Planungsleistungen für die Umgestaltung der Eschbachstraße und des Marktplatzes im Sinne der Barrierearmut, Leistungsphasen 1-3 und optional 4-9
Im Rahmen der Erarbeitung eines ISEKs wurde auch die Reaktivierung und Gestaltung öffentlicher Flächen als Räume für unterschiedliche Nutzungen und Zielgruppen verbunden mit der barrierearmen Erschließung der wichtigsten Orte in der Altstadt erarbeitet. Dazu wwurden bereits in der Vergangenheit einzelne Straßenzüge barrierearm umgebaut. Offen ist jedoch noch das Bindeglied Marktplatz, die Eschbachstraße sowie die beiden Rurbrücken zwischen Eschbachstraße und Markt sowie Eschbachstraße und Aukloster.
Planungskosten auf Basis der HOAI mit Abschlägen
Die regelmäßige Anwesenheit vor Ort durch den verantwortlichen Projektleiter sowie den verantwortlichen Projektbearbeiter in der Ausführungsphase, die Zusage zur wöchentlichen Teilnahme an Baubesprechungen und Baustellenhotline sowie die schnelle Verfügbarkeit bei Gefahrenereignissen ist von besodnerer Bedeutung und muss mit Angebotsabgabe schriftlich erkäutert und zugesichert werden.
Der verantwortliche Projektleiter und Projektbearbeiter wird vorgestellt und seine persönliche und fachliche Qualität gemäß dessen schriftlicher Unterlage bewertet.
Zusage der Zügigkeit des Beginns und der Durchführung der Planung. Die Darlegung der zu erwartenden Zeitschiene nebst verfügbarer Kapazitäten muss schriftlich erläutert werden.
Nachweis der erbrachten Leistungen für 3 Projekte für den ausgeschriebenen Planungs- Leistungsbereich. Die Projekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag 01.01.2020) mit dem Abschluss der Leistungsphase 8 realisiert worden sein.
Eine Rüge ist unverzüglich nach Kenntnis des Umstands, der gerügt werden soll, einzureichen. Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Tage (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Vorgelegte Referenzeen können nicht ausgetauscht werden.
Aktueller Nachweis (nicht älter als 3 Monate) über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister/Architekten-/Ingenieurkammer
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, sowie zu Russlandbeziehungen
Nachweis über die geleisteten Steuerzahlungen und Sozialabgaben (Unbedenklichkeitsbescheinigungen)
Versicherungsnachweis bzw. -zusage
Angaben zu Auftragsteilen in einer etwaigen Bietergemeinschaft
Erklärung über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragnehmern
Erklärung über den Umsatz des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft für den ausgeschriebenen Leistungsbereich der Planungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (je Jahr; 2022, 2023, 2024). Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 200.000 EUR (netto) erreichen.
Mindestanzahl von Mitarbeitern im Planungsbereich: 5 (Vollzeitäquivalente)