Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Fachplanerleistungen zum Leistungsbild Veranstaltungs- und Sicherheitsmanagement für das Projekt "Euskirchener City-Forum und Plaza" der Stadt Euskirchen.
Im Zuge der Flutkatastrophe 2021 ist das ehemalige City-Forum der Stadt Euskirchen überflutet worden. Die Schäden waren so erheblich, dass ein Wiederaufbau wirtschaftlich nicht umzusetzen war.Sämtliche Entwicklungen in der City Süd (Neubau des Rathauses, Neubau eines Parkhauses, Entwicklung des City-Forums und weitere Maßnahmen) stellen als Innenstadterweiterung südlich der Bahnhofsunterführung ein Leuchtturmprojekt für die Stadtentwicklung der Stadt Euskirchen dar. Der öffentlichen Platzgestaltung kommt in Verbindung mit der Gestaltung und praktikablen Umfeldeinbindung des City-Forums als Veranstaltungshalle somit eine herausragende Stellung zu. Der Platz soll zukünftig neben der Erschließung der angrenzenden Gebäude und Nutzflächen sowohl Aufenthaltsqualität bieten als auch für Veranstaltungen, ggf. mit einer Außenbühne des City-Forums, genutzt werden.Für den Neubau des City-Forums als Veranstaltungsstätte mit 1.200 Sitzplätzen und die Gestaltung des öffentlichen Raumes hat die Stadt Euskirchen daher einen interdisziplinären Planungswettbewerb für Architekten und Landschaftsarchitekten ausgelobt. Gegenstand des Realisierungswettbewerbs war die Planung des neuen City-Forums der Stadt Euskirchen als Veranstaltungsstätte, sowie eine qualitativ hochwertige Freiraumgestaltung der öffentlichen Grün- und Freifläche im Umfeld des Forums (Objektplanung in den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen).In Anschluss an den Realisierungswettbewerb fand die Vergabe der Planungsleistungen an den Wettbewerbssieger für das Leistungsbild Objektplanung statt.Neben der Objektplanung sind weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen erforderlich, die in mehreren Vergabeverfahren (Losen) vergeben werden.Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Fachplanerleistungen zum Leistungsbild Veranstaltungs- und Sicherheitsmanagement für das Projekt "Euskirchener City-Forum und Plaza" der Stadt Euskirchen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen zur Angebotsphase, insbesondere der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (vgl. Vergabeunterlagen Angebotsphase, Teil C).
Die Planungen beziehen sich auf das "EuCF & Plaza" im Bereich der City Süd, 53879 Euskirchen.
Angebotsvergleichspreissiehe Vergabeunterlagen Anlage A 13: Bewertungsverfahren
Erfahrungen des Projektleiterssiehe Vergabeunterlagen Anlage A 13: Bewertungsverfahren
- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
- Bieter können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt derEuropäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen,selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:- Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Stadt EuskirchenZentrale Vergabestelle (ZVS)Altes Rathaus Baumstraße 253879 Euskirchen
Beim Öffnungstermin sind Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen.
Angebote von Bietern, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht alle erforderlichen Unterlagen enthalten, werden nicht zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage A 05)a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB;b) Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister;c) Angaben zu Einträgen im Wettbewerbsregister;d) Angaben zu Erklärungen in Bezug auf die Eignung.
Die Bieter / Bietergemeinschaften haben ihre Eignung durch Einreichung der nachfolgend im Einzelnen erläuterten Eigenerklärungen nachzuweisen. Hierzu sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden:- Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Anlage A 04)- Erklärung zu §§ 123, 124 GWB (Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) (Anlage A 05)- Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Anlage A 06)- Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Anlage A 07)Soweit nichts anderes bestimmt ist, ist die Erklärungen von jedem Bieter / jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Zu den geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch Nachweise zu verlangen.
