Beschaffung von Schneeketten für die Feuerwehrfahrzeuge der Stadt Euskirchen
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Euskirchen, Fachbereich 4 - Feuerwehr
Weststr. 27
53879
Euskirchen
Deutschland
Zentrale Vergabestelle Kreisstadt Euskirchen (ZVS)
Frau Rick
0225114231
zvs@euskirchen.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYLYV2D

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYLYV2D/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Lieferung von Schneeketten für die Feuerwehrfahrzeuge der Stadt Euskirchen. Nähere Angaben können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.

Haupterfüllungsort

Stadt Euskirchen, Fachbereich 4 - Feuerwache
Weststr. 27
53879
Euskirchen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Die Auslieferung soll möglichst zeitnah erfolgen, spätestens bis zum 01.12.2025.

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Es dürfen sich nur Firmen bewerben, die den Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gem. UVgO erbringen können.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Beachte Eigenerklärung Ausschlussgründe Formblatt 521 in den Vergabeunterlagen.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

01.08.2025 09:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

29.08.2025

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Bieteranfragen werden grundsätzlich nur dann beantwortet, wenn sie drei Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist über das Vergabeportal gestellt werden.

Die Beantwortung später eingegangener Bieteranfragen liegt im Ermessen der Zentralen Vergabestelle.

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