Selektive Migration des lokalen Netzwerkes in der Kreisverwaltung Düren (LAN/WLAN/VoIP/Wartung und Dienstleistung).
Die Installation der aktiven Netzwerkkomponenten erfolgt nach Beauftragung durch den Auftraggeber in den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung Düren. Künftige Montagearbeiten sind in den Gebäuden A, B, C, D, der Moltkestr. 16, dem KITA-Gebäude, dem Bismarck-Quartier, im Straßenverkehrsamt, im Feuerschutztechnischen Zentrum und in der Geschäftsstelle in Jülich durchzuführen.
Ausführungsbeginn: 01.12.2025
Die Gebäude befinden sich in der:
- Bismarckstraße 16, 52351 Düren- Bismarckstraße 10, 52351 Düren- Bismarckstraße 1, 52321 Düren- Marienstraße 17, 52351 Düren- Moltkestraße 16, 52351 Düren- Kölner Landstr. 271, 52351 Düren- Marienstraße 29, 52372 Kreuzau- Marktplatz 1/Düsseldorfer Str. 6, 52428 Jülich
Die einzelnen weiteren Gebäude sind in Anlage 2 "Zusätzliche Vertragsbedingungen" dokumentiert.
Zuschlagskriterien: Das wirtschaftlich günstigste Angebot wird anhand des Diskontsatzes und Preis ermittelt.
1.Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB).4.Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über das elektronische Vergabeportal zu stellen. Die Plattform wird zur alleinigen Kommunikation mit den Bewerbern und Bietern genutzt. Diese erfolgt gemäß den vergaberechtlichen Erfordernissen transparent und diskriminierungsfrei. Um diesen Vorgaben sowie der Gleichbehandlung aller Bewerber bzw. Bieter gerecht zu werden, sind die Bewerber bzw. Bieter gehalten, sich für das vorliegende Verfahren beim Vergabeportal zu registrieren. Die Registrierung sowie die Nutzung des Vergabeportals sind für die Bewerber bzw. Bieter kostenlos. Bewerber bzw. Bieter, die sich nicht registrieren, haben keinen Anspruch darauf, über Antworten auf etwaige Bieterfragen oder Änderungen im laufenden Verfahren automatisch informiert zu werden.Es werden im Interesse der Gleichbehandlung sämtlicher Bewerber/Bieter grundsätzlich keine telefonischen oder persönlichen Auskünfte zum Inhalt und Ablauf des Verfahrens erteilt. Anträge und Angebote sind nach Vorgaben der Auftraggeberin, in der Regel elektronisch über den elektronischen Vergabemarktplatz einzureichen. Es ist unzulässig, Anträge oder Angebote per Mail oder über die Bieterkommunikation einzureichen.
Die Angebotsöffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist digital auf der Vergabeplattform www.vergabe-wirtschaftsregion-aachen.de.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert waren, werden nachgefordert.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98 c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen
Zum Nachweis seiner beruflichen Leistungsfähigkeit soll der Bieter mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren für die Durchführung der Leistungen benennen mit Angaben zur Auftragshöhe, Auftragszeitraum, Beschreibung sowie Kontaktdaten des Referenzgebers.Präqualifzierte Unternehmen, die nicht über ausreichende Referenzen in der PQ Datenbank verfügen, haben auch den Nachweis einer entsprechenden Referenzliste zu erbringen.
Für die selektive Migration und die Erweiterung des lokalen Netzwerks ist eine besondere Fachkunde erforderlich. Zur Sicherstellung der Integration in das bestehende System ist mit Angebotsabgabe ein gültiger Nachweis des "Gold Partner Status" der Firma Cisco einzureichen.Weiterhin ist der Nachweis des "Advanced Solution Partner" der Firma Microsens mit Angebotsabgabe vorzulegen.
1. Einhaltung des TVgG NRW2. Beachtung des DatenschutzesEinzureichende Unterlagen:- 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe (mittels Eigenerklärung vorzulegen)- ggf. 531 Bewerber Bietergemeinschaftserklärung (mittels Eigenerklärung vorzulegen)- ggf. 533 a u. b Nachweis Unterauftragnehmer (mittels Eigenerklärung vorzulegen)- ggf. 534 a u. b Erklärung Eignungsleihe Haftungserklärung (mittels Eigenerklärung vorzulegen)