Befähigung zur Berufsausübung (Anlage A 04)a) Eigenerklärung, dass der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft in das Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist (ggf. Auszug aus dem Handelsregister);Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Erklärung die folgenden Unterlagen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder in einem vergleichbaren Register.b) Eigenerklärung zum Berufsabschluss einer Ausbildung in dem Bereich des "Crwod Safety Managments" (oder vergleichbar) oder zur Berechtigung zum Tragen der Berufsbezeichnung Meister für Veranstaltungstechnik (oder vergleichbar);Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist zur Bestätigung der Erklärung ein Nachweis über den Berufsabschluss einer Ausbildung in dem Bereich des "Crowd Safety Managements" (oder vergleichbar) oder die Berechtigung zum Tragen der Berufsbezeichnung als Meister für Veranstaltungstechnik (oder vergleichbar) vorzulegen.Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen Berufsangehörigen benennen, der die Ausbildung in dem Bereich des "Crowd Safety Managements" (oder vergleichbar) abgeschlossen hat oder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung als Meister für Veranstaltungstechnik(oder vergleichbar) zu tragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Anlage A 06)Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Ge-schäftsjahren.Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Anlage A 07)Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.1. Mindestanforderungen an die Referenzen:a) Benennung von insgesamt mindestens einer Referenz aus den letzten fünf Jahren(maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Frist zur Einreichung der Angebote endet) für vergleichbare Gebäude mit dem folgenden Inhalt:Erstellung von grundlegenden Sicherheitskonzepten für Veranstaltungsstätten mit mehr als 1.000 Besuchern nebst Flächenplanung unter Crowd-Management-Gesichtspunkten.b) Benennung von insgesamt mindestens einer Referenz aus den letzten fünf Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Frist zur Einreichung der Angebote endet) für vergleichbare Gebäude mit dem folgenden Inhalt:Erbringung von Beratungsleistungen zum Veranstaltungs- und Sicherheitsmanagement während der Planungsphase gegenüber dem Referenzauftraggeber hinsichtlich eines Neu- oder Umbaus bezogen auf ein vergleichbares Gebäude. Als vergleichbare Gebäude gemäß lit. a) und b) werden angesehen: Kongress- oder Veranstaltungszentren,Messe- und Mehrzweckhallen oder Kulturzentren (z.B. Theater- oderOpernhäuser), Fachhochschulen bzw. Universitäten, Spiel- und Sportstätten. Nicht als vergleichbar angesehen werden insbesondere Wohngebäude und Lagerhallen, Geschäfts- und Fabrikationsgebäude.Im Referenzzeitraum liegen nur solche Referenzleistungen, die in diesem Zeitraum erfolgreich abgeschlossen wurden.Die Erklärung zu den Referenzen muss nach näherer Maßgabe des Formblatts Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" (Anlage A 07) folgendeAngaben enthalten:- Bezeichnung und Ort des Referenzprojekts;- Beschreibung des Referenzgebäudes;- Ausführliche Beschreibung der im Rahmen der Erstellung des grundlegenden Sicherheitskonzepts erbrachten Leistungen inklusive Flächenplanung unter Crowd-Management-Gesichtspunkten und/oder der erbrachten Beratungsleistungen zum Veranstaltungs- und Sicherheitsmanagement während der Planungsphase hinsichtlich eines Neu- oder Umbaus;- Leistungszeitraum und Angabe des Abschlusses der im Referenzprojekt erbrachten Leistungen;- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer);- Benennung der Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber.Anhand der Beschreibungen / Angaben des Bieters muss es für den Aufraggeber möglich sein, nachzuvollziehen, inwieweit es sich um eine vergleichbare Leistung handelt.Lediglich auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers, also noch nicht mit dem Angebot, sind zu den benannten Referenzen schriftliche Bestätigungen des jeweiligen Referenzauftraggebers vorzulegen, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden.2. Angaben über die Zahl der im Unternehmen beschäftigten festangestellten Mitarbeiter mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind geeignete Nachweise vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass die benannte Anzahl der Mitarbeiter tatsächlich in dem Unternehmen angestellt ist.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:- Angebotsschreiben (Anlage A 02)- Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Anlage A 04)- Erklärung zu §§ 123, 124 GWB (Anlage A 05)- Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Anlage A 06)- Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Anlage A 07)- Honorarblatt (Anlage A 11)- Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen (Anlage A 12)