Freiraumplanung für die Erlebbarmachung untergenutzter Orte der Altstadt Monschau (Kurpark, Sonntagsley und Haller), Leistungsphasen 3-9.
Im Rahmen der Erarbeitung eines ISEKs und in Folge der Bearbeitung eines "Masterplans für untergenutzte Orte" wurden mögliche öffentliche Freiflächen auf ihren Aufwertungsbedarf und ihre Nutzungsmöglichkeiten hin untersucht und mit Prioritäten hinterlegt. Das Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität und die Funktionsvielfalt einzelner öffentlicher Flächen in der Altstadt zu steigern und Naherholungsmöglichkeiten im direkten Wohnumfeld zu schaffen. Zielgruppen sind Altstadtbewohner und Besucher aller Altersklassen.
Im Masterplan wurden durch ein Freiraumbüro für die priorisierten Orte Kurpark, Sonntagsley und Haller Vorentwürfe gemäß der Leistungsphasen 1-2 erstellt und mit Kostenschätzungen hinterlegt.
Diese Planungskonzepte sollen nun weiter qualifiziert und umgesetzt werden.
Planungskosten auf Basis der HOAI mit Abschlägen
Der verantwortliche Projektleiter und Projektbearbeiter wird gemäß dessen schriftlicher Unterlage und dessen Präsentation im Verhandlungsgespräch bewertet. Beide Personen müssen zum Verhandlungsgespräch erscheinen.
Die regelmäßige Anwesenheit vor Ort durch den verantwortlichen Projektleiter sowie den verantwortlichen Projektbearbeiter ist von besonderer Bedeutung und muss mit Erstangebot schriftlich erläutert und im Verhandlungsgespräch mündlich dargestellt und zugesichert werden.
Zusage der Zügigkeit des Beginns und der Durchführung der Planung. Die Darlegung der zu erwartenden Zeitschiene nebst verfügbarer Kapazitäten muss mit Erstangebot schriftlich erläutert und im Verhandlungsgespräch mündlich dargestellt und zugesichert werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von 3 oder 4 Bewerbern: Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien-/anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der ausgeschriebenen Planungen eingereichten 3 Referenzobjekte, bezogen auf das bietende Unternehmen/Bietergemeinschaft, - jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-10 Punkte), - vergleichbare Planungsaufgaben (0-30 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-10 Punkte), vergleichbare angestrebte Qualität (0-15 Punkte) uns jeweils die Vorlage eines Referenzschreibens oder Referenzbestätigung vom Auftraggeber, welche/s nach dem Abschluss der LPH 8 ausgestellt wurde (0-15 Punkte). Insgesamt können mit den 3 Referenzen zusammen maximal 240 Punkte erreicht werden. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Teilnehmeranzahl unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Eine Rüge ist unverzüglich nach Kenntnis des Umstands, der gerügt werden soll, einzureichen. Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Tage (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
Vorgelegte Referenzen können nicht ausgetauscht werden.
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2659)
Verstoß gegen § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle Vereinigungen im Ausland)
Verstoß gegen § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (terroristische Verinigungen im Ausland).
Verstoß gegen § 261 StGB (Geldwäsche) oder § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden soollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen.
Verstoß gegen § 263 StGB (Betrug) oder § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Verstoß gegen § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (ausländische und internationale Bedienstete) oder gegen Art. 2 § 2 des GEsetzes zur BEkämpfung internationaler BEstechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter in Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Verstoß gegen §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Das Unternehmen ist seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen
Das Unternehmen ist seiner Verpflichtung zur Zahlung von beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen.
Nachweislicher Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen beid er Ausführung öffentlicher Aufträge.
Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens
wenn das Unternehmen insolvent ist.
Das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird.
Vereinbarungen zwischen Unternehmen oder Absprachen über Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Ein Interessenkonflikt beid er Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Eine Wettbewerbsverzerrung vorliegt, die daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführing eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadenersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt.
Wenn das Unternehmen in BEzug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Aktueller Nachweis (nicht älter als 3 Monate) über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister/Architekten-/Ingenieurkammer
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, sowie zu Russlandbeziehungen
Nachweis über die geleisteten Steuerzahlungen und Sozialabgaben (Unbedenklichkeitsbescheinigungen)
Versicherungsnachweis bzw. -zusage
Angaben zu Auftragsteilen in einer etwaigen Bietergemeinschaft
Erklärung über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragnehmern
Erklärung über den Umsatz des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft für den ausgeschriebenen Leistungsbereich der Planungen iin den letzten 3 Geschäftsjahren (je Jahr; 2022, 2023, 2024). Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 200.000 EUR (netto) erreichen.
Mindestanzahl von Mitarbeitern im Planungsbereich: 3 (Vollzeitäquivalente)
3 Referenzen des Bewerbers:Nachweis der erbrachten Leistungen für 3 Projekte für den ausgeschriebenen Leistungsbereich der Planungen (Spielplätze, Plätze, Wege, Aussichtspunkte) im denkmalgeschützten Ensembles.Die Projekte müssen innerhalb der vergangenen 5 Jahre ( Stichtag 1.1.2020) mit dem Abschluss der LPH 8 realisiert worden sein. Der Fokus der Vergleichbarkeit liegt dabei auf: Vergleichbare Planungsaufgabe, Größe, angestrebte Qualität, siehe auch die Eignungsmatrix.