Die Stadt Monschau hat 2022 ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept für die Altstadt unter dem Titel "Zukunftskonzept Monschau Altstadt 2030" beschlossen.Der historische Gebäudebestand gibt der als Denkmalbereich unter Schutz gestellten Altstadt ihr Gesicht und prägt ihr unverwechselbares Erscheinungsbild. Die Sicherung zeitgemäßer Wohnungsangebote bei gleichzeitiger Wahrung der ortstypischen Fassaden der denkmalgeschützten, denkmalwerten oder stadt-bildprägenden Gebäuden ist vorrangiges Ziel. Ebenso gilt es die gewerblich genutzten Einheiten zu erhalten und bestehende Nutzungen zu stärken. Leerstände und Fehlnutzungen sollen vermieden werden. Entsprechend sollen die Häuser eine sensible Sicherung und Sanierung erfahren und neben dem Wohnen auch neuen Nutzungen zugeführt werden, die die Altstadt beleben. In Folge sollen auch neue Eigentümer und Interessenten gewonnen werden.
In den Jahren 2024/2025 wurde die Gesamtmaßnahme in die Städtebauförderung aufgenommen und die Vorplanung für die ersten baulichen Projekte durch externe Fachplaner erstellt.
Das Projekt- und Citymanagement übernimmt gemeinsam mit der Stadt Monschau im Rahmen des Projektmanagements die Projektsteuerung und die Begleitung aller Projekte aus dem ISEK. Dazu gehören insbesondere die baulichen Projekte mit der Zusammenarbeit der entsprechenden Fachplanern, das Förderantragsmanagement, das Projekt-Controlling sowie die die Zusammenarbeit mit privaten und öffentlichen Institutionen.Im Rahmen des Citymanagements steht die Beteiligung und Aktivierung der lokalen Akteure zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Altstadt im Vordergrund. Dabei geht es um die Verbesserung des Images des Altstadt nach außen sowie die Stärkung der Identität der Monschauer mit Ihrem historischen Zentrum. Erfolgen soll dies durch eine enge Zusammenarbeit mit den verschiedenen Immobilieneigentümern und Gewerbetreibenden. Themen sind die Vermeidung und Neubelegung von gewerblichen Leerständen und die Stärkung der Wohnfunktion in der Altstadt unter der Ägide der Sicherung des historisch wertvollen Gebäudebestands.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein externer Dienstleister gesucht, der die Umsetzung der oben genannten Aufgaben übernimmt und damit zum Prozess der Stadtteilerneuerung maßgeblich beiträgt. Mit der ausgeschriebenen Leistung ist sofort nach Auftragserteilung zu beginnen. Dem Auftragnehmer steht als Ansprechpartner die städtische Projektleitung zur Seite. In regelmäßigen Besprechungen soll der aktuelle Sachstand der laufenden Maßnahmen bei Bedarf mit weiteren Sachbearbeitern und Fachplanern besprochen und anstehende Projekte koordiniert werden. Die Stadt Monschau stellt folgende Anforderungen an den Auftragnehmer:- Hinreichende Leistungsfähigkeit (Unternehmensgröße, Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, technische Ausstattung etc.). - Profunde Kenntnisse und langjährige Erfahrung in der Umsetzung komplexer Städtebauförderungs-maßnahmen aus unterschiedlichen Programmkulissen der Städtebauförderung. - Langjährige Zusammenarbeit mit den Förderstellen des Landes (MBWSV und Bezirksregierung Köln). - Umfassende Erfahrung in der Netzwerkbildung, Beteiligung und Öffentlichkeitsarbeit - Allgemeine Kenntnisse im Vergaberecht und allgemeinen Vertragsrecht - Kenntnisse und Erfahrungen in der Kommunalberatung sowie der Präsentation, Moderation und im Projektmanagement
Angebotene Gesamtjahresstunden für das Budget von 125.000 EUR brutto.
Anzahl der in der Altstadt als Sprechstunde angebotenen Stunden vor Ort.
Schriftliches Konzept zur Herangehensweise an die Aufgaben des Projekt- und Citymanagements. Gewertet werden die Unterpunkte Projektmanagement 40%, Citymanagement 40% und Orgnisation 20%.
Qualifikation und Erfahrung der eingesetzten Projektleitung 50% und Fachbearbeiter 50%.
Einzelheiten sind den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere "Zuschlagskriterien" zu entnehmen.
Eine Rüge ist unverzüglich nach Kenntnis des Umstands, der gerügt werden soll, einzureichen. Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Tage (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Ein Austausch von Referenzen ist ausgeschlossen.
Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder - sofern keine Eintragungspflicht besteht - Eigenerklärung zur freiberuflichen Tätigkeit
Nachweis über bestehende angemessene Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung, im Falle der Beauftragung eine solche abzuschließen und nachzuweisen. Mindestdeckungssumme 1.000.000 EUR für Sachschäden, 2.000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für Vermögensschäden, jeweils pro Schadensfall.
Erklärung über den Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025). Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 200.000 EUR erreichen.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und zu Russlandbeziehungen
Eigenerklärung zu KorrbG
Eigenerklärung zu MiLoG
Eigenerklärung zur unverzüglichen Leistungsaufnahme
Darstellung von 7 Referenzprojekten, davon 3 Projektmanagement, 3 Citymanagement und 1 Öffentlichkeitsarbeit.
Benennung des vorgesehenen Projektteams
Soweit einschlägig Angaben zu Unterauftragnehmern/Eignungsleihe
Soweit einschlägig Angaben zur Bietergemeinschaft