Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Fachplanerleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung einschließlich Förderanlagen, Elektroplanung für die Außenanlagen, Drainageplanung, Regenwassermanagement, Bewässerungsplanung und Planung der Brunnentechnik für das Projekt "Euskirchener City-Forum und Plaza" der Stadt Euskirchen.
Im Zuge der Flutkatastrophe 2021 ist das ehemalige City-Forum der Stadt Euskirchen überflutet worden. Die Schäden waren so erheblich, dass ein Wiederaufbau wirtschaftlich nicht umzusetzen war.Sämtliche Entwicklungen in der City Süd (Neubau des Rathauses, Neubau eines Parkhauses, Entwicklung des City-Forums und weitere Maßnahmen) stellen als Innenstadterweiterung südlich der Bahnhofsunterführung ein Leuchtturmprojekt für die Stadtentwicklung der Stadt Euskirchen dar. Der öffentlichen Platzgestaltung kommt in Verbindung mit der Gestaltung und praktikablen Umfeldeinbindung des City-Forums als Veranstaltungshalle somit eine herausragende Stellung zu. Der Platz soll zukünftig neben der Erschließung der angrenzenden Gebäude und Nutzflächen sowohl Aufenthaltsqualität bieten als auch für Veranstaltungen, ggf. mit einer Außenbühne des City-Forums, genutzt werden.Für den Neubau des City-Forums als Veranstaltungsstätte mit 1.200 Sitzplätzen und die Gestaltung des öffentlichen Raumes hat die Stadt Euskirchen daher einen interdisziplinären Planungswettbewerb für Architekten und Landschaftsarchitekten ausgelobt. Gegenstand des Realisierungswettbewerbs war die Planung des neuen City-Forums der Stadt Euskirchen als Veranstaltungsstätte, sowie eine qualitativ hochwertige Freiraumgestaltung der öffentlichen Grün- und Freifläche im Umfeld des Forums (Objektplanung in den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen).In Anschluss an den Realisierungswettbewerb fand die Vergabe der Planungsleistungen an den Wettbewerbssieger für das Leistungsbild Objektplanung statt.Neben der Objektplanung sind weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen erforderlich, die in mehreren Vergabeverfahren (Losen) vergeben werden.Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Fachplanerleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung einschließlich Förderanlagen, Elektroplanung für die Außenanlagen, Drainageplanung, Regenwassermanagement, Bewässerungsplanung und Planung der Brunnentechnik für das Projekt "Euskirchener City-Forum und Plaza" der Stadt Euskirchen.Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen zur Angebotsphase, insbesondere der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (vgl. Vergabeunterlagen Angebotsphase, Teil C).
Die Planungen beziehen sich auf das "EuCF & Plaza" im Bereich der City Süd, 53879 Euskirchen.
Preis
- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
- Bieter können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt derEuropäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen,selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:- Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Stadt EuskirchenZentrale Vergabestelle (ZVS)Altes Rathaus Baumstraße 253879 Euskirchen
Beim Öffnungstermin sind Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen.
Angebote von Bietern, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht alle erforderlichen Unterlagen enthalten, werden nicht zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage A 05)a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB;b) Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister;c) Angaben zu Einträgen im Wettbewerbsregister;d) Angaben zu Erklärungen in Bezug auf die Eignung.
Die Bieter / Bietergemeinschaften haben ihre Eignung durch Einreichung der nachfolgend im Einzelnen erläuterten Eigenerklärungen nachzuweisen. Hierzu sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden:- Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Anlage A 04)- Erklärung zu §§ 123, 124 GWB (Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) (Anlage A 05)- Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Anlage A 06)- Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Anlage A 07)Soweit nichts anderes bestimmt ist, ist die Erklärungen von jedem Bieter / jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Zu den geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch Nachweise zu verlangen.
Befähigung zur Berufsausübung (Anlage A 04)a) Eigenerklärung, dass der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft in das Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist (ggf. Auszug aus dem Handelsregister);Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Erklärung die folgenden Unterlagen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder in einem vergleichbaren Register.b) Eigenerklärung zur Berechtigung zum Tragen der Berufsqualifikation / Berufsbezeichnung Ingenieur oder Architekt: Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach der Richtlinie 2005/36/EG berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden.Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/Ingenieur benennen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Anlage A 06)Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Ge-schäftsjahren.Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Anlage A 07)Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.1. Mindestanforderungen an die Referenzen:Benennung von insgesamt mindestens einer Referenz aus den letzten fünf Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Frist zur Einreichung der Angebote endet) zu mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag hinsichtlich Art, Umfang bzw. Größe und Komplexität vergleichbaren Leistungen für vergleichbare Gebäude.Vergleichbar sind Leistungen, wenn sie Planungsleistungen mindestens zu dem Leistungsbild Technische Ausrüstung und mindestens der Leistungsphasen 3 bis 5 (im Sinne der HOAI) zum Gegenstand hatten. Als vergleichbare Gebäude werden angesehen: Kongress- oder Veranstaltungszentren, Messe- und Mehrzweckhallen oder Kulturzentren (z.B. Theater- oder Opernhäuser), Fachhochschulen bzw. Universitäten oder Krankenhäuser, jeweils mit einer Größe von mindestens 7500 m² Bruttogrundfläche (BGF). Nicht als vergleichbar angesehen werden insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, Lager- und Fabrikationsgebäude.Die Erklärung zu den Referenzen muss nach näherer Maßgabe des Formblatts Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" (Anlage A 07) folgende Angaben enthalten:- Bezeichnung und Ort des Referenzprojekts;- Ausführliche Beschreibung der ausgeführten Planungsleistungen mit Angaben zum Leistungsbild und zu den beauftragten und zum Zeitpunkt der Einreichungdes Angebots abgeschlossenen Leistungsphasen;- Angabe zum Inbetriebnahmezeitpunkt des Bauwerks;- Leistungszeitraum und Angabe Abnahme- bzw. Teilabnahmezeitpunkt der im Referenzprojekt erbrachten Leistungen;- Honorarzone;- Projektvolumen (Baukosten) netto gesamt (Anrechenbare Kosten nach DIN 276, KG 300-400);- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer);- Benennung der Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber.Anhand der Beschreibungen / Angaben des Bieters muss es für den Aufraggeber möglich sein, nachzuvollziehen, inwieweit es sich um eine vergleichbare Leistung handelt.Lediglich auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers, also noch nicht mit dem Angebot, sind zu den benannten Referenzen schriftliche Bestätigungen des jeweiligen Referenzauftraggebers vorzulegen, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden.2.Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter in dem Bereich, in dem vergleichbare Dienstleistungen erbracht wurden, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind geeignete Nachweise vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass die benannte Anzahl der Mitarbeiter tatsächlich in dem Unternehmen angestellt ist.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:- Angebotsschreiben (Anlage A 02)- Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Anlage A 04)- Erklärung zu §§ 123, 124 GWB (Anlage A 05)- Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Anlage A 06)- Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Anlage A 07)- Honorarblatt (Anlage A 11)- Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen (Anlage A 12)