Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das
Unternehmen beitragspflichtig ist.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
Nachweis zur Eignung des Unternehmens n. § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A (s. Beiblatt-1)