Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das
Unternehmen beitragspflichtig ist.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
Nachweis zur Eignung des Unternehmens nach VOB/A§6 (3) gemäß Beiblatt-1