Verfahrensangaben

Erneuerung Außenanlagen Haupteingang-Wiederherstellung Johannes-Sturmius-Gymnasium

VO: VOB Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Schleiden
053660036036-31001-86
Blankenheimer Straße 2
53937
Schleiden
Deutschland
DEA28
vergabe@schleiden.de
+49 2445-89411
+49 2445-89111

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de
+49 0221-147-3045
+49 0221-147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45112710-5
45233222-1
45232451-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Erneuerung Außenanlagen Haupteingang-Wiederherstellung Johannes-Sturmius-Gymnasium, Blumenthaler Straße 2, 53937 Schleiden

Die durch das Hochwasser beschädigten Bereiche am Haupteingang des Johannes-Sturmius-Gymnasiums müssen erneuert werden. Hierzu sind überwiegend Garten- und Landschaftsbauarbeiten, Pflasterarbeiten sowie Erdbewegungsarbeiten erforderlich.

Mit der Ausführung ist in der 29. KW 2026, spätestens am letzten Werktag dieser KW zu beginnen.

Die Leistung (abnahmereif fertig zu stellen) ist in der 39. KW 2026, spätestens am letzten Werktag dieser KW fertigzustellen.

CPV-Codes:
45112710-5 Landschaftsgestaltung
45233222-1 Pflasterabeiten
45232451-8 Entwässerungsarbeiten

Es erfolgt keine Losaufteilung.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Im Zuge der Flutsanierung werden die flussbegrenzenden Ufermauern in weiten Teilen neuerrichtet und auch der verrohrte (DN1000) Holgenbach, der ca. 4 Meter unterhalb des Vorplatzes verläuft, soll im Bereich des angrenzenden Weges entlang der Olef freigelegt und saniert werden. Die Beschickung dieser Maßnahme erfolgt durch den Sturmiuspark. Diese Tiefbauarbeiten beginnen voraussichtlich nicht vor Herbst 2026.

Die Ausführung der Landschaftsbauarbeiten ist geplant mit dem Beginn der Sommerferien 2026. Der Ausführungsbeginn ist angesetzt für die KW30/2026. Der Ausführungszeitraum ist angesetzt bis KW39/2026. Da jedoch nicht auszuschließen ist, dass die Arbeiten auch in die dann anschließende reguläre Schulzeit fallen, muss der Haupteingang des Gymnasiums ab KW36 für Schüler und Personal jederzeit zugänglich sein. Nach Abbruch der Haupteingangstreppe bis zur Fertigstellung der neuen Treppenanlage muss daher ggfs. eine temporäre Lösung gestellt werden. Ziel ist es jedoch, die geplante Stufenanlage, inklusive der neuen barrierefreien Rampe, zuerst zu erstellen.

Lärmintensive Arbeiten wie z. B. Stemm- und Abrissarbeiten haben innerhalb der Schulferien zu erfolgen und müssen spätestens am letzten Werktag der KW35/2026 zwingend abgeschlossen sein. Ab der KW36 dürfen nur Arbeiten ausgeführt werden, welche den Schulbetrieb nicht beeinträchtigen.

Mehrfaches Umsetzen von Bauzäunen und Material ist einzukalkulieren.

Für den Bauablauf hat die rechtzeitige Bestellung / Verfügbarkeit der ausgeschriebenen Fertigteile höchste Bedeutung. Der AN ist dazu verpflichtet, direkt nach Erhalt des Auftrags die Werkplanung der Fertigteile als Grundlage zur Freigabe für die Produktion in Auftrag zu geben. Der BH und die OÜ sind unaufgefordert hierüber in Kenntnis zu setzen.

Die im Folgenden ausgeschriebene Großbaumpflanzung kann erst ab November 2026 erfolgen. Hierzu wird eine zweite Baustelleneinrichtung notwendig.

Art und Lage der baulichen Anlage:

Bei den ausgeschriebenen Arbeiten handelt es sich um Landschaftsbauarbeiten zur Erneuerung des öffentlichen Vorplatzes mit Rampen, Stufen und Mauerelementen.

Folgende Arbeiten sind durch den AN auszuführen:

Abbrucharbeiten:
- Ausbau und Abfuhr von Betonteilen
- Abbruch und Entsorgung von Stahlbetonteilen
- Ausbau von Stahlteilen und Ausstattungselementen

Erdarbeiten:
- Ausbau und Abfuhr von vorhandenem Bodenmaterial
- Lieferung und Einbau von verdichtungsfähigen Böden und Böden zur Bauraumverfüllung

Entwässerungsarbeiten:
- Einbau von Oberflächenentwässerungselementen mit Anschluss an teils bauseitige Grundleitungen
- Neuerstellung von Entwässerungsleitungen inkl. Schachtbauwerken
- Anschluss bauseitiger Regenfallrohre

Wegebauarbeiten:
- Einbau von Tragschichten und Frostschutzschichten
- Pflasterarbeiten (Betonsteinpflaster und Natursteinpflaster)

Fertigteile setzen:
- Einbau von Stufen, Einfassungen, Sitzblöcken und Mauerteilen (Betonfertigteile), insbesondere Schwerlastwinkelstützen

Ausstattung:
- Einbau von Ausstattungselementen (Abfallbehälter, Radbügel, Masten, Sitzauflagen)

Beleuchtung:
- Einbau von Mastleuchten mit Stromkabel

Vegetationstechnische Arbeiten:
- Baumpflanzungen

Im unmittelbaren Baubereich sind zur Zeit der Maßnahme keine weiteren Unternehmen tätig. Während der Sommerferien von KW30 bis KW36 wird der Vorplatz nicht von Schülern frequentiert.
Für den Verkehr freizuhaltende Flächen:

Spätestens mit Beginn des neuen Schuljahres am 01.09.2026 muss der Haupteingang jederzeit frei zugänglich sein für fußläufigen Verkehr. Angrenzende Bearbeitungsflächen sind gegen unbefugtes Betreten zu sichern. Aufgrund der Schülerfrequentierung ist bei Nutzung von Fahrzeugen insbesondere im Zufahrtsbereich Blumenthaler Straße besondere Vorsicht geboten.

