Totalunternehmerleistung Erweiterung des Gymnasiums in Baesweiler zum Festpreis
Die Stadt Baesweiler (nachfolgend "Auftraggeber") beabsichtigt die Erweiterung und den Umbau des Gymnasiums an der Otto-Hahn-Straße 16-18 in 52499 Baesweiler als Totalunternehmer-Vergabe. Das Gymnasium befindet sich auf dem Grundstück der Gemarkung Baesweiler, Flur 008, Flurstück 96. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 26.500 m2. Der stetig steigende Bedarf an Schulplätzen im Gymnasialbereich macht diese Maßnahme erforderlich. Das Gymnasium soll zukünftig fünfzügig ausgelegt sein und gemäß des Schülerzahlenmonitorings Platz für bis zu ca. 1.200 Schülerinnen und Schüler bieten. Der aktuelle Schulstandort besteht aus drei Gebäudeteilen (Trakt 1, Trakt 2 sowie Trakt 3/4) und einer Dreifachturnhalle. Im Zuge der geplanten Erweiterung ist der bisher in Trakt 1 untergebrachte Verwaltungstrakt in eine zu realisierende Aufstockung der Turnhalle zu verlegen. Zusätzlich ist der Umbau von Trakt 1 zur Unterbringung von Klassenräumen sowie eine Erweiterung von Trakt 3/4 zur Schaffung neuer Klassenräume vorgesehen, um den ermittelten zusätzlichen Raumbedarf zu decken. Auftragsgegenstand ist zudem die feste Möblierung, während die lose Möblierung sowie der Umzug des Trakts 1 Sache des Auftraggebers sind. Ein Flächennutzungsplan liegt vor. Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Die Aufstockung der Turnhalle ist auf einer Grundfläche von ca. 1.200 m² zu realisieren. Im Rahmen der geplanten baulichen Maßnahmen werden durch den Umbau von Trakt 1 insgesamt acht neue Klassenräume geschaffen. Im Anbau der Trakte 3 und 4 sind insgesamt vier weitere Klassenräume sowie vier Fachräume für Musik und Erdkunde zu errichten. Des Weiteren werden Informatik (Computerräume) in der Aufstockung der Turnhalle realisiert. Außerdem ist eine neue Adressbildung mit dem Haupteingang an der Turnhalle vorgesehen. Die Erweiterungsmaßnahmen müssen im laufenden Betrieb umgesetzt werden. Zur Beschleunigung des Bauablaufs steht es dem Auftragnehmer frei, vorgefertigte Bauelemente und Fertigteile einzusetzen ("Modul- oder Systembauweise"). Ziel ist es, dass der Totalunternehmer das Gebäude schlüsselfertig errichtet. Eine Inbetriebnahme des letzten Bauabschnitts ist spätestens in den Sommerferien 2030 vorgesehen. Bei der Planung der Bauabschnitte ist zu berücksichtigen, dass die Aufstockung der Turnhalle zeitlich vor dem Umbau des Trakts 1 vorzunehmen ist, damit der Trakt 1 für die Umbaumaßnahmen freigezogen werden kann. Für die Umsetzung der Planungs- und Baumaßnahmen steht ein Budget von 12 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dieses Budget wird als Festpreis für das Vergabeverfahren vorge-geben. Mit diesem Budget sind zumindest die Planung und Ausführung- der Aufstockung der Turnhalle, - des Umbaus von Trakt 1 zur Unterbringung von Klassenräumen sowie - der Erweiterung von Trakt 3/4. Darüber hinaus steht es den Bietern frei, folgende weitere Maßnahmen zu dem festge-setzten Budget umzusetzen: - Planung und Ausführung einer neuen Adressbildung mit dem Haupteingang an der Turnhalle;- Ausführung der Fahrradstellplätze.
Das Vergabeverfahren soll im Juli 2027 abgeschlossen sein.
Bewertung Plausibilität
Funktionalität der Nebenräume
Planung und Ausführung neue Adressbildung an der Turnhalle
Realisierung Fahrradstellplatz
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Nachforderung richtet sich ausschließlich nach § 16a EU VOB/A. Bewertungsrelevante Unterlagen werden für das verbindliche Angebot nicht nachgefordert. Dies gilt ebenso für unvollständige Angaben zu Referenzen im Teilnahmewettbewerb.
Jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft muss mindestens eine Referenz über TGA-Planungsleistungen (HKLS und ELT) vorlegen. Vergleichbar sind Referenzen über- einen Umbau oder Erweiterungsbau (Aufstockung oder Anbau) eines Bestandsgebäudes (Hochbau), - Honorarzone II (unten oder höher), wobei- die Fertigstellung der Genehmigungsplanung nach dem 1. Januar 2016 liegt (es gilt der Eingangsstempel bei der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde) und- mindestens die Lph 2-5 nach HOAI erbracht worden ist.
Erfüllt die jeweilige Referenz nicht kumulativ die vorgenannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss der Referenz. Darüber hinaus müssen mit allen eingereichten Referenzen TGA-Planung HKLS in Summe die Planungsleistungen HKLS (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Kältetechnik, luft-technische Anlagen) und Planungsleistungen ELT (Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und nutzungsspezifische Anlagen) nachgewiesen werden. Kann der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Planungsleistung in Summe nicht zusätzlich nachweisen, wird er bzw. sie ausgeschlossen.
Jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft muss mindestens eine Referenz über Objektplanungsleistungen vorlegen. Vergleichbar sind dabei Referenzen über durchgeführte Objektplanungsleistungen- über Erweiterungsbau (Aufstockung oder Anbau) oder den Umbau einer weiterführenden Schule, Universität, Fachhochschule oder berufsbildende Schule, - Honorarzone IV,- mit einer Bruttogeschossfläche (BGF) von mindestens 800 m² (ohne Tiefgarage),- wobei mindestens die Leistungsphasen 2-5 gem. § 34 HOAI erbracht worden und- die Objektplanungsleistungen ab dem 1. Januar 2016 fertig gestellt worden sind.
Kann der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft nicht mindestens eine Referenz nachweisen, die die vorgenannten Voraussetzungen kumulativ erfüllt, wird er bzw. sie ausgeschlossen.
Jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft muss mindestens eine vergleichbare Referenz für Bauleistungen über einen Umbau oder einen Erweiterungsbau (Aufstockung oder Anbau) vorlegen. Vergleichbar sind Referenzen, die - den schlüsselfertigen Umbau oder Erweiterungsbau eines Gebäudes (Generalunternehmerleistung) betreffen, - das als Büro- oder Verwaltungsgebäude, Schul- oder Hochschulbau, Kulturbau oder Veranstaltungsstätte genutzt wird, - wobei das Gebäude mindestens eine Größe von 800 m² BGF (ohne Tiefgarage) umfassen und- das Referenzgebäude fertig gestellt ist. Als Fertigstellungstermin gilt die rechtsgeschäftliche Abnahme, die zwischen dem 1. Januar 2016 und dem Zeitpunkt des Schlusstermines für die Einreichung der Teilnahmeanträge liegen muss.