Satzungen - Nr. 43
https://www.schleiden.de/rathaus/pool/dokumente-rathaus/satzungen/43-satzung-zur-erteilung-von-auftraegen.pdf?cid=1fzs

Gemäß § 75 GO NRW sind auch Verhandlungen nach der Angebotsabgabe zulässig.
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Schleiden sich ausdrücklich vorbehält, den Zuschlag auf das erste Angebot, ohne Durchführung von Verhandlungen auf das erste Angebot zu erteilen, sofern das Angebot als Wirtschaftlichstes im Sinne der Vergabeunterlagen bewertet wird und sämtliche Mindestanforderungen sowie Ausschlusskriterien erfüllt. Somit kann die Zuschlagserteilung auf Grundlage des Erstangebotes erfolgen. Ein Anspruch der Bieter auf Verhandlungen besteht nicht.
Sollten die Angebote nicht vollumfänglich den Anforderungen entsprechen und eine Optimierung durch Verhandlungen erforderlich erscheinen, werden die Bieter zum gegebenen Zeitpunkt eine gesonderte Einladung bekommen.
Die Teilnahme an den Verhandlungen ist sowohl online als auch in Präsenz in den Räumlichkeiten der Stadt Schleiden möglich.

Bereits hochgeladene Angebote können aus technischen Gründen nicht um weitere Unterlagen ergänzt werden. Ebenso ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dass bereits auf der E-Vergabeplattform hochgeladene Unterlagen im Nachhinein bearbeitet werden.

Es besteht jedoch technisch die Möglichkeit, dass der Bieter bis zum aktualisierten Fristablauf ein weiteres vollständiges Angebot hochlädt.
In diesem Fall sollte der Bieter zuvor hochgeladene Angebote über die E-Vergabeplattform zurückziehen.

Für den Fall, dass nach Ablauf der zuletzt geltenden Angebotsfrist mehrere Angebote eines Bieters eingegangen sind und der Bieter auch nicht per Nachricht über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform zuvor eingegangene Angebote zurückgezogen hat, bezieht der Auftraggeber in die Wertung der Angebote nur das Angebot des Bieters ein mit dem hinsichtlich des Fristablaufs der Angebotsfrist zeitlich jüngsten Eingangsdatum (Datum und Uhrzeit), wie es die E-Vergabeplattform dokumentiert hat. Zuvor eingegangene zeitlich ältere Angebote desselben Bieters gelten automatisch als zurückgenommen und werden nicht gewertet.

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