Bei Arbeiten ab dem 01.09.2026 muss zwingend der Schulbetrieb berücksichtigt werden.

Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen:

Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser; Bauschild:

Anschlüsse für Bauwasser und Strom werden durch den AG gestellt und können unentgeltlich genutzt werden. Die Anschlüsse befinden sich im Bereich der Einbringöffnungen der Turnhalle, circa 25 Meter von der Bearbeitungsfläche entfernt.

Nebenangebote werden nicht zugelassen.

Nachunternehmerleistungen und Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sollte ein Nachunternehmen für diese Beschaffung in Betracht gezogen werden, so behält sich die Stadt Schleiden vor, dies zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen.

Mehrere Angebote werden nicht zugelassen.

Ende der geplanten Angebotsfrist ist der 01.04.2026, 9:00 Uhr.

Geplantes Ende der Bindefrist ist der 08.06.2026.

Der Preis (EUR, brutto) ist das einzige Zuschlagskriterium.
Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einreichen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
336.829,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

---
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Blumenthaler Straße 7
53937
Schleiden
Deutschland
DEA28

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Preis (EUR, brutto) ist das einzige Zuschlagskriterium.

Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.

Sollte der Bieter das Leistungsverzeichnis weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht haben, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Ja, im Rahmen von § 132 GWB.

Zusätzliche Angaben

1. Hinweis zur Laufzeit des Vertrags
Für die Laufzeit des Vertrags wird ausschließlich verwiesen auf das Formblatt 214.

2. Zusätzliche Hinweise
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

3. Hinweis zu Formvorgaben
Sofern ein Formblatt eine Unterschrift oder einen Firmenstempel vorsieht, gilt diese Anforderung als erfüllt, sobald der Bieter das ausgefüllte Formblatt über sein Benutzerkonto auf der E-Vergabeplattform hochlädt. Die elektronische Einreichung des Angebots samt aller Formblätter bringt den Rechtsbindungswillen des Bieters zum Ausdruck und bestätigt, dass sämtliche eingereichten Unterlagen und Erklärungen Bestandteil seines Angebots sind, unabhängig davon, ob einzelne Dokumente eine handschriftliche Unterschrift oder einen Stempel enthalten. Ein Ausschluss des Angebots allein aufgrund fehlender Unterschriften oder Stempel auf einzelnen Formblättern erfolgt daher nicht.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Es werden keine Nebenangebote zugelassen
Nachunternehmerleistungen werden zugelassen. Die Art und der Umfang der Teilleistungen, für deren Ausführung Nachunternehmer benötigt werden, sind im Angebot zu bennen.
Bietergemeinschaften werden zugelassen.
Mehrere Angebote werden nicht zugelassen.

Vertragsstrafen für die Überschreitung der Ausführungsfristen sind für jeden Werktag des Verzugs in Höhe von 0,1 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme-beschränkt auf insgesamt 5%- zu zahlen.

Es sind Sicherheitsleistungen für die Vertragserfüllung (§17 VOB/B) zu leisten.
Ebenso Sicherheitsleistungen für Mängelansprüche.
Bürgschaften für die Vertragserfüllung und für die Mängelansprüche werden verlangt.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

8d84b124-b1d3-4b5d-811d-bb577b50ce33-01

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Bereits hochgeladene Angebote können aus technischen Gründen nicht um weitere Unterlagen ergänzt werden. Ebenso ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dass bereits auf der E-Vergabeplattform hochgeladene Unterlagen im Nachhinein bearbeitet werden.
Es besteht jedoch technisch die Möglichkeit, dass der Bieter bis zum aktualisierten Fristablauf ein weiteres vollständiges Angebot hochlädt.
In diesem Fall sollte der Bieter zuvor hochgeladene Angebote über die E-Vergabeplattform zurückziehen.
Für den Fall, dass nach Ablauf der zuletzt geltenden Angebotsfrist mehrere Angebote eines Bieters eingegangen sind und der Bieter auch nicht per Nachricht über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform zuvor eingegangene Angebote zurückgezogen hat, bezieht der Auftraggeber in die Wertung der Angebote nur das Angebot Bieters ein mit dem hinsichtlich des Fristablaufs der Angebotsfrist zeitlich jüngsten Eingangsdatum (Datum und Uhrzeit), wie es die E-Vergabeplattform dokumentiert hat. Zuvor eingegangene zeitlich ältere Angebote desselben Bieters gelten automatisch als zurückgenommen und werden nicht gewertet.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

3
3

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

336.829,20
EUR
374.768,75
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

2026_5000_BL_03.217.01_NO
Erneuerung Außenanlagen Haupteingang, Wiederaufbau JSG Schleiden
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Natur Breitegger GmbH
DE122494809
Mittleres Unternehmen
Junkersstraße 10
53925
kall
Deutschland
DEA28
info@natur-breitegger.de
02441 779058
02441 779061
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

24.04.2026
11.05.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

336.829,00
EUR

Angaben zum Angebot

2026_5000_BL_03.217.01_NO
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung