Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Fachplanerleistungen zum Leistungsbild Veranstaltungs- und Sicherheitsmanagement für das Projekt "Euskirchener City-Forum und Plaza" der Stadt Euskirchen.
Im Zuge der Flutkatastrophe 2021 ist das ehemalige City-Forum der Stadt Euskirchen überflutet worden. Die Schäden waren so erheblich, dass ein Wiederaufbau wirtschaftlich nicht umzusetzen war. Sämtliche Entwicklungen in der City Süd (Neubau des Rathauses, Neubau eines Parkhauses, Entwicklung des City-Forums und weitere Maßnahmen) stellen als Innenstadterweiterung südlich der Bahnhofsunterführung ein Leuchtturmprojekt für die Stadtentwicklung der Stadt Euskirchen dar. Der öffentlichen Platzgestaltung kommt in Verbindung mit der Gestaltung und praktikablen Umfeldeinbindung des City-Forums als Veranstaltungshalle somit eine herausragende Stellung zu. Der Platz soll zukünftig neben der Erschließung der angrenzenden Gebäude und Nutzflächen sowohl Aufenthaltsqualität bieten, als auch für Veranstaltungen, ggf. mit einer Außenbühne des City-Forums, genutzt werden. Für den Neubau des City-Forums als Veranstaltungsstätte mit 1.200 Sitzplätzen und die Gestaltung des öffentlichen Raumes hat die Stadt Euskirchen daher einen interdisziplinären Planungswettbewerb für Architekten und Landschaftsarchitekten ausgelobt. Gegenstand des Realisierungswettbewerbs war die Planung des neuen City-Forums der Stadt Euskirchen als Veranstaltungsstätte, sowie eine qualitativ hochwertige Freiraumgestaltung der öffentlichen Grün- und Freifläche im Umfeld des Forums (Objektplanung in den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen). In Anschluss an den Realisierungswettbewerb fand die Vergabe der Planungsleistungen an den Wettbewerbssieger für das Leistungsbild Objektplanung statt. Neben der Objektplanung sind weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen erforderlich, die in mehreren Vergabeverfahren (Losen) vergeben werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Fachplanerleistungen zum Leistungsbild Veranstaltungs- und Sicherheitsmanagement für das Projekt "Euskirchener City-Forum und Plaza" der Stadt Euskirchen.Einzelheiten zum Projekt und den zu vergebenden Leistungen ergeben sich aus den zur Information der Bewerber bereits auszugsweise beigefügten Vergabeunterlagen zur Angebotsphase, insbesondere der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (vgl. Vergabeunterlagen Angebotsphase, Teil C) und dem Entwurf des Fachplanervertrages (Vergabeunterlagen Angebotsphase, Teil B).
Die Planungen beziehen sich auf das "EuCF & Plaza" im Bereich der City Süd, 53879 Euskirchen.
Angebotsvergleichspreis
Erfahrungen des Projektleiters
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein sowie sämtliche in diesen Bewerbungsbedingungen dargestellten Vorgaben erfüllen. Unvollständige Teilnahmeanträge können ausgeschlossen werden.Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Teilnahmeanträge, ggf. auch mehrfach, betreiben. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass die von ihm eingereichten Unterlagen vollständig, verständlich und eindeutig sind.
