Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Anlage TNW 06)
Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein, d.h. für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
Benennung von insgesamt mindestens zwei Referenzen aus den letzten fünf Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge endet) zu mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag hinsichtlich Art, Umfang bzw. Größe und Komplexität vergleichbaren Leistungen für vergleichbare Gebäude.
Vergleichbar sind Leistungen, wenn sie Planungsleistungen mindestens zu dem Leistungsbild Technische Ausrüstung und mindestens der Leistungsphasen 3 bis 5 (im Sinne der HOAI) zum Gegenstand hatten. Als vergleichbare Gebäude werden angesehen: Kongress- oder Veranstaltungszentren, Messe- und Mehrzweckhallen oder Kulturzentren (z.B. Theater- oder Opernhäuser), Fachhochschulen bzw. Universitäten oder Krankenhäuser, jeweils mit einer Größe von mindestens 7500 m² Bruttogrundfläche (BGF). Nicht als vergleichbar angesehen werden insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, Lager- und Fabrikationsgebäude.
Im Referenzzeitraum liegen nur solche Referenzleistungen, die in diesem Zeitraum erfolgreich abgeschlossen, d.h. vom Referenzauftraggeber abgenommen wurden. Referenzen können auch für solche Leistungen berücksichtigt werden, die vom Referenzauftraggeber teilabgenommen wurden, wobei im Falle einer Teilabnahme die Referenz nur für die Leistungen herangezogen werden kann, die Gegenstand der Teilabnahme waren. Die Angaben zu den Referenzen sind so vorzunehmen, dass es dem Auftraggeber möglich ist, die Einhaltung der Mindestanforderungen zu prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, zusätzliche Informationen in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen bei dem Bewerber anzufordern.
Die Erklärung muss nach näherer Maßgabe des Formblatts "Erklärung zu technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" (Anlage TNW 06) folgende Angaben enthalten:
Bezeichnung und Ort des Referenzprojekts; Ausführliche Beschreibung der ausgeführten Planungsleistungen mit Angaben zum
Leistungsbild und zu den beauftragten und zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnah?meantrags abgeschlossenen Leistungsphasen; Angabe zum Inbetriebnahmezeitpunkt des Bauwerks; Leistungszeitraum und Angabe Abnahme- bzw. Teilabnahmezeitpunkt der im Referenzprojekt erbrachten Leistungen; Honorarzone;
Projektvolumen (Baukosten) netto gesamt (Anrechenbare Kosten nach DIN 276, KG 300-400); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer); Benennung der Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber.
2) Angaben über die Zahl der im Unternehmen beschäftigten festangestellten Mitarbeiter mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Anhand dieses Kriteriums werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.