Die Bewerber / Bewerbergemeinschaften haben ihreEignung durch Einreichung der nachfolgend im Einzelnen aufgelistetenEigenerklärungen nachzuweisen. Hierzu sollen die in denBewerbungsbedingungen unter Ziffer 2.3 aufgeführten Formblätterverwendet werden. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind dieErklärungen von jedem Bewerber / jedem Mitglied einerBewerbergemeinschaft vorzulegen. Zu den geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen vonBehörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeberbehält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachtenAngaben durch Nachweise zu verlangen. °°°°°° Nichtvorliegen vonAusschlussgründen nach §§ 123,124 GWB (Anlage TNW 04) °°°°° a)Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen §§ 123,124GWB; °°°°° b) Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister; °°°°° c) Angaben zu Einträgen im Wettbewerbsregister; °°°°° d) Angaben zur Erklärung in Bezug auf die Eignung
Befähigung zur Berufsausübung (Anlage TNW 03)a) Eigenerklärung, dass der Bewerber / das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft in das Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist (ggf. Auszug aus dem Handelsregister);b) Eigenerklärung zum Berufsabschluss einer Ausbildung in dem Bereich des "Crowd Safety Mangements" (oder vergleichbar) sowie zu der Berechtigung zum Tragen der Berufsbezeichnung als Meister für Veranstaltungstechnik (oder vergleichbar).Erforderlich ist, dass der Bewerber/das Mitglied bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowohl eine Ausbildung in dem Bereich des "Crowd Safety Managements" (oder vergleichbar) abgeschlossen hat/haben als auch zum Tragen der Berufsbezeichnung als Meister für Veranstaltungstechnik (oder vergleichbar) berechtigt ist/sind, wobei diese Anforderungen auch durch eine Person erfüllt werden kann.Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe (einen) Berufsangehörige/n benennen, der/die eine Ausbildung in dem Bereich des "Crowd Safety Managements" (oder vergleichbar) abgeschlossen hat/haben und berechtigt ist/sind, die Berufsbezeichnung als Meister für Veranstaltungstechnik (oder vergleichbar) zu tragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (AnlageTNW 05) Angabe der Gesamtumsätze in Euro netto der letzten 3abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Anlage TNW 06) Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein, d.h. für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.1) Mindestanforderungen an die Referenzen:a) Benennung von mindestens zwei Referenzen aus den letzten fünf Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge endet) für vergleichbare Gebäude mit dem folgenden Inhalt: Erstellung von grundlegenden Sicherheitskonzepten für Veranstaltungsstätten mit mehr als 1.000 Besuchern nebst Flächenplanung unter Crowd-Management-Gesichtspunkten.b) Benennung von mindestens zwei Referenzen aus den letzten fünf Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge endet) für vergleichbare Gebäude mit dem folgenden Inhalt: Erbringung von Beratungsleistungen zum Veranstaltungs- und Sicherheitsmanagement während der Planungsphase gegenüber dem Referenzauftraggeber hinsichtlich eines Neu- oder Umbaus bezogen auf ein vergleichbares Gebäude.Als vergleichbare Gebäude gemäß lit. a) und b) werden angesehen: Kongress- oder Veranstaltungszentren, Messe- und Mehrzweckhallen oder Kulturzentren (z.B. Theater- oder Opernhäuser), Fachhochschulen bzw. Universitäten, Spiel- und Sportstätten. Nicht als vergleichbar angesehen werden insbesondere Wohngebäude und Lagerhallen, Geschäfts- und Fabrikationsgebäude.Im Referenzzeitraum liegen nur solche Referenzleistungen, die in diesem Zeitraum erfolgreich abgeschlossen wurden.Die Angaben zu den Referenzen sind so vorzunehmen, dass es dem Auftraggeber möglich ist, die Einhaltung der Mindestanforderungen zu prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, zusätzliche Informationen in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen bei dem Bewerber anzufordern.Die Erklärung muss nach näherer Maßgabe des Formblatts "Erklärung zu technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" (Anlage TNW 06) folgende Angaben enthalten:- Bezeichnung und Ort des Referenzprojekts;- Beschreibung des Referenzgebäudes;- Ausführliche Beschreibung der im Rahmen der Erstellung des grundlegenden Sicherheitskonzepts erbrachten Leistungen inklusive Flächenplanung unter Crowd-Management-Gesichtspunkten und/oder der erbrachten Beratungsleistungen zum Veranstaltungs- und Sicherheitsmanagement während der Planungsphase hinsichtlich eines Neu- oder Umbaus;- Leistungszeitraum und Angabe des Abschlusses der im Referenzprojekt erbrachten Leistungen;- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer);- Benennung der Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber.2) Angaben über die Zahl der im Unternehmen beschäftigten festangestellten Mitarbeiter